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Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung in Trebbin

Ein modernes, zweistöckiges Einfamilienhaus mit rotem Satteldach, großen Fenstern und einem gepflegten Vorgarten.

Ge­bäude­ver­si­che­rung schützt Hauseigentümer

Dein eigenes Haus ist für dich als Eigentümer die größte Ausgabe deines Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.

Eine Wohngebäudeversicherung ist für dich als Hauseigentümer unverzichtbar. Achte darauf, dass dein Hausrat durch eine separate Haus­rat­ver­si­che­rung abgesichert wird. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung solltest du immer einschließen.

Die Grundlagen

Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt dein Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen schützt dich eine Wohngebäudeversicherung.

Neben der Privathaftpflichtversicherung und dem Hausratschutz ist diese Versicherung für dich als Hausbesitzer unentbehrlich. Nach einem Brand, Wasser- oder Sturmschaden kann der Schaden dich schnell an die Grenzen deiner finanziellen Belastbarkeit bringen.

Gut geschützt bist du im Ernstfall nur, wenn du eine sehr gute Wohngebäudeversicherung in deinem Policenordner hast.

Was ist versichert

Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst dein Gebäude selbst. Auch die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden, sind mitversichert. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.

Auch Gebäudezubehör ist versichert
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient - zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.

Inwieweit dein Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von deinen jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer ausgehandelt werden.

Leistungsumfang

Dein Haus und sein Zubehör ist in der Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt.

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, durch einen Sturmschaden Regen ins Mauerwerk eindringt oder ein Feuer teures Unheil anrichtet.

Extraleistungen je nach Vertrag
Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus deinem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.

Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men geregelt.

Für wen geeignet?

Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Ge­bäude­ver­si­che­rung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass du als Eigentümer schnell an die Grenzen deiner finanziellen Belastbarkeit gelangst. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung.

Risiken können auch einzeln versichert werden
Da die Ge­bäude­ver­si­che­rung eine "verbundene" Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, kannst du jedes Risiko auch einzeln ver­sichern.

Übrigens: Bei einem Eigentümerwechsel geht die Ge­bäude­ver­si­che­rung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.

Als Käufer solltest du eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme in der Ge­bäude­ver­si­che­rung sollte dem Wert deiner Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.

Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass du unterversichert bist, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird beispielsweise bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.

Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Allerdings kannst du mit deinem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. In diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert deiner Immobilie angepasst werden.

In jüngster Zeit werden Ge­bäude­ver­si­che­rungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.

Elementarschadenversicherung

Regional bedingte Risikozuschläge

Der Basisschutz der Ge­bäude­ver­si­che­rung umfasst Brand-, Leitungswasser-, Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und Explosionsschäden.

Je nach regionaler Lage kann dein Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein - vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck.

Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Ge­bäude­ver­si­che­rung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann.

 

 


Immobilie im Ausland

Wenn Du ein Ferienhaus besitzt, das entweder vermietet oder selbstgenutzt ist, sende mir bitte Deine Informationen.

Highlights die möglich sind

  • Allgefahrendeckung - nur wenige Ausschlüsse. Sonst ist alles versichert
  • Umkehr der Beweislast im Schadenfall
  • keine Abgrenzung zur Haus­rat­ver­si­che­rung, wenn bei gleichem Unternehmen
  • eindringendes Regenwasser
  • Staunässe
  • Leckageortung bei Wasseraustritt - auch bei nicht-versicherten Schäden
  • Nagetiere (Marder, Mäuse, Waschbären und mehr)
  • Entfernung von Bienen-, Wespen- u. Hornissennestern
  • Schädlingsbekämpfung
  • Blindgänger
  • Stromschwankungen
  • keine Mindestwindstärke 8 für versicherte Sturmereignisse
  • alle Schäden an Ableitungsrohren - nicht nur BRUCH-Schäden
  • Starkregenereignisse
  • Zubehör auf dem Grundstück

Diese Leistungen findest Du gewöhnlich nicht in einer Police. Bei Dir? Lass es mich prüfen.

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Violante erklärt Wohngebäudeversicherung


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Pflichten eines Hauseigentümers

Ein Haus braucht gelegentliche Pflege, Wartung, Sanierung - im Schadenfall ist das wichtig, wenn es keinen erheblichen Sanierungsstau gibt. Ich möchte, dass Du ordentliche, angemessene Leistung erhältst.

Wartungsplan - Vorschlag download


Wohngebäude – Lösungen auf den Punkt

Klare Antworten, kurze Wege: Hier findest Du die wichtigsten Bausteine, praktische Schritte und realistische Beispiele – passend zu Deinem Haus.

  • Deckung wählen: Feuer, Leitungswasser/Wasser, Sturm/Hagel ohne Mindeststärke – je nach Tarif auch Allgefahren.
  • Unterversicherungsverzicht: mit korrekter Wertermittlung Schäden bis zur vollen Summe ersetzt.
  • Gleitender Neuwert: Wiederherstellung zu heutigen Preisen – wichtig bei Sanierungen & Preissprüngen.
  • PV & Wallbox: je nach Tarif mitversichert oder separat absichern.
  • Nebengebäude & Außenanlagen: Garage, Gartenhaus, Markisen, Zaun – gezielt einschließen.

In 3 Schritten zur passenden Wohngebäude­versicherung

  1. Objektdaten prüfen: Baujahr, Wohnfläche, Bauart/Dach, Heizung, Nebengebäude, Sanierungsstand.
  2. Risiken & Extras wählen: Feuer, Leitungswasser/Wasser, Sturm/Hagel ohne Mindeststärke; ggf. Allgefahren. Extras: Hotelkosten, Mietausfall, Leckageortung, Glas, Außenanlagen.
  3. Angebot & Abschluss: Digitale Vergleichsübersicht + persönliche Einordnung. Dokumentation der Wertermittlung & Besonderheiten.

Neubau/Anbau? Bis zur regulären Policierung Rohbau-/Bauleistungs­schutz ergänzen: Bauversicherungen

Praxisbeispiele (Häufigkeit × Schadenhöhe)

Leitungswasserschaden im OG

Typisch: Leckage → Trocknung, Estrich, Küche, Maler.

Größenordnung: ca. 20–35 T€.

Wichtig: Unterversicherungsverzicht + korrekte Summe; Leckageortung/Hotelkosten je nach Tarif.

Hagel + Dachziegel + PV-String

Typisch: Hagel beschädigt Ziegel & einzelne PV-Module.

Größenordnung: ca. 10–25 T€.

Wichtig: Sturm/Hagel gedeckt; PV je nach Tarif mitversichert oder separat. Ertragsausfall ggf. als Baustein.

Häufige Fragen zur Wohngebäude­versicherung

Was deckt die Wohngebäude­versicherung ab?
Das Gebäude mit fest verbundenen Teilen sowie die Gefahren Feuer, Leitungswasser/Wasser und Sturm/Hagel ohne Mindeststärke. Je nach Tarif sind auch Allgefahren möglich. Nebengebäude lassen sich mitver­sichern.
Sind Garagen und andere Nebengebäude mitversichert?
Ja, wenn sie im Vertrag angegeben sind. Zubehör für Wohnzwecke oder Instandhaltung (z. B. Markisen, Alarmanlagen) kann je nach Bedingungen enthalten sein.
Wie vermeide ich Unterversicherung?
Durch eine nachvollziehbare Wertermittlung (z. B. über die Wohnfläche) und die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts – dann werden Schäden bis zur vollen Summe ersetzt.
Gilt die Absicherung auch für meine PV-Anlage bzw. Wallbox?
PV-Anlagen sind je nach Tarif mitversichert (z. B. Sturm/Blitz/Hagel) oder sinnvoll separat. Für Wallboxen greifen häufig Gebäudeklauseln; wir prüfen Ausnahmen und Limits.
Was passiert bei Eigentümerwechsel?
Die Police geht automatisch auf den Käufer über. Dieser hat ein Sonderkündigungsrecht (Frist beachten). Eine Kündigung zum Jahresende kann – je nach Konstellation – sinnvoll sein.
Was kann ich tun bei einer Beitragserhöhung?
Begründung prüfen (Index, Steuern, angepasste Summe vs. echte Beitragserhöhung). Optionen: Tarifwechsel, Baustein-Optimierung, realistische Summe, Selbst­behalt, Zahlweise jährlich. Bei echter Erhöhung ohne Mehrleistung besteht meist ein Sonderkündigungsrecht (Frist: 1 Monat).
Ich will ein Haus kaufen – wie verhalte ich mich richtig?
Police des Verkäufers einsehen; zum Übergang geht der Vertrag auf Dich über. Du hast ein Sonderkündigungsrecht. Wir prüfen Neuabschluss vs. Übernahme (Wert 1914, Sanierungen, Elementar, PV/Wallbox). Bauphase/Leerstand vorher melden.
Ich verkaufe mein Haus – was muss ich beachten?
Verkauf & Übergabetermin dem Versicherer melden. Bis zur Übergabe Obliegenheiten (Frostschutz, Wasser) einhalten. Nach Übergabe geht der Vertrag auf den Käufer über; Beitragsabrechnung ab Stichtag. Ich koordiniere die Meldung und Abwicklung.
Was gilt bei Leerstand oder längerer Abwesenheit (z. B. Winter)?
Leerstand/Urlaub melden, frost­sicher machen (Heizung oder Wasser abstellen/entleeren), regelmäßige Kontrolle. Sonst drohen Leistungskürzungen wegen Obliegenheitsverletzung. Wir stimmen Anforderungen mit dem Tarif ab.
Wert 1914 & Wohnfläche – wie ermitteln wir korrekt?
Wir nutzen das Wohnflächenmodell und aktuelle Bau-/Sanierungsdaten. Ziel: realistische Summe + Unterversicherungsverzicht. Die Berechnung wird dokumentiert.
Schaden melden – was sind die ersten Schritte?
1) Notmaßnahmen (z. B. Wasser stoppen), 2) Fotos/Videos, 3) nichts entsorgen ohne Freigabe, 4) Rechnungen/Kostenvoranschläge sammeln, 5) Kontakt aufnehmen: 0151 25376827 (WhatsApp/Telefon). Ich übernehme Meldung & Abstimmung mit dem Versicherer.
Wie wirkt ein Selbst­behalt auf den Beitrag?
Ein Selbst­behalt reduziert die Prämie deutlich. Sinnvoll, wenn kleinere Schäden aus eigener Tasche tragbar sind. Wir rechnen Varianten durch und wählen das Optimum.