Wohngebäude
Schützt bei versicherter Ursache das Haus, fest verbundene Bestandteile und vereinbarte Kosten. Mehr zur Gebäudeversicherung.
Naturgefahrenversicherung · Trebbin · Brandenburg · bundesweit
Starkregen kann nahezu jedes Grundstück treffen. Ob der Versicherer leistet, entscheidet aber nicht das Wetter allein, sondern die versicherte Ursache: Überschwemmung, Rückstau und weitere Naturgefahren müssen zum Gebäude und zum Hausrat passend vereinbart sein.

Kurz erklärt
Naturgefahrenversicherung und Elementarschadenversicherung werden häufig synonym verwendet. Gemeint ist regelmäßig ein Zusatzbaustein, der genau benannte Gefahren einschließt.
Schützt bei versicherter Ursache das Haus, fest verbundene Bestandteile und vereinbarte Kosten. Mehr zur Gebäudeversicherung.
Schützt Möbel, Technik, Kleidung und weitere bewegliche Sachen. Mehr zur Hausratversicherung.
Erweitert den jeweiligen Grundvertrag. Eine Deckung am Gebäude schützt nicht automatisch den Hausrat und umgekehrt.
Versicherbare Naturgefahren
Der genaue Umfang ergibt sich aus Deinem Vertrag. Namen und Definitionen müssen vollständig verglichen werden.
Oberflächenwasser überflutet das Versicherungsgrundstück nach der vereinbarten Definition.
Wasser dringt infolge einer versicherten Ursache aus dem Ableitungssystem ein.
Naturbedingte Erschütterung des Erdbodens nach den vertraglichen Merkmalen.
Naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.
Naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Wirkung ruhender Schnee- oder Eismassen auf versicherte Sachen.
An Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich ihrer Druckwirkung.
Schäden durch vulkanische Vorgänge im Rahmen der jeweiligen Definition.
Ursachenmatrix
Für die Regulierung ist entscheidend, wie das Wasser auf das Grundstück und in das Gebäude gelangt ist.
| Schadenbild | Typische Einordnung | Was zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Starkregen überflutet das Grundstück | Kann eine bedingungsgemäße Überschwemmung sein. | Naturgefahrenbaustein, Definition, Wasserstand und Fließweg. |
| Fluss tritt über die Ufer | Kann als Überschwemmung versichert sein. | Risikozone, Wartezeit, Selbstbeteiligung und Vorschäden. |
| Kanal drückt Wasser zurück | Kann Rückstau sein. | Versicherte Ursache, Rückstauebene, Sicherung, Wartung und Eintrittsweg. |
| Grundwasser drückt durch die Wand | Allein typischerweise nicht versichert. | Ob zusätzlich eine versicherte Überschwemmung vorlag und welche Ursache nachweisbar ist. |
| Regen tritt durch undichtes Dach ein | Regelmäßig keine Überschwemmung. | Ob Sturm zuvor eine versicherte Öffnung geschaffen hat oder ein Baumangel vorliegt. |
| Rohr bricht im Gebäude | Leitungswasser statt Naturgefahr. | Gebäude- und Hausratdeckung für Leitungswasser, Rohrart und versicherter Ort. |
Risikoprüfung
Elementarschutz wird objektbezogen geprüft. Zwei Häuser in derselben Straße können wegen Gelände, Keller und Sicherungen unterschiedlich bewertet werden.
Gewässernähe, Höhenlage, Hang, Senke, Versiegelung und Fließwege von Oberflächenwasser.
Art, Zeitpunkt, Höhe, Ursache, Sanierung und seither umgesetzte Schutzmaßnahmen.
Wohnkeller, Technikräume, tiefe Zugänge, Lichtschächte und gelagerte Werte.
Rückstauschutz, Hebeanlage, Schwellen, Pumpen, Wartung und hochwassersichere Heizöltanks.
Vertragsqualität
Ein Beitragsvergleich ist erst sinnvoll, wenn Definitionen, Grenzen und Pflichten vergleichbar sind.
| Merkmal | Worauf es ankommt | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Gefahrenkatalog | Alle gewünschten Naturgefahren und Ausschlüsse vollständig lesen | Nicht jeder Naturvorgang ist automatisch erfasst. |
| Überschwemmungsdefinition | Oberflächenwasser, Grundstück und versicherte Auslöser | Sie entscheidet bei Starkregen über die grundsätzliche Einordnung. |
| Rückstau | Definition, Rückstauebene, Sicherungen und Wartung | Fehlende Schutztechnik kann zu Streit oder Leistungskürzung führen. |
| Selbstbeteiligung | Prozent, Mindest- und Höchstbetrag je Schadenfall | Bei großen Schäden kann eine prozentuale Beteiligung erheblich sein. |
| Wartezeit | Beginn, Dauer und mögliche Anrechnung eines Vorvertrags | Schäden in der Wartezeit sind regelmäßig nicht versichert. |
| Kostenpositionen | Aufräumung, Trocknung, Abbruch, Dekontamination, Hotel und Lagerung | Folgekosten können einen erheblichen Teil des Schadens ausmachen. |
| Mietausfall | Haftzeit, Nebenkosten und gewerbliche Nutzung | Unbewohnbarkeit kann über Monate finanzielle Folgen haben. |
| Obliegenheiten | Wartung, Rückstau, Verschlüsse, Frost, Schadenminderung und Anzeige | Pflichtverletzungen können den Leistungsanspruch gefährden. |
Bauliche und organisatorische Vorsorge
Technische Maßnahmen können Schäden verhindern, die Versicherbarkeit verbessern und vertragliche Pflichten erfüllen.
Sonderfälle am Haus
Moderne Gebäude enthalten Werte und Haftungsrisiken, die über den klassischen Elementarbaustein hinausgehen.
Module, Speicher, Wechselrichter, Ertragsausfall und technische Gefahren passend einordnen. Mehr zur Photovoltaikversicherung.
Naturgefahrenschutz ersetzt nicht die Haftung für austretendes Heizöl. Mehr zur Öltankhaftpflicht.
Garage, Carport, Gartenhaus und Technikgebäude müssen im Versicherungsvertrag erfasst sein.
Vor Fertigstellung gelten andere Risiken und Verträge. Mehr zu Bauversicherungen.
Im Schadenfall
Bei Hochwasser und Rückstau können Strom, Heizöl, Schmutzwasser und beschädigte Bauteile zusätzliche Gefahren schaffen.
Häufige Fragen
Klare Antworten zu Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, Gebäude, Hausrat, Vorsorge und Schadenfall.
Die Naturgefahrenversicherung, häufig Elementarschadenversicherung genannt, erweitert eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung um vertraglich benannte Naturgefahren. Sie ist regelmäßig kein Ersatz für den Grundvertrag. Für Eigentümer ist die Gebäudeversicherung, für bewegliche Sachen die Hausratversicherung maßgeblich.
Meist wird der Schutz als Baustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung vereinbart. Ob ein eigenständiger Vertrag möglich ist, hängt vom Anbieter ab. Entscheidend ist, dass sowohl Gebäude als auch Hausrat geprüft werden, wenn beides geschützt werden soll.
Typische Gefahren sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Der konkrete Vertrag kann Definitionen, Ausschlüsse, Wartezeiten, Selbstbeteiligungen und Sicherungspflichten enthalten.
Nein. Sturm und Hagel gehören typischerweise bereits zu den Grundgefahren einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Überschwemmung durch Starkregen ist eine andere Ursache und benötigt regelmäßig den Baustein weitere Naturgefahren. Mehr zur Gebäudeversicherung und Hausratversicherung.
Nein. Starkregen ist nicht allein wegen der Niederschlagsmenge versichert. Führt er zu einer bedingungsgemäßen Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks oder zu versichertem Rückstau, kann der Naturgefahrenbaustein leisten. Eintrittsweg und Ursache müssen dokumentiert werden.
Maßgeblich ist die Definition im Vertrag. Typischerweise muss Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks durch Ausuferung oberirdischer Gewässer oder durch Witterungsniederschläge mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet werden. Eine bloß feuchte Kellerwand genügt regelmäßig nicht.
Überschwemmung durch Ausuferung eines oberirdischen Gewässers kann über den Naturgefahrenbaustein versichert sein. Risikoprüfung, Selbstbeteiligung, Wartezeit, Vorschäden und konkrete Lage des Grundstücks beeinflussen Annahme und Beitrag.
Rückstau liegt nach den jeweiligen Bedingungen vor, wenn Wasser infolge einer versicherten Ursache aus dem Ableitungssystem in das Gebäude eindringt. Funktionsfähige Rückstausicherungen, Hebeanlagen, Wartung und geschlossene Öffnungen können vertraglich vorausgesetzt werden.
Nicht automatisch. Dringt Regen allein durch ein undichtes Dach, ein offenes Fenster oder mangelhaft abgedichtetes Mauerwerk ein, liegt regelmäßig keine Überschwemmung vor. Hat Sturm zuvor eine versicherte Öffnung geschaffen, kann stattdessen die Sturmdeckung zu prüfen sein.
Steigendes oder drückendes Grundwasser allein ist typischerweise nicht versichert. Eine andere Bewertung kann nur entstehen, wenn zusätzlich eine bedingungsgemäße Überschwemmung vorliegt und der Vertrag dies erfasst. Schadenweg und Wasserstand müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Sturmflut ist in marktüblichen Naturgefahrenbedingungen häufig ausgeschlossen. Küstenlage und genaue Ausschlussklausel müssen deshalb ausdrücklich geprüft werden. Eine allgemeine Aussage zum Schutz wäre ohne vollständige Bedingungen unzuverlässig.
Ein Erdbeben muss die vertragliche Definition erfüllen und natürliche Ursachen haben. Schäden, die nur durch Setzung, Baumängel, Bergbau oder Erschütterungen anderer Art entstehen, können anders eingeordnet oder ausgeschlossen sein.
Erdsenkung bezeichnet typischerweise eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Normale Setzung des Baugrunds, mangelhafte Verdichtung, Austrocknung oder bauliche Mängel sind regelmäßig nicht dasselbe und können ausgeschlossen sein.
Ein Erdrutsch ist typischerweise das naturbedingte Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. Schäden durch Abgrabungen, Bauarbeiten, künstliche Aufschüttungen oder allmähliche Bodenbewegungen können ausgeschlossen sein.
Schneedruck betrifft typischerweise die Wirkung ruhender Schnee- oder Eismassen; Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Statik, Dachzustand, Räumpflichten und die konkrete Gefahrenlage bleiben wichtig.
Bei versicherter Ursache kann sie Schäden am versicherten Gebäude und fest verbundenen Bestandteilen sowie vereinbarte Kostenpositionen erfassen. Nebengebäude, Garagen, Grundstücksbestandteile, Mietausfall und technische Anlagen müssen in der Gebäudeversicherung passend erfasst sein.
Sie kann bei versicherter Ursache beschädigten oder zerstörten beweglichen Hausrat zum vereinbarten Wert ersetzen. Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht, Keller, Wertsachen, Aufräumung und Hotelkosten sind in der Hausratversicherung gesondert zu prüfen.
Mieter versichern nicht das Gebäude, können aber ihren Hausrat gegen weitere Naturgefahren erweitern. Besonders Sachen in Keller- oder Erdgeschossräumen sollten realistisch bewertet und möglichst erhöht gelagert werden. Mehr zur Hausratversicherung.
Nur wenn sie im Gebäude- oder Hausratvertrag als Versicherungsort beziehungsweise versicherter Gebäudebestandteil erfasst sind. Lage, Nutzung, Bauart, Entfernung und gelagerte Sachen können die Leistung beeinflussen.
Die Zuordnung hängt von Eigentum, Befestigung und Vertrag ab. Gebäudeversicherung oder ein spezieller Technikschutz können zuständig sein. Elementargefahren, Ertragsausfall, Überspannung und technische Schäden sind getrennt zu prüfen. Mehr zur Photovoltaikversicherung.
Auftrieb, Rohrabriss und austretendes Heizöl können hohe Schäden verursachen. Technische Sicherung und gesetzliche Anforderungen müssen eingehalten werden. Zusätzlich gehört die Haftung aus dem Öltank in die Gewässerschadenhaftpflicht.
Grundstücksbestandteile, Bepflanzung, Wege, Mauern, Zäune, Pools und Gartenanlagen sind häufig nur begrenzt oder gar nicht mitversichert. Aufräumungs-, Wiederherstellungs- und Entsorgungskosten brauchen passende Vereinbarungen in der Gebäudeversicherung.
Naturgefahrenschäden haben häufig eine eigene Selbstbeteiligung. Sie kann als fester Betrag, prozentual oder kombiniert geregelt sein. Mindest- und Höchstbetrag sowie Anwendung je Schadenfall müssen vor Abschluss verglichen werden.
Viele Tarife sehen eine Wartezeit vor, um bereits unmittelbar drohende Schäden auszuschließen. Beginn, Dauer und Ausnahmen unterscheiden sich. Ein bestehender nahtloser Vorvertrag kann je nach Anbieter anders behandelt werden.
Versicherer berücksichtigen unter anderem Lage, Geländehöhe, Gewässernähe, Starkregen- und Hochwassergefährdung, Rückstaurisiko sowie frühere Schäden. Daraus können Beitrag, Selbstbeteiligung, Auflagen oder Ablehnung folgen.
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Anbieter ablehnt. Risikodaten, Vorschäden, Schutzmaßnahmen und mögliche Auflagen sollten strukturiert aufbereitet werden. Besondere Fälle lassen sich über Sonderkonzepte oder einen Beratungstermin prüfen.
Sinnvoll können Rückstausicherung oder Hebeanlage, erhöhte Lichtschächte und Schwellen, dichte Kelleröffnungen, freie Abläufe, Gefälle vom Haus weg sowie erhöhte Lagerung wichtiger Sachen sein. Maßnahmen müssen zum Gebäude und zur örtlichen Entwässerung passen.
Das hängt von Vertrag, örtlicher Entwässerungssatzung und Gebäudesituation ab. Versicherungsbedingungen können funktionsfähige Sicherungen und regelmäßige Wartung verlangen. Fehlende oder unwirksame Sicherungen können den Versicherungsschutz gefährden.
Menschen schützen, Strom- und Heizölgefahren beachten, Feuerwehr oder Rettungsdienst verständigen und den Schaden soweit gefahrlos möglich begrenzen. Danach Wasserstände, Eintrittswege und Schäden dokumentieren und über Schaden melden Kontakt aufnehmen.
Hilfreich sind Fotos und Videos von Wasserstand, Grundstück, Eintrittsweg, Rückstausicherung, Wetterlage und beschädigten Sachen. Rechnungen, Seriennummern, Wartungsnachweise, Schadenliste und Belege für Notmaßnahmen sollten aufbewahrt werden.
Nach Umbau, Keller- oder Dachausbau, neuer Heizung, Photovoltaik, Wärmepumpe, verändertem Gelände, Vorschaden oder neuen Hochwasserinformationen ist eine Prüfung sinnvoll. Bestehende Verträge lassen sich über Versicherungen optimieren einordnen.
Fachliche Grundlagen
Stand der redaktionellen Prüfung: . Maßgeblich bleiben Versicherungsschein, vollständige Bedingungen, individuelle Vereinbarungen, Risikodaten und die konkrete Schadenursache.
Bringe Gebäude- und Hausratpolice, Beitragsrechnungen, Angaben zu Keller, Rückstausicherung, Vorschäden, Heiztechnik und Photovoltaik mit. Dann lassen sich Gefahren, Grenzen und Pflichten nachvollziehbar prüfen.