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Veranstaltungshaftpflicht
Veranstaltungshaftpflichtversicherung | Hans Kurtzweg
Firmenfeier · Vereinsfest · Konzert · Messe · Hochzeit

Veranstaltungshaftpflichtversicherung: Events sicher organisieren

Wo viele Menschen, Technik, Bewirtung und externe Dienstleister zusammenkommen, können schwere Per­sonen- und Sachschäden entstehen. Eine passende Veranstaltungshaftpflicht schützt den Veranstalter während Vorbereitung, Aufbau, Durchführung und Abbau – und wehrt unbegründete Forderungen ab.

VeranstaltungshaftpflichtversicherungEine Bühne, Besucher und ein Veranstaltungszelt werden durch ein Schutzschild vor Per­sonen-, Sach- und Organisationsschäden geschützt.👥Besucher🎤Programm🏛️Mietsachen⚖️Haftung

Das Wichtigste in Kürze

Die Veranstaltungshaftpflicht schützt vor gesetzlichen Schadenersatzansprüchen aus einem konkret beschriebenen Event. Entscheidend sind Veranstaltungsart, Besucher- und Teilnehmerzahl, Auf- und Abbau, Helfer, Dienstleister, gemietete Räume und Technik, Bewirtung, besondere Attraktionen und ausreichend hohe Versicherungssummen. Ausfall, Technik-Eigenschäden und Fahrzeuge benötigen häufig eigene Versicherungen.

Hans Kurtzweg, unabhängiger Versicherungsmakler

Fachlich geprüft von Hans Kurtzweg

Hans Kurtzweg ist unabhängiger Ver­sicherungs­makler mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung. Er berät Unternehmen, Vereine und Veranstalter in Trebbin, Brandenburg, Berlin und bundesweit.

Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am: 24. Juli 2026

Für welche Veranstaltungen ist der Schutz sinnvoll?

Unternehmen

Firmenfeiern, Tagungen, Kundenevents, Produktvorstellungen und Messen.

Vereine und Kultur

Vereinsfeste, Konzerte, Märkte, Sportevents und Ausstellungen.

Private Großevents

Hochzeiten, Jubiläen und Feiern mit gemieteten Räumen und Technik.

Der versicherte Zeitraum muss vollständig sein

  • Anlieferung und Vorbereitung
  • Aufbau von Bühne, Zelt und Technik
  • Proben und Generalproben
  • Einlass und Veranstaltung
  • Abbau und Abtransport
  • Reinigung und Rückgabe der Location
Häufige Lücke: Die Police beginnt erst mit dem offiziellen Veranstaltungsstart, obwohl beim Aufbau bereits hohe Risiken bestehen.

Veranstalter, Helfer und Dienstleister

Der Vertrag sollte den tatsächlichen Per­sonenkreis abbilden:

  • Veranstalter und verantwortliche Leitung
  • Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer
  • freie Mitarbeiter
  • Künstler und Bands
  • Caterer, Sicherheitsdienst und Sanitätsdienst
  • Bühnen-, Zelt-, Ton- und Lichttechnikunternehmen

Gewerbliche Dienstleister benötigen grundsätzlich eigenen Haft­pflichtschutz.

Per­sonen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden

SchadenartBeispiel
Per­sonenschadenEin Besucher stürzt über ein ungesichertes Kabel und verletzt sich schwer.
SachschadenEine Dekoration beschädigt das gemietete Gebäude.
VermögensfolgeschadenNach einem Sachschaden kann ein Dritter seine Räume nicht nutzen.
AnspruchsabwehrDer Veranstalter wird beschuldigt, obwohl ein Dienstleister verantwortlich war.

Gemietete Räume, Technik und Exponate

Unbewegliche Mietsachen

Veranstaltungsräume, Hallen, Sanitärbereiche und Gebäudebestandteile.

Bewegliche Mietsachen

Bühnen-, Ton-, Licht-, Video-, Zelt- und Veranstaltungstechnik.

Wichtig: Bewegliche gemietete Sachen sind in vielen Haft­pflichttarifen ausgeschlossen oder nur niedrig begrenzt. Für hochwertige Technik ist oft eine eigene Sachdeckung erforderlich.

Besondere Attraktionen müssen angegeben werden

  • Hüpfburgen, Trampoline und Klettermodule
  • Karussells und Fahrgeschäfte
  • Feuerwerk, Fackeln und offene Flammen
  • Tiere, Reitvorführungen und Streichelgehege
  • Drohnenaufnahmen
  • Motorsport und Fahrzeugvorführungen
  • Tribünen, Bühnen und große Zelte
  • Alkoholausschank und gastronomische Angebote

Sicherheitsorganisation bleibt unverzichtbar

Versicherung ersetzt keine Genehmigung, Abnahme oder Sicherheitsplanung.

  • zulässige Besucherzahl
  • Rettungs- und Fluchtwege
  • Brandschutz und Feuerlöscher
  • Ordnungs- und Sanitätsdienst
  • Wetterbeobachtung und Abbruchkriterien
  • Verkehrsführung und Absperrungen
  • Verantwortlichkeiten und Notfallkommunikation

Die Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung erfasst unter anderem Räume mit mehr als 200 Besucherplätzen sowie bestimmte Freiluftveranstaltungsstätten mit mehr als 1.000 Besucherplätzen.

Haft­pflicht ist keine Veranstaltungsausfallversicherung

Veranstaltungshaftpflicht

Schadenersatzansprüche Dritter wegen Per­sonen- oder Sachschäden.

Veranstaltungsausfall

Eigene finanzielle Verluste durch Absage, Abbruch, Verschiebung oder Unterbrechung.

Wetter, Ausfall wichtiger Künstler, behördliche Maßnahmen oder Beschädigung der Location können besondere Ausfalldeckungen erfordern.

Diese Lücken finde ich besonders häufig

  • Aufbau und Abbau nicht eingeschlossen
  • Besucherzahl zu niedrig angegeben
  • ehrenamtliche Helfer fehlen
  • bewegliche Mietsachen nicht versichert
  • Caterer oder Sicherheitsdienst ohne ausreichenden Nachweis
  • Hüpfburg, Feuerwerk oder Tiere nicht gemeldet
  • Drohnenrisiko falsch eingeordnet
  • Ausfallrisiko mit Haft­pflicht verwechselt
  • Versicherungssumme bei vielen Besuchern zu niedrig
  • Sicherheitsauflagen und Abnahmen nicht dokumentiert
Mein Grundsatz: Erst Ablauf, Per­sonen, Technik und besondere Attraktionen vollständig erfassen. Danach Haft­pflicht, Sach- und Ausfalldeckung abstimmen.

Veranstaltungshaftpflicht in Trebbin und bundesweit

Ich berate Unternehmen, Vereine und private Veranstalter in Trebbin, Teltow-Fläming, Brandenburg, Berlin und digital bundesweit.

Häufig gestellte Fragen zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Die Antworten dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich bleiben Veranstaltungsbeschreibung, Antrag, Versicherungsschein, behördliche Auflagen und vollständige Bedingungen.

Was ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Sie schützt Veranstalter vor gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter aus der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer versicherten Veranstaltung.

Warum reicht eine private Haft­pflicht häufig nicht aus?

Private Haft­pflichtverträge decken organisierte öffentliche, gewerbliche, vereinsbezogene oder entgeltliche Veranstaltungen regelmäßig nicht oder nur sehr eingeschränkt.

Warum reicht eine Betriebshaftpflicht nicht immer aus?

Regelmäßige kleine Firmenveranstaltungen können je nach Tätigkeitsbeschreibung mitversichert sein. Größere, öffentliche oder ungewöhnliche Events benötigen häufig eine ausdrückliche Erweiterung oder separate Veranstaltungshaftpflicht.

Welche Aufgaben hat der Haft­pflichtversicherer?

Er prüft die Haftung, erfüllt berechtigte Ansprüche und wehrt unbegründete Forderungen ab.

Was bedeutet passiver Rechtsschutz?

Der Versicherer übernimmt im versicherten Umfang die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen.

Wer ist Veranstalter?

Veranstalter ist regelmäßig, wer Organisation, wirtschaftliches Risiko, Ablauf und wesentliche Entscheidungen der Veranstaltung beherrscht. Der Name auf Plakat oder Vertrag allein ist nicht immer entscheidend.

Wer kann Versicherungsnehmer sein?

Unternehmen, Vereine, Kommunen, Agenturen, Veranstaltergesellschaften, Privatpersonen oder Projektgemeinschaften können je nach Konzept Versicherungsnehmer sein.

Welche Veranstaltungen sind versicherbar?

Versicherbar sind unter anderem Firmenfeiern, Vereinsfeste, Konzerte, Märkte, Messen, Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Tagungen, Umzüge und Kulturveranstaltungen.

Sind private Hochzeiten versicherbar?

Ja. Bei größeren Hochzeiten mit gemieteter Location, Technik, Bewirtung oder vielen Gästen kann eine zeitlich befristete Veranstaltungshaftpflicht sinnvoll sein.

Sind Firmenfeiern versichert?

Kleine interne Feiern können in der Betriebshaftpflicht enthalten sein. Größere Events, externe Gäste, Bühnen, Zelte oder besondere Attraktionen sollten ausdrücklich geprüft werden.

Sind Vereinsfeste versichert?

Vereinsfeste können über eine Vereinshaftpflicht oder separate Veranstaltungshaftpflicht gedeckt sein. Art, Besucherzahl und besondere Risiken müssen gemeldet werden.

Sind Konzerte und Festivals versicherbar?

Ja. Besucherzahl, Künstler, Bühne, Ton- und Lichttechnik, Sicherheitsdienst, Alkohol, Feuerwerk und Wetterrisiken beeinflussen Annahme und Beitrag.

Sind Weihnachtsmärkte und Straßenfeste versichert?

Ja. Verkaufsstände, Stromversorgung, offene Flammen, Glätte, Verkehrswege, Bewirtung und kommunale Auflagen sind besonders zu berücksichtigen.

Sind Sportveranstaltungen versichert?

Ja. Sportart, Teilnehmerzahl, Wettkampfcharakter, Zuschauer, Streckenführung und besondere Risiken müssen beschrieben werden.

Sind Motorsportveranstaltungen versicherbar?

Nur über Spezialkonzepte. Schäden aus dem Gebrauch versicherungspflichtiger Fahrzeuge und Rennrisiken sind in Standarddeckungen regelmäßig ausgeschlossen.

Sind Demonstrationen und politische Veranstaltungen versicherbar?

Die Versicherbarkeit hängt von Art, Teilnehmerzahl, Sicherheitslage und Risikobewertung ab. Politische Veranstaltungen, Kundgebungen oder Demonstrationen werden häufig besonders geprüft.

Sind Veranstaltungen im Ausland versichert?

Nur bei passendem räumlichen Geltungsbereich. Lokales Recht, Gerichtsstand, Pflichtversicherung und Veranstaltungsauflagen müssen berücksichtigt werden.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Er sollte bereits Aufbau, Proben, Anlieferung und Vorbereitung umfassen und erst nach Abbau, Reinigung und Rückgabe der Flächen enden.

Sind Auf- und Abbauarbeiten versichert?

Ja, wenn sie ausdrücklich in den versicherten Zeitraum und Tätigkeitsumfang einbezogen sind.

Sind Proben und Generalproben versichert?

Sie können eingeschlossen sein. Zeitraum, Teilnehmer und Veranstaltungsort müssen berücksichtigt werden.

Sind Helfer mitversichert?

Ehrenamtliche und unentgeltliche Helfer können als mitversicherte Per­sonen eingeschlossen werden.

Sind Mitarbeiter mitversichert?

Mitarbeiter des Veranstalters sind für ihre Tätigkeit regelmäßig mitversicherbar. Arbeitsunfälle und Ansprüche untereinander sind gesondert zu beurteilen.

Sind freie Mitarbeiter mitversichert?

Nur bei ausdrücklichem Einschluss. Ihre eigene persönliche Haftung kann einen separaten Vertrag erfordern.

Sind Künstler und Bands mitversichert?

Künstler sind nicht automatisch mitversichert. Ihre eigene Haftung und ihre technischen Risiken sollten vertraglich und versicherungsseitig geklärt werden.

Sind Subunternehmer mitversichert?

Die Haftung des Veranstalters aus Auswahl, Koordination oder Überwachung kann versichert sein. Die persönliche Haftung des Subunternehmers ist regelmäßig nicht automatisch gedeckt.

Braucht der Sicherheitsdienst eine eigene Haft­pflicht?

Ja. Ein gewerblicher Sicherheitsdienst benötigt eigenen Betriebshaftpflichtschutz. Der Veranstalter bleibt für Auswahl, Vorgaben und Gesamtorganisation verantwortlich.

Sind Sanitätsdienste mitversichert?

Professionelle Sanitätsdienste benötigen eigene Haft­pflicht. Die Veranstalterhaftung aus Organisation und Beauftragung kann versichert sein.

Welche Schäden sind versichert?

Typischerweise Per­sonen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, soweit gesetzliche Haftung besteht und kein Ausschluss greift.

Was ist ein Per­sonenschaden?

Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tod eines Menschen mit möglichen Ansprüchen auf Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflege und Rente.

Was ist ein Sachschaden?

Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, etwa Kleidung, Fahrzeuge, Gebäude, Technik oder Mobiliar.

Was ist ein Vermögensfolgeschaden?

Ein finanzieller Schaden als Folge eines versicherten Per­sonen- oder Sachschadens.

Sind echte Vermögensschäden versichert?

Reine Vermögensschäden ohne Per­sonen- oder Sachschaden sind häufig nur begrenzt oder über besondere Deckungen versichert.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Wegen möglicher schwerer Per­sonenschäden sollte eine hohe pauschale Summe gewählt werden. Besucherzahl, Eventart und mögliche Kumulschäden bestimmen den Bedarf.

Was ist die Jahreshöchstleistung?

Sie begrenzt die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schäden innerhalb des vereinbarten Versicherungszeitraums oder Jahres.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Der Veranstalter trägt je Schaden einen vereinbarten Betrag selbst. Für bestimmte Risiken können abweichende Selbst­behalte gelten.

Sind Besucher und Gäste versichert?

Besucher sind nicht als versicherte Per­sonen, sondern als mögliche geschädigte Dritte geschützt. Ihre berechtigten Ansprüche können reguliert werden.

Sind Teilnehmer versichert?

Teilnehmer können geschädigte Dritte sein. Bei Sport, Wettbewerben oder aktiver Mitwirkung gelten besondere Haftungs- und Risikoabgrenzungen.

Sind Ansprüche von Helfern gegen den Veranstalter versichert?

Sie können eingeschlossen sein. Gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung und Ansprüche unter mitversicherten Per­sonen müssen berücksichtigt werden.

Sind Mietsachschäden an Veranstaltungsräumen versichert?

Sie können versichert werden. Schäden durch Abnutzung, übermäßige Beanspruchung oder vertragsgemäßen Gebrauch sind häufig ausgeschlossen.

Sind Schäden an gemieteter Technik versichert?

Bewegliche gemietete Sachen wie Ton-, Licht-, Video- oder Bühnentechnik sind nicht automatisch gedeckt und benötigen einen ausdrücklichen Einschluss oder eine Veranstaltungstechnikversicherung.

Sind Schäden an Zelten versichert?

Gemietete Zelte und Pagoden benötigen häufig besondere Sach- oder Mietsachschadendeckung. Sturm, falsche Verankerung und Bedienungsfehler sind zu prüfen.

Sind Schäden an gemieteten Fahrzeugen versichert?

Schäden am Fahrzeug selbst gehören grundsätzlich in eine Kaskoversicherung. Haft­pflichtschäden aus dem Fahrzeuggebrauch gehören zur Kfz-Haft­pflicht.

Sind Schäden an Garderobe versichert?

Übernimmt der Veranstalter Verwahrung, können besondere Obhuts- und Garderobenrisiken entstehen. Haftungsbeschränkungen und Sublimits sind zu prüfen.

Sind Schäden an Ausstellungsstücken versichert?

Haft­pflicht und Sachversicherung sind zu trennen. Für Kunst, Exponate oder wertvolle Ausstellungsstücke ist häufig eine Ausstellungsversicherung erforderlich.

Sind persönliche Sachen der Besucher versichert?

Nur wenn der Veranstalter gesetzlich haftet. Einfacher Verlust oder Diebstahl ohne Verantwortlichkeit ist kein Haft­pflichtschaden.

Sind Schäden durch Bewirtung versichert?

Per­sonen- und Sachschäden aus Speisen und Getränken können versichert sein. Lebensmittelhygiene, Allergene und gewerbliche Caterer sind zu berücksichtigen.

Braucht ein Caterer eine eigene Haft­pflicht?

Ja. Der Caterer benötigt eigenen Betriebshaftpflicht- und Produkthaftpflichtschutz.

Sind Alkoholausschank und betrunkene Gäste versichert?

Alkoholausschank muss angegeben werden. Jugendschutz, Ausschankgenehmigung, Sicherheitskonzept und erkennbare Gefahrenlagen bleiben zu beachten.

Sind Lebensmittelvergiftungen versichert?

Wenn der Veranstalter oder ein mitversicherter Betrieb haftet, können Per­sonenschäden gedeckt sein. Caterer und Verkaufsstände benötigen eigenen Schutz.

Sind Bühnen und Tribünen versichert?

Die Veranstalterhaftung kann eingeschlossen sein. Betreiber, Errichter und technische Dienstleister benötigen eigene Haft­pflicht; Abnahmen und Vorschriften sind einzuhalten.

Sind Hüpfburgen versichert?

Nur bei ausdrücklicher Angabe. Verankerung, Windgrenzen, Beaufsichtigung, Herstellerangaben und Altersbegrenzungen sind entscheidend.

Sind Karussells und Fahrgeschäfte versichert?

Sie benötigen regelmäßig Spezialdeckung und eigene Haft­pflicht des Betreibers. Die Veranstalterhaftung aus Auswahl und Organisation bleibt zu prüfen.

Sind Feuerwerk und Pyrotechnik versichert?

Nur nach besonderer Prüfung. Professionelle Pyrotechniker, Genehmigungen, Abstände und eigene Haft­pflicht sind regelmäßig erforderlich.

Sind offene Feuerstellen versichert?

Lagerfeuer, Feuerschalen oder Fackeln müssen angegeben und behördliche sowie brandschutztechnische Vorgaben eingehalten werden.

Sind Drohnenaufnahmen versichert?

Der Betrieb von Drohnen benötigt grundsätzlich eine Luftfahrt-Haft­pflichtversicherung. Die Veranstaltungshaftpflicht ersetzt diese nicht.

Sind Tiere bei Veranstaltungen versichert?

Tierausstellungen, Reitvorführungen, Streichelgehege oder Tiere als Programmpunkt müssen angegeben werden. Tierhalter- und Veranstalterhaftung sind zu koordinieren.

Sind Schäden durch Hunde von Besuchern versichert?

Primär haftet der Tierhalter. Der Veranstalter kann bei Organisations- oder Sicherheitsfehlern mitverantwortlich sein.

Sind Sportgeräte und Aktionsmodule versichert?

Kletterwände, Bullriding, Bungee, Trampoline oder Parcours benötigen eine besondere Risikoprüfung und häufig Spezialdeckung.

Sind Wettbewerbe und Gewinnspiele versichert?

Haftungsrisiken können eingeschlossen sein. Rechts-, Teilnahmebedingungs- und Vermögensschadenrisiken sind gesondert zu prüfen.

Sind Schäden durch Gedränge oder Panik versichert?

Organisations-, Einlass-, Fluchtweg- oder Sicherheitsfehler können zu schweren Per­sonenschäden führen. Besucherzahl, Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst sind zentral.

Braucht jede Veranstaltung ein Sicherheitskonzept?

Nicht jede kleine Veranstaltung benötigt formal dasselbe Konzept. Art, Größe, Location, Behördenauflagen und Versammlungsstättenrecht entscheiden.

Was regelt die Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung?

Sie enthält Bau- und Betriebsvorschriften für bestimmte Versammlungsstätten. Der Anwendungsbereich hängt unter anderem von Besucherzahl, Räumen, Freiflächen und Stadiongröße ab.

Ab wann gilt die Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung?

Sie gilt unter anderem für Versammlungsräume mit mehr als 200 Besucherplätzen und für bestimmte Versammlungsstätten im Freien mit mehr als 1.000 Besucherplätzen. Details und Ausnahmen sind zu prüfen.

Wer ist für Rettungswege verantwortlich?

Betreiber, Veranstalter und beauftragte Verantwortliche müssen ihre jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfüllen. Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.

Sind behördliche Auflagen automatisch versichert?

Die Haft­pflicht ersetzt nicht die Erfüllung behördlicher Pflichten oder Bußgelder. Verstöße können den Versicherungsschutz gefährden.

Sind Bußgelder und Geldstrafen versichert?

Nein. Bußgelder und Geldstrafen sind grundsätzlich nicht Gegenstand einer Haft­pflichtversicherung.

Sind Vertragsstrafen versichert?

Vertragsstrafen sind regelmäßig ausgeschlossen oder nur in Spezialdeckungen begrenzt versicherbar.

Sind Schäden durch schlechtes Wetter versichert?

Haft­pflichtansprüche aus unzureichender Sicherung können versichert sein. Der reine wirtschaftliche Ausfall wegen Regen, Sturm oder Hitze benötigt eine Veranstaltungsausfallversicherung.

Was ist eine Veranstaltungsausfallversicherung?

Sie schützt vor finanziellen Verlusten durch Absage, Abbruch, Verschiebung oder Unterbrechung aufgrund vereinbarter Ursachen.

Ist Nicht-Erscheinen eines Künstlers versichert?

Nur über eine spezielle Ausfallversicherung mit entsprechendem Einschluss, nicht über die Veranstaltungshaftpflicht.

Sind Eintrittsgelder oder entgangener Gewinn versichert?

Nicht über die Haft­pflicht. Dafür kommt eine Veranstaltungsausfall- oder Betriebsunterbrechungsdeckung infrage.

Sind Schäden durch Stromausfall versichert?

Haft­pflichtansprüche können nur bei Verantwortlichkeit entstehen. Eigene Ausfallkosten benötigen eine besondere Ausfalldeckung.

Sind Schäden durch Veranstaltungsabsage versichert?

Die Haft­pflicht deckt grundsätzlich keine eigenen Absagekosten. Schadenersatzansprüche Dritter aus Vertragsverletzung sind häufig ausgeschlossen.

Sind Umweltschäden versichert?

Verunreinigung von Boden, Gewässern oder Naturflächen kann besondere Umweltdeckung erfordern.

Sind Flurschäden versichert?

Schäden an Feldern, Grünflächen oder Wegen können als Sachschäden versichert sein, wenn gesetzliche Haftung besteht.

Sind Schäden durch Müll und Reinigung versichert?

Normale Reinigungs- und Entsorgungskosten sind keine Haft­pflichtschäden. Außergewöhnliche Beschädigung oder Verunreinigung kann versichert sein.

Sind Schäden an Bäumen und Pflanzen versichert?

Ja, wenn der Veranstalter gesetzlich haftet und kein Ausschluss greift.

Sind Parkplätze mitversichert?

Die Organisation und Sicherung von Besucherparkplätzen kann zum Veranstaltungsrisiko gehören. Bewachung und Haftung für abgestellte Fahrzeuge sind gesondert zu prüfen.

Sind Verkehrssicherungsmaßnahmen versichert?

Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Absperrung, Beschilderung oder Beleuchtung können gedeckt sein. Genehmigungen und Sicherungspläne sind einzuhalten.

Sind Umzüge und Straßenveranstaltungen versichert?

Ja, sofern Strecke, Fahrzeuge, Wagen, Teilnehmer, Zuschauer und behördliche Genehmigungen vollständig angegeben werden.

Sind Festwagen versichert?

Haftung aus Aufbau und Veranstaltungsorganisation kann versichert sein. Der Gebrauch von Kraftfahrzeugen gehört zur Kfz-Haft­pflicht.

Sind Schäden durch freiwillige Helferfahrzeuge versichert?

Schäden aus dem Fahrzeuggebrauch gehören zur Kfz-Versicherung. Be- und Entladen sowie organisatorische Risiken sind abzugrenzen.

Was ist eine Veranstaltungsserie?

Mehrere gleichartige Veranstaltungen innerhalb eines Zeitraums können unter einem Jahres- oder Serienvertrag zusammengefasst werden.

Wann ist ein Jahresvertrag sinnvoll?

Bei regelmäßig wiederkehrenden Events, Kursen, Märkten oder Vereinsveranstaltungen ist ein Jahresvertrag häufig wirtschaftlicher und sicherer als Einzelpolicen.

Was ist eine Einzelveranstaltungspolice?

Ein zeitlich und sachlich begrenzter Vertrag für ein konkretes Event einschließlich vereinbarter Vor- und Nacharbeiten.

Was ist eine Nachmeldepflicht?

Änderungen bei Besucherzahl, Programm, Ort, Dauer, Technik oder besonderen Risiken müssen vor der Veranstaltung gemeldet werden.

Was ist eine Gefahrerhöhung?

Eine erhebliche Änderung, die Eintritt oder Umfang eines Schadens wahrscheinlicher macht, etwa höhere Besucherzahl, Feuerwerk oder zusätzliche Tribünen.

Was passiert bei falschen Angaben?

Unrichtige Angaben zu Art, Besucherzahl, Risiken oder Sicherheitsmaßnahmen können zu Vertragsänderung, Rücktritt oder Leistungsproblemen führen.

Was muss im Schadenfall getan werden?

Gefahr beseitigen, Erste Hilfe leisten, Beweise sichern, Zeugen erfassen, Schaden dokumentieren und Versicherer unverzüglich informieren.

Soll ich Ansprüche sofort anerkennen?

Nein. Der Versicherer sollte Haftung, Schadenhöhe und Kausalität prüfen.

Welche Unterlagen werden im Schadenfall benötigt?

Veranstaltungsvertrag, Ablaufplan, Genehmigungen, Sicherheitskonzept, Dienstleisterverträge, Fotos, Zeugendaten und Schadenforderung.

Welche Veranstaltungshaftpflicht ist die beste?

Entscheidend sind Veranstaltungstyp, Besucher, Dauer, Aufbau, Mietsachen, Bewirtung, Technik, Attraktionen, Subunternehmer, Ausland und ausreichend hohe Summen.

Welche Unterlagen benötigt Hans Kurtzweg?

Benötigt werden Veranstaltungsart, Datum, Ort, Besucher- und Teilnehmerzahl, Aufbauzeiten, Programm, Technik, Bewirtung, Dienstleister, besondere Attraktionen, Vorschäden und gewünschte Versicherungssumme.

Berät Hans Kurtzweg nur in Trebbin?

Nein. Die Beratung erfolgt in Trebbin, Teltow-Fläming, Brandenburg, Berlin und digital bundesweit.

So läuft die Risikoanalyse ab

  1. Event erfassen: Art, Ort, Datum, Besucher und Teilnehmer.
  2. Zeitraum prüfen: Aufbau, Proben, Durchführung und Abbau.
  3. Per­sonen einbeziehen: Helfer, Künstler und Dienstleister.
  1. Technik und Mietsachen erfassen: Bühne, Zelt, Ton, Licht und Exponate.
  2. Sonderrisiken prüfen: Bewirtung, Tiere, Feuerwerk, Drohnen und Sport.
  3. Deckungen abstimmen: Haft­pflicht, Sachschutz und Veranstaltungsausfall.

Veranstaltungsrisiken jetzt prüfen lassen

Ich prüfe Besucherzahl, Helfer, Dienstleister, Mietsachen, Sonderrisiken, Versicherungssumme und ergänzenden Ausfallschutz.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Sicherheitsberatung. Maßgeblich sind Veranstaltung, behördliche Auflagen, Miet- und Dienstleisterverträge, Antrag, Versicherungsschein und vollständige Bedingungen.

Öffentliche Quellen und Rechtsgrundlagen