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Auto­ver­si­che­rung anfragen

Deine Anfrage zur Pkw-Versicherung


Amtliches Kenn­zeichen:
Kennzeichen
Zulassung:
von bis
Ab sechs Monaten Saisondauer erfolgt bei Schadenfreiheit eine Besserstufung im Schadenfreiheitsrabatt.
Daten zur KFZ-Versicherung für PKW
Vorname Name Nationalität:
Geburts­datum: Führerscheindatum: Führerscheinklasse:
Beruf
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Hans Kurtzweg – Versicherungsmakler
Hans Kurtzweg Ver­sicherungs­makler
Zum Akazienhain 27
14959 Trebbin OT Kliestow
Telefon 0151 / 25376827
hans@kurtzweg.de
Das Fahrzeug ist ein
Fahrzeugdaten:
(Beispiel siehe rechts)
Beispiel Zulassungsbescheinigung Teil I
Name Hersteller und Verkaufsbezeichnung Datum Erstzulassung Herstellerschlüsselnr. Typschlüsselnr.
Fahrzeug-Ident.-Nr. (falls bekannt) Datum Zulassung auf Ihren Namen Neuwert
EUR
Zeitwert ca.
EUR
Kraftstoff/Antriebsart Stärke in kW/PS
kW
PS
Leas./Fin.-Dauer
Monate
Jährliche Km-Leistung
km
Aktueller Km-Stand
km
Weitere Daten:
Nächtlicher Abstellplatz: Nutzung: Wer ist Halter: Ich bewohne ein(e)
EUR
Gibt es weitere Nutzer des Fahrzeugs?
◄ seitlich wischen ►
Beziehung Name, Vorname Geburts­datum: Führerschein­datum: Mit VN in häusl. Gemeinschaft Führerschein mit 17 J.
Vorversicherung:
Fügen Sie gerne die letzte Beitragsrechnung bei. In dem Falle sind unter „Vorversicherung“ keine Angaben erforderlich.
Versicherer Name: Kündigungsdatum: Dieser Vertrag
Versicherungsnummer:
Schadenfreiheitsstufe, siehe letzte Rechnung oder Versicherungsschein unter „Schadenfreiheitsstufe“, „SF“ „SF-Stufe“ oder „schadenfreie Jahre“:
(Keine SF-Stufe im Feld „Vollkasko“ wenn nur Teilkaskoversicherung gewünscht)
Haft­pflicht Vollkasko SF gilt für das Jahr
SF SF  
Vorschäden (Anzahl):
◄ seitlich wischen ►
Haft­pflicht Teilkasko Vollkasko
Im vorletzten Jahr Im letzten Jahr Im laufenden Jahr Im vorletzten Jahr Im letzten Jahr Im laufenden Jahr Im vorletzten Jahr Im letzten Jahr Im laufenden Jahr
Amtliches Kenn­zeichen:
Kennzeichen
Welcher Versicherungsschutz wird gewünscht?
Der gewünschte Versicherungsschutz ist mit ☒ gekennzeichnet.
Haft­pflichtversicherung (Pflichtversicherung)
Eine Kfz-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schadenersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen.
Teilkasko (TK)
Teilkaskoversicherung leistet für Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. bei Brand; Explosion; Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub; Glasbruchschäden; Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden); Marderbiss ohne Folgeschäden, je nach Tarif inkl. Folgeschäden mit Sublimit; unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung; Zusammenstoß mit Haarwild, je nach Tarif, auch mit Tieren aller Art. Teilkaskoschäden führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes.
Vollkasko
Zur Teilkasko- ergänzt die Vollkaskoversicherung Schäden wie Vandalismus und selbst verschuldete Unfallschäden. Sehr zu empfehlen bei neu- und hochwertigen Fahrzeugen, ggf. auch bei älteren Fahrzeugen mit sehr hohem Schadenfreiheitsrabatt.
