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Bauversicherungen
Bauversicherungen: Bauherr, Bauleistung & Rohbau | Hans Kurtzweg

Bauversicherungen · Neubau · Umbau · Sanierung

Dein Bauvorhaben braucht Schutz, bevor es losgeht.

Bau­herren­haft­pflicht, Bauleistung und Feuerrohbau greifen an unterschiedlichen Stellen. Entscheidend sind Bausumme, Bauzeit, Eigenleistungen, Helfer, Altbestand und der lückenlose Übergang zum fertigen Gebäude.

Bauherrenhaftpflicht für ein Bauvorhaben in Trebbin
Drei Risiken. Ein abgestimmter Plan.Haftung, Schäden am Bau und Feuergefahren ohne zeitliche Lücke verbinden.

Die drei Kernbausteine

Jeder Vertrag löst ein anderes Problem

Ein Schaden am Rohbau ist etwas anderes als ein Schaden bei einem Nachbarn. Gute Absicherung beginnt deshalb mit der richtigen Zuordnung.

H

Bau­herren­haft­pflicht

Schützt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Besonders wichtig sind Verkehrssicherung, Nachbargrundstücke und Eigenleistungen.

B

Bauleistung

Schützt die entstehende Bauleistung gegen unvorhergesehene Sachschäden, etwa durch Unwetter, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit im vereinbarten Umfang.

F

Feuerrohbau

Schützt Rohbau und vereinbarte Baustoffe gegen Feuergefahren. Häufig wird dieser Schutz mit der späteren Wohngebäudeversicherung verbunden.

Wichtig: Ein Bauherrenpaket ersetzt weder die Haft­pflicht der ausführenden Firmen noch Gewährleistungsrechte. Es schützt Deine eigenen Risiken als Bauherr und das versicherte Bauvorhaben.

Vor dem ersten Spatenstich

Was vollständig auf den Tisch gehört

Je genauer das Vorhaben beschrieben ist, desto belastbarer ist der Schutz.

1

Bausumme

Herstellungskosten, Materialien, Anschlüsse, Außenanlagen und Eigenleistungen realistisch erfassen.

2

Bauzeit

Beginn, geplante Fertigstellung, Winterpause und mögliche Verlängerungen berücksichtigen.

3

Eigenleistung

Arbeiten, Helfer, Stunden, Maschinen und fachliche Qualifikation konkret benennen.

4

Besonderheiten

Abriss, Baugrube, Altbestand, Denkmalschutz, Hanglage, Wasserhaltung und Technik melden.

Der Bau-Check

Acht Punkte, die vor Abschluss geklärt sein sollten

Nicht nur der Beitrag entscheidet. Diese Angaben bestimmen, ob der Vertrag zum tatsächlichen Projekt passt.

  1. 1Neubau, Anbau, Umbau, Sanierung oder Abriss
  2. 2Vollständige Bau- und Eigenleistungssumme
  3. 3Private Bauhelfer und gesetzliche Meldepflichten
  4. 4Bauzeit, Verlängerungsoption und Versicherungsende
  5. 5Diebstahlregeln für eingebaute und lose Teile
  6. 6Altbestand, Nachbarbebauung und Beweissicherung
  7. 7PV, Wärmepumpe, Speicher, Tank und Außenanlagen
  8. 8Übergang zu Gebäude-, Naturgefahren- und Hausratschutz

Zwei Sachrisiken im Bild

Bauleistung und Feuerrohbau nicht verwechseln

Feuer ist in der Bauleistung häufig nicht automatisch enthalten. Beide Bausteine müssen zeitlich und inhaltlich zusammenpassen.

Rohbau als Gegenstand einer Bauleistungsversicherung
Bauleistung: unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bau
Feuerrohbauversicherung für ein Gebäude im Bau
Feuerrohbau: Brand, Blitzschlag und Explosion nach Vertrag

Typische Schadenfälle

Welcher Baustein kann zuständig sein?

Die tatsächliche Leistung richtet sich immer nach Ursache, Zeitpunkt, Sicherungen und vereinbarten Bedingungen.

SituationTypisch zu prüfenWorauf es ankommt
Besucher stürzt an einer ungesicherten BaugrubeBau­herren­haft­pflichtVerkehrssicherung, Verschulden, Deckungs­summe
Starkregen beschädigt den unfertigen KellerBauleistungÜberschwemmung, Wasserhaltung, Schutzmaßnahmen
Fest eingebaute Heizkörper werden gestohlenBauleistungEinbauzustand, Sicherung, Diebstahlklausel
Lose Werkzeuge verschwinden aus dem RohbauOft nicht BauleistungSeparate Werkzeugdeckung und Sicherungsvorgaben
Brand zerstört Dachstuhl und gelagerte BaustoffeFeuerrohbauVersicherte Sachen, Lagerort, Laufzeit
Baugrube verursacht Risse am NachbarhausBau­herren­haft­pflichtUrsache, Beweissicherung, besondere Arbeiten

Neubau oder Bestand

Bei Sanierungen ist die Abgrenzung anspruchsvoller

Der vorhandene Gebäudeschutz endet nicht einfach, die Bauleistung schützt aber auch nicht automatisch jedes bestehende Bauteil.

Vor Beginn

Altvertrag informieren

Umbau, Leerstand, abgeschaltete Leitungen und Eingriffe in tragende Bauteile dem Gebäudeversicherer melden.

Während des Baus

Altbestand einschließen

Vorhandene Gebäudeteile, an denen gearbeitet wird, passend bewerten und in der Bauleistung ausdrücklich berücksichtigen.

Nach Fertigstellung

Werte aktualisieren

Neue Fläche, Technik, Nutzung, Außenanlagen und höhere Wiederherstellungskosten in den Dauervertrag übernehmen.

Lückenlos durch die Bauphasen

Der richtige Schutz zum richtigen Zeitpunkt

PlanungBausumme, Finanzierungsvorgaben, Eigenleistungen, Bauart und besondere Arbeiten vollständig erfassen.
BaubeginnBau­herren­haft­pflicht, Bauleistung und Feuerrohbau vor vorbereitenden Arbeiten wirksam bestätigen lassen.
BauphaseÄnderungen, Mehrkosten, Helfer, neue Technik, Baustopp und Verlängerungen unverzüglich melden.
FertigstellungAbnahme, Bezugsfertigkeit und Einzug melden; Wohngebäudeversicherung und Haus­rat­ver­si­che­rung aktiv abstimmen.

FAQ zu Bauversicherungen

Häufige Fragen klar beantwortet

Die Antworten zeigen typische Grundsätze. Entscheidend bleiben Dein konkretes Vorhaben und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Welche Versicherungen gehören zu einem guten Bauherrenpaket?

Die drei Kernbausteine sind meist Bau­herren­haft­pflicht, Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung. Je nach Vorhaben kommen Unfallabsicherung für Bauherr und Helfer, Gewässerschadenhaftpflicht sowie frühzeitig organisierter Wohngebäudeschutz hinzu.

Was deckt die Bau­herren­haft­pflicht?

Sie prüft Schadenersatzansprüche Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet bei berechtigten Per­sonen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden, die aus dem versicherten Bauvorhaben entstehen. Maßgeblich sind Deckungs­summe, Bauvorhaben und Bedingungen.

Ist das Bauherrenrisiko schon in der Privathaftpflicht enthalten?

Viele Privathaftpflichttarife enthalten nur Bauvorhaben bis zu einer festgelegten Bausumme oder für bestimmte Maßnahmen. Wird diese Grenze überschritten oder passt die Baumaßnahme nicht zur Klausel, ist eine eigene Bau­herren­haft­pflicht erforderlich.

Wann sollte die Bau­herren­haft­pflicht beginnen?

Der Schutz sollte bestehen, sobald das Bauherrenrisiko beginnt, also grundsätzlich vor vorbereitenden Arbeiten, Abriss, Erdarbeiten oder dem Betreten der Baustelle durch Helfer und Unternehmen. Ein Abschluss erst nach Baubeginn kann zu Lücken führen.

Haftet nicht ohnehin das beauftragte Bauunternehmen?

Unternehmen haften für eigene Fehler, doch der Bauherr behält eigene Auswahl-, Organisations-, Kontroll- und Verkehrssicherungspflichten. Außerdem kann ungeklärt sein, wer einen Schaden verursacht hat. Die Betriebshaftpflicht der Firmen ersetzt deshalb den Bauherrenschutz nicht.

Sind Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe mitversichert?

Eigenleistungen und private Helfer müssen vollständig angegeben und ausdrücklich vom Tarif erfasst sein. Höhe und Art der Arbeiten, eingesetzte Maschinen, Helferstunden und fachliche Qualifikation können Annahme, Beitrag und Leistung beeinflussen.

Müssen private Bauhelfer bei der BG BAU gemeldet werden?

Wer bei einem privaten Bauvorhaben Freunde, Verwandte oder Bekannte als Helfer einsetzt, hat grundsätzlich gesetzliche Melde-, Aufzeichnungs- und Beitragspflichten. Das Bauvorhaben ist binnen einer Woche nach Beginn bei der zuständigen gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung zu melden; Helferstunden müssen dokumentiert werden. Eine private Unfall­ver­si­che­rung kann ergänzen, ersetzt gesetzliche Pflichten aber nicht.

Sind Bauherr und Ehe- oder Lebenspartner automatisch unfallversichert?

Bauherr und Ehe- oder Lebenspartner sind bei privaten Eigenbauarbeiten nicht automatisch über die gesetzliche Bauhelferabsicherung geschützt. Eine freiwillige gesetzliche oder private Unfallabsicherung sollte vor Beginn der Eigenleistungen geprüft werden.

Was versichert die Bauleistungsversicherung?

Sie schützt die entstehende Bauleistung und versicherte Baustoffe gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden. Je nach Tarif gehören etwa Sturm, Hagel, Starkregen, Überschwemmung, Vandalismus, Ungeschicklichkeit oder Konstruktions- und Materialfehler mit bestimmten Folgen dazu.

Zahlt die Bauleistungsversicherung für Baumängel?

Die reine mangelhafte Leistung oder der Austausch eines fehlerhaften Bauteils ist häufig ausgeschlossen. Versicherbar können jedoch unvorhergesehene Folgeschäden an anderen versicherten Bauleistungen sein. Mangel und Folgeschaden müssen sauber getrennt dokumentiert werden.

Ist Diebstahl auf der Baustelle versichert?

Häufig ist nur der Diebstahl bereits fest eingebauter versicherter Bestandteile gedeckt. Lose Baustoffe, Werkzeuge, Maschinen, Brennstoffe und ungesicherte Gegenstände sind oft ausgeschlossen oder nur besonders vereinbart versichert. