Die Kasse zahlt keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen festen Zuschuss. Der richtet sich nach dem Befund und der Regelversorgung, der medizinisch ausreichenden Lösung. Wählen Sie mehr, bleibt er gleich.
Zahnersatz:
Ihr Befund, Ihre Versorgung, Ihr Eigenanteil.
Die Kasse zahlt keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen festen Zuschuss. Der richtet sich nach dem Befund und der Regelversorgung, der medizinisch ausreichenden Lösung. Wählen Sie mehr, bleibt er gleich.
Für das Implantat zahlt die Kasse in aller Regel nichts. Sie bezuschusst nur den Zahnersatz darauf, so viel wie für die einfache Lösung, etwa eine Brücke. Den Rest zahlen Sie selbst, schnell zweitausend Euro und mehr.
Wer regelmäßige Kontrollen im Bonusheft nachweist, bekommt mehr: nach fünf Jahren zehn, nach zehn Jahren fünfzehn Prozentpunkte zusätzlich. Das gilt unabhängig davon, welche Versorgung Sie später wählen.
Ob sich ein Beitrag lohnt, hängt weniger an der Wahrscheinlichkeit eines Befunds als an Ihrem Anspruch. Wer im Ernstfall die Regelversorgung akzeptiert, braucht wenig Vorbereitung. Wer Implantat oder Keramik will, zahlt den Unterschied auf einen Schlag, während die Behandlung läuft, oder verteilt ihn vorher über Beiträge. Diese Frage sollten Sie für sich beantworten, bevor Sie über einen Tarif nachdenken.
Sobald Ihr Zahnarzt eine Behandlung anrät, übernimmt eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung sie in aller Regel nicht mehr. Einzelne Tarife leisten auch bei bereits angeratener Behandlung, dann gegen Aufpreis und in den ersten zwei Jahren auf einen Betrag gedeckelt, der einen größeren Befund nur zum Teil abdeckt. Ohne Zeitdruck und mit voller Tarifauswahl entscheidet, wer sich absichert, solange der Zahnarzt nichts festgestellt hat.
Sie wählen die Standardlösung, an der sich der Zuschuss der Kasse bemisst. Ihr Eigenanteil bleibt überschaubar und ist meist ohne Vorbereitung zu stemmen. Material und Ausführung folgen dem, was medizinisch ausreicht.
Implantat, Keramik oder eine aufwendigere Prothese zahlen Sie über den Zuschuss der Kasse hinaus selbst. Der Unterschiedsbetrag wird während der Behandlung fällig. Wer sich das offenhalten will, legt planmäßig Geld zurück.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil der Kosten über dem Kassenzuschuss. Angeratene Behandlungen schließt sie meist aus, und in den ersten Jahren gilt oft eine Höchstgrenze. Der Weg ist offen, solange kein Befund vorliegt.

Hans Kurtzweg
Versicherungsmakler
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