Schutzbrief
Hilfe bei Panne oder Unfall, mögliche Leistungen: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug; Bergung und Abschleppen des Fahrzeugs; Erstattung der Kosten für Fahrzeugunterstellung für einen begrenzten Zeitraum, z. B. 14 Tage, Hilfe bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und Kostenübernahme, begrenzt auf eine bestimmte Dauer.
GAP-Deckung
Die GAP-Deckung schließt bei Leasingverträgen entstehende Deckungslücken (Lücke, englisch „Gap“) aus der Differenz zwischen Buchwert beim Leasinggeber und Zeitwert des Fahrzeugs im Falle eines Schadens (z. B. Diebstahl, Totalschaden). Auch bei einer Finanzierung kann eine GAP-Deckung sinnvoll sein.
Schutz bei grober Fahrlässigkeit
Ohne diesen Baustein darf der Versicherer die Kaskoleistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde – etwa durch Überfahren einer roten Ampel, Ablenkung durch das Handy oder Missachtung der Vorfahrt. Mit dem Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird der Schaden in voller Höhe ersetzt. Ausgenommen bleiben je nach Tarif Alkohol- und Drogenfahrten sowie Diebstahlschäden.
Fahrerschutz
Der Fahrerschutz schützt den Fahrer gleichermaßen wie den Beifahrer. Versichert sind z. B. Verdienstausfall; Schmerzensgeld; Leistungen für sonstige Folgeschäden (z. B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe); Leistungen an Hinterbliebene.
Auslandsschutz
Der Auslandschutz deckt die Lücken ab, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen. Er ersetzt Per­sonen- und Sachschäden so, als ob der Unfall nach deutschem Recht und deutschen Standards in Deutschland stattgefunden hätte. Lücken können z. B. auch bei Schäden in den Niederlanden entstehen.
Erweiterte Kaskodeckung
Erweiterte Eigenschadendeckung für Schäden an eigenen Pkw; Brems- und Betriebsschäden; Verlängerung der Neuwertentschädigung; kein Abzug „neu für alt“ auch für Autoradios und Navigationsgeräte; Versicherungsschutz auch während des Transports auf einer Fähre.
Rabattschutz
Ein belastender Schaden wird so behandelt, als sei er nicht gemeldet worden. Der Vertrag wird trotz des Schadens im Folgejahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse gestuft. Bei einem Versichererwechsel wird der belastende Schaden berücksichtigt, es sei denn der neue Versicherer übernimmt den Rabattschutz.
Verkehrs-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das versicherte Fahrzeug, eher zu empfehlen im Rahmen einer kompakten Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Privatpersonen oder selbständige Unternehmer.
Werkstattbindung
Der Beitrag reduziert sich, wenn vereinbart wird, Kaskoschäden von einer vom Versicherer bestimmten Werkstatt beheben zu lassen. Es kommen Leistungen wie Hol- und Bringservice hinzu. Dieser Baustein ist nur bedingt zu empfehlen! Leasingfirmen schreiben oft Kfz-Versicherungen ohne Werkstattbindung vor.
Direktregulierung
Bei einem unverschuldeten Unfall reguliert Ihr eigener Versicherer den Schaden sofort und holt sich das Geld anschließend beim Versicherer des Unfallgegners zurück. Sie sparen sich die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Gesellschaft und warten nicht auf deren Prüfung. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unberührt.
Neuwertentschädigung
Bei Totalschaden oder Diebstahl wird innerhalb des vereinbarten Zeitraums der Neupreis eines vergleichbaren Fahrzeugs ersetzt statt nur des Zeitwerts. Je nach Tarif sind unterschiedliche Zeiträume möglich: üblich sind 1 bis 4 Jahre ab Erstzulassung, bei einem Anbieter ist die Neuwertentschädigung sogar zeitlich unbegrenzt.
Wenn ja, gewünschte Dauer: Jahre
Worauf legen Sie bei Ihrer KFZ-Versicherung den größten Wert? * Pflichtangabe
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Datum
Unterschrift Kunde
Sie können hier direkt mit der Maus, dem Finger oder einem Stift unterschreiben.
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