Betriebshaftpflicht - 10 Prozent sparen
Betriebe aus den Bereichen Gastronomie, Hotel, Lebensmittelhandel, Gesundheitssektor, Elektrobetriebe, Metallbetriebe (ausgenommen Recycling) oder Kfz-Betriebe möchten von attraktiven Wechselvorteilen profitieren? Dann sind Sie bei der Württembergischen genau richtig! CHARTA-Exklusiv BetriebshaftpflichtIhr Mehrwert bei der Württembergischen
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Übernahme der bisherigen Prämie des Vorversicherers bei gleichem Deckungsumfang abzüglich 10% Prämiennachlass
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Besserstellungsklausel - Leistungsverbesserungen aus dem Vorvertrag werden übernommen (für 5 Jahre befristet)
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Tätigkeitsschäden an sonstigen Sachen (SB 150 EUR)
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Mietsachschäden an betrieblich genutzten Gebäuden/Räumen durch sonstige Ursachen
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keine einzelnen Berechnungen notwendig
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Versicherungssumme und Selbstbehalt analog zur Vorversicherung
Detaillierte Leistungsbeschreibungen zu den jeweiligen Branchen:
Produktsteckbrief
| Risiken: |
Betriebshaftpflichtversicherung - Zeichnungsgrenzen: a) 50 beschäftigte Personen, b) EUR 1.500.000 Jahreslohn- und Gehaltssumme, c) EUR 5.000.000 Umsatzsumme |
| Versicherungssummen: |
Betriebshaftpflicht 3 oder 5 Mio. € (Sach-/Personenschäden), 100.000 € Vermögensschäden
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| Zielgruppe: |
Handels-, Handwerks- und sonstige Betriebe; Großhandels- und produzierende Betriebe |
| Besonderheiten: |
Das Produkt bietet eine individuelle und bedarfsgerechte Versicherungslösung für Handels-, Handwerks- und sonstige Betriebe sowie Großhandels- und produzierende Betriebe. Ergänzt wird es durch den CHARTA-Sideletter mit umfänglichen Deckungserweiterungen. |
| Deckungshighlights: |
- Aktive Werklohn- u. Kaufpreisklage
- Vorsorgeversicherung
- Beauftragung von Subunternehmen
- Bauherrenhaftpflicht für Bauvorhaben
- Produkthaftpflicht
- Be- und Entladeschäden
- Medienverlust
- Mängelbeseitigungsnebenkosten
- Leitungsschäden
- Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG)
CHARTA-Sideletter = Mehrwerte
- Besserstellungsklausel, Upgrade-Klausel (5 Jahre)
- Maklerklausel, Repräsentantenklausel
- Mitversicherungen von Aufsichtsräten und Gremien
- Ansprüche mitversicherter Unternehmen untereinander
- Versehensklausel
- VU-Kündigung im Schadenfall erst nach 3 Monaten wirksam
- Fremde versicherungspflichtige Hub-/Gabstapler
- Nachbarschaftsrechtliche Schadenersatzansprüche
- Sachen beim VN zur Lohnbe- und -verarbeitung, Reparatur o.ä.
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