Feuer
Je nach Bedingungswerk können Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und bestimmte Überspannungsschäden versichert sein.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Dein Haus gegen versicherte Schäden. Entscheidend sind nicht nur Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sondern auch Elementarschutz, Ableitungsrohre, grobe Fahrlässigkeit, Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox und Nebengebäude.
Zum üblichen Grundschutz gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch oder Schneedruck sind meistens nur mit zusätzlichem Elementarschutz versichert. Maßgeblich sind immer Versicherungsschein, Klauseln und vollständige Versicherungsbedingungen.
Hans Kurtzweg ist unabhängiger Versicherungsmakler mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung. Er berät private Hauseigentümer, Vermieter, Gewerbekunden und Betriebe in Trebbin, Teltow-Fläming, Brandenburg, Berlin und bundesweit.
Ein Schwerpunkt ist die Prüfung bestehender Wohngebäudeversicherungen auf Leistungslücken, insbesondere bei Elementarschäden, Leitungswasser, Ableitungsrohren, Photovoltaik, Wärmepumpen, Nebengebäuden und grober Fahrlässigkeit.
Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am: 19. Juli 2026
Versichert ist grundsätzlich das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude einschließlich der erfassten, fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Dazu können Dach, Wände, Fenster, Türen, Heizungs- und Sanitäranlagen, fest verlegte Leitungen sowie angegebene Garagen und Nebengebäude gehören.
Je nach Bedingungswerk können Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und bestimmte Überspannungsschäden versichert sein.
Versichert sein können bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sowie Frost- und Bruchschäden an versicherten Rohren.
Viele Tarife definieren Sturm ab Windstärke 8. Einzelne Tarife leisten früher oder ohne feste Mindestwindstärke.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus und seine fest eingebauten Bestandteile. Bewegliche Gegenstände gehören regelmäßig zur Hausratversicherung.
Starkregen ist nicht automatisch Bestandteil jeder Wohngebäudeversicherung. Entscheidend ist, auf welchem Weg Wasser in das Gebäude gelangt.
Sammelt sich Niederschlagswasser auf der Geländeoberfläche und überflutet das Grundstück, kann ein Elementarschaden vorliegen.
Drückt Wasser aus der Kanalisation zurück, kann Elementarschutz erforderlich sein. Wartungsnachweise für Rückstausicherungen können verlangt werden.
Geprüft werden müssen Definitionen, Ausschlüsse für Grundwasser, Selbstbeteiligungen, Wartezeiten, Entschädigungsgrenzen und Sicherheitsvorschriften.
| Leistungsmerkmal | Worauf Du achten solltest |
|---|---|
| Grobe Fahrlässigkeit | Möglichst weitgehender Verzicht auf Leistungskürzungen; Ausschlüsse bleiben zu prüfen. |
| Elementarschäden | Überschwemmung, Rückstau, Selbstbeteiligung, Wartezeit und weitere Naturgefahren. |
| Ableitungsrohre | Unter der Bodenplatte, auf dem Grundstück und gegebenenfalls bis zum öffentlichen Kanal. |
| Zuleitungsrohre | Rohre auf und außerhalb des Grundstücks sowie ihre Versorgung des Gebäudes. |
| Leckageortung | Suchkosten, Öffnen und Schließen von Bauteilen sowie Trocknung. |
| Hotelkosten und Mietausfall | Ausreichende Dauer, Tageshöchstbeträge und Gesamtentschädigung. |
| Aufräum- und Abbruchkosten | Ausreichende Höchstgrenzen einschließlich Dekontamination und Behördenauflagen. |
| Photovoltaik und Speicher | Module, Wechselrichter, Speicher, Überspannung, Tierbiss, Diebstahl und Ertragsausfall. |
| Wärmepumpe und Wallbox | Diebstahl, Vandalismus, Überspannung und technische Gefahren. |
| Nebengebäude | Garage, Carport, Gartenhaus, Schuppen und Nutzung vollständig angeben. |
| Unbenannte Gefahren | Umfang, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und versicherte Sachen. |
| Innovationsklausel | Ob künftige Leistungsverbesserungen automatisch einbezogen werden. |
Eine fest installierte Anlage kann als Gebäudebestandteil gelten. Das bedeutet nicht automatisch, dass Diebstahl, Bedienungsfehler, technische Defekte, Tierbiss, Ertragsausfall oder Batteriespeicher vollständig eingeschlossen sind. Bei hochwertigen Anlagen kann eine Photovoltaikversicherung sinnvoll sein.
Zu prüfen sind insbesondere Diebstahl außen aufgestellter Teile, Vandalismus, Überspannung, Kurzschluss, Frost, Tierbiss und Überschwemmung.
Eine fest installierte Wallbox sollte ausdrücklich berücksichtigt werden. Relevant sind Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Vandalismus und weitere technische Gefahren.
Sie soll verhindern, dass Du bei bestimmten bereits versicherten Leistungen durch einen Wechsel schlechter gestellt wirst. Typische Voraussetzungen sind ein lückenloser Vorvertrag, der Nachweis alter Bedingungen und die Feststellung, dass der Schaden im Vorvertrag tatsächlich versichert gewesen wäre.
Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen eine weitergehende Leistung eines anderen, allgemein zugänglichen Vergleichstarifs berücksichtigen. Sie kombiniert nicht automatisch sämtliche Leistungen aller Versicherer. Beiträge, Rabatte, Selbstbeteiligungen, individuelle Vereinbarungen und Leistungen gegen Zusatzbeitrag sind häufig ausgenommen.
Viele klassische Tarife definieren Sturm ab Windstärke 8, also ab etwa 62 km/h. Einzelne Tarife leisten bereits bei geringerer Windstärke oder verzichten unter bestimmten Voraussetzungen auf eine feste Mindestwindstärke. Bei Hagel ist regelmäßig keine bestimmte Windstärke erforderlich.
Beim Kauf einer bestehenden Immobilie geht die vorhandene Gebäudeversicherung grundsätzlich mit dem Eigentum auf den Erwerber über. Maßgeblich ist regelmäßig die Eintragung im Grundbuch.
Der Erwerber kann den Vertrag grundsätzlich innerhalb eines Monats kündigen. War ihm die Versicherung nicht bekannt, kann die Frist erst mit Kenntnis beginnen. Maßgeblich sind §§ 95 bis 98 VVG.
Ein Altvertrag ist deshalb nicht automatisch schlecht. Manche ältere Bedingungen sind wertvoll. Entscheidend ist der konkrete Vergleich.
Mein Standort ist Trebbin im Landkreis Teltow-Fläming, rund 30 Kilometer südlich von Berlin. Ich berate unter anderem in Trebbin, Ludwigsfelde, Luckenwalde, Zossen, Teltow, Potsdam, Berlin und weiteren Orten in Brandenburg.
Durch digitale Prozesse kann die Vertragsprüfung bundesweit erfolgen. Unterlagen lassen sich digital übermitteln; Rückfragen klären wir telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp.
Die Antworten beschreiben typische Regelungen. Maßgeblich bleiben immer der konkrete Vertrag, die vereinbarten Klauseln und der jeweilige Schadenhergang.
Für private Hauseigentümer besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Bei einer Immobilienfinanzierung kann die finanzierende Bank jedoch einen ausreichenden Versicherungsschutz verlangen. Unabhängig davon ist der Schutz wirtschaftlich besonders wichtig, weil ein schwerer Brand-, Leitungswasser- oder Sturmschaden den Wert des Hauses und damit die finanzielle Existenz gefährden kann.
Nein. Entscheidend ist, wie das Wasser in das Gebäude gelangt. Sammelt sich Starkregen auf der Geländeoberfläche und dringt von außen in das Haus ein, wird regelmäßig ein zusätzlicher Elementarschutz benötigt. Hat dagegen ein versicherter Sturm das Dach beschädigt und dringt anschließend Regenwasser ein, kann ein Sturmschaden vorliegen. Maßgeblich sind die konkreten Definitionen und Ausschlüsse des Vertrags.
Bei einer Überschwemmung wird das Grundstück durch ausufernde Gewässer oder erhebliche Mengen von Niederschlagswasser überflutet. Bei einem Rückstau drückt Wasser aus dem Kanal- oder Leitungssystem in das Gebäude zurück. Beide Gefahren können Bestandteil des Elementarschutzes sein, unterliegen aber unterschiedlichen Definitionen und Voraussetzungen. Bei Rückstau können funktionsfähige und regelmäßig gewartete Rückstausicherungen verlangt werden.
Reines, von unten ansteigendes Grundwasser ist in vielen Bedingungswerken nicht versichert. Anders kann es aussehen, wenn Grundwasser infolge einer versicherten Überschwemmung an die Erdoberfläche tritt und das Grundstück überflutet. Entscheidend ist nicht nur, dass Wasser im Keller steht, sondern die nachweisbare Ursache und die Überschwemmungsdefinition des konkreten Vertrags.
Viele klassische Wohngebäudeversicherungen definieren Sturm als wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8, also ab etwa 62 Kilometern pro Stunde. Einzelne Tarife leisten bereits bei geringerer Windstärke oder verzichten unter bestimmten Voraussetzungen auf eine feste Mindestwindstärke. Bei Hagelschäden ist regelmäßig keine bestimmte Windstärke erforderlich. Entscheidend sind die Sturmdefinition, das Schadenbild und der ursächliche Zusammenhang.
Das ist tarifabhängig. Viele Verträge versichern Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes, begrenzen den Schutz im Erdreich oder schließen Rohre außerhalb des Grundstücks aus. Geprüft werden sollten Rohre unter der Bodenplatte, auf dem Versicherungsgrundstück, außerhalb des Grundstücks und bis zum öffentlichen Kanal. Wichtig sind außerdem Entschädigungsgrenzen, Alters- und Längenbegrenzungen sowie Such- und Wiederherstellungskosten.
Nein. Eine fest installierte Photovoltaikanlage kann als Gebäudebestandteil gelten, dennoch sind nicht automatisch alle Risiken eingeschlossen. Zu prüfen sind Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Verkabelung, Batteriespeicher, Überspannung, Kurzschluss, Tierbiss, Diebstahl, Bedienungsfehler, Ertragsausfall sowie Gerüst- und Demontagekosten. Bei größeren Anlagen kann eine eigenständige Photovoltaikversicherung sinnvoll sein.
Eine fest mit dem Gebäude verbundene Wärmepumpe kann als Gebäudebestandteil gelten. Das bedeutet jedoch nicht, dass Diebstahl außen aufgestellter Teile, Vandalismus, technische Defekte, Bedienungsfehler, Überspannung, Kurzschluss, Frost oder Tierbiss automatisch versichert sind. Die Anlage sollte nach Installation gemeldet und anhand des konkreten Bedingungswerks ausdrücklich geprüft werden.
Fest installierte Wallboxen und Batteriespeicher können als Gebäudebestandteile berücksichtigt sein. Der klassische Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel reicht jedoch nicht für jedes technische Risiko aus. Zu prüfen sind insbesondere Überspannung, Kurzschluss, Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, innere Betriebsschäden und Entschädigungsgrenzen. Neu installierte Anlagen sollten dem Versicherer gemeldet werden.
Nein, nicht in jedem Vertrag. Nebengebäude sind zuverlässig geschützt, wenn sie im Versicherungsschein angegeben oder nach den Bedingungen ausdrücklich eingeschlossen sind. Größe, Bauart, Wert, Standort und Nutzung können entscheidend sein. Eine privat genutzte Garage wird anders bewertet als eine Werkstatt, Sauna, Außenküche oder ein teilweise gewerblich genutztes Nebengebäude.
Tier- und Tierbissschäden sind sehr unterschiedlich geregelt. Manche Tarife nennen nur bestimmte Tierarten, andere erfassen Bissschäden an Kabeln, Leitungen oder Dämmungen. Entscheidend ist, ob auch Folgeschäden versichert sind und welche Entschädigungsgrenze gilt. Eine allgemeine Aussage wie „Tierschäden sind versichert“ reicht für eine verlässliche Beurteilung nicht aus.
Die reine Entfernung oder Umsiedlung eines Wespennestes gehört nicht automatisch zum Grundschutz. Einige leistungsstärkere Tarife übernehmen Kosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Hat das Nest bereits Dämmungen oder andere Gebäudeteile beschädigt, muss zusätzlich geprüft werden, ob auch dieser Sachschaden versichert ist. Die Übernahme der Entfernung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Folgeschäden ersetzt werden.
Ein Unterversicherungsverzicht soll verhindern, dass der Versicherer einen Schaden allein wegen einer zu niedrig angesetzten Versicherungssumme anteilig kürzt. Er greift jedoch nur, wenn die Voraussetzungen des Vertrags erfüllt sind. Gebäudedaten wie Wohnfläche, Bauart, Nutzung, Nebengebäude, Anbauten und hochwertige Ausstattungen müssen korrekt und vollständig angegeben sein. Nach Umbauten oder Erweiterungen sollten die Angaben aktualisiert werden.
Die gleitende Neuwertversicherung soll ermöglichen, ein versichertes Gebäude nach einem Totalschaden in vergleichbarer Art und Güte zu aktuellen Baupreisen wiederaufzubauen. Dafür werden Veränderungen bei Bau-, Material- und Lohnkosten berücksichtigt. Die regelmäßige Anpassung kann den Beitrag erhöhen, erweitert zugleich aber den berücksichtigten Gebäudewert. Sie ist von einer reinen Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsanpassung zu unterscheiden.
Eine Besitzstandsgarantie kann bestimmte bessere Leistungen des unmittelbar vorherigen Vertrags erhalten. Eine Bestleistungsgarantie kann unter engen Voraussetzungen eine weitergehende Leistung eines anderen allgemein zugänglichen Vergleichstarifs berücksichtigen. Beide Begriffe sind nicht einheitlich gesetzlich definiert. Ausschlüsse, Nachweispflichten, Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen unterscheiden sich je nach Versicherer.
Eine pauschal beste Wohngebäudeversicherung gibt es nicht. Der geeignete Tarif hängt unter anderem von Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche, Standort, Nutzung, Vorschäden, Nebengebäuden, technischer Ausstattung, gewünschter Selbstbeteiligung und Elementarrisiko ab. Ein guter Vergleich bewertet deshalb nicht nur den Beitrag, sondern auch Ausschlüsse, Entschädigungsgrenzen, Garantien und die für das konkrete Gebäude relevanten Leistungen.
Längerer Leerstand, umfangreiche Sanierungen, ein Dachausbau, ein Anbau, eine Nutzungsänderung oder offene Gebäudeteile können das Risiko verändern und sollten möglichst vor Beginn gemeldet werden. Versicherer können Kontrollen, Beheizung, das Absperren von Wasserleitungen oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen verlangen. Auch Photovoltaik, Wärmepumpe, Wallbox und neue Nebengebäude sollten in den Vertragsdaten berücksichtigt werden.
Beim Kauf einer bestehenden Immobilie geht die vorhandene Gebäudeversicherung grundsätzlich mit dem Eigentum auf den Erwerber über. Maßgeblich ist regelmäßig die Eintragung im Grundbuch. Der Erwerber kann den Vertrag grundsätzlich innerhalb eines Monats kündigen; war ihm die Versicherung nicht bekannt, kann die Frist erst mit Kenntnis beginnen. Eine Kündigung sollte erst nach verbindlicher neuer Deckungszusage erfolgen.
Ein Wechsel kann möglich sein. Nach einem regulierten Schaden können besondere Kündigungsrechte bestehen; zugleich fragt ein neuer Versicherer regelmäßig nach Vorschäden. Er kann den Antrag ablehnen, Zuschläge oder eine höhere Selbstbeteiligung verlangen. Deshalb sollte der alte Vertrag erst beendet werden, wenn der neue Versicherer den Schutz verbindlich bestätigt hat.
Hilfreich sind der aktuelle Versicherungsschein, die letzte Beitragsrechnung, vollständige Versicherungsbedingungen, Nachträge, Angaben zu Vorschäden sowie aktuelle Gebäudedaten. Dazu gehören Baujahr, Wohnfläche, Geschosse, Keller, Dachausbau, Nebengebäude, Sanierungen, Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox und gewünschte Selbstbeteiligung. Fehlende Unterlagen können häufig beim bisherigen Versicherer angefordert werden.
Die Dauer hängt davon ab, ob Versicherungsschein, Bedingungen und Gebäudedaten vollständig vorliegen und ob besondere Risiken geklärt werden müssen. Nach Eingang der Unterlagen kann zunächst geprüft werden, welche Leistungen vorhanden sind und welche Fragen offenbleiben. Anschließend werden bei Bedarf geeignete Angebote gegenübergestellt. Eine verlässliche Empfehlung ist wichtiger als ein vorschneller Tarifwechsel.
Nein. Persönliche Beratung ist in Trebbin, Teltow-Fläming, Brandenburg und Berlin möglich. Durch digitale Übermittlung der Unterlagen sowie telefonische, E-Mail- und WhatsApp-Abstimmung betreut Hans Kurtzweg Hauseigentümer auch bundesweit. Der regionale Standort bleibt dabei mit persönlicher Erreichbarkeit und einem festen Ansprechpartner verbunden.
Du sendest mir Deine Unterlagen. Ich prüfe, was bereits enthalten ist und wo relevante Lücken bestehen.
Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung. Der tatsächliche Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach Versicherungsschein, Bedingungen, Klauseln, Nachträgen, Risikoangaben, Schadenhergang und Leistungsentscheidung des Versicherers.
Externe Inhalte können geändert werden. Maßgeblich bleibt das konkrete Bedingungswerk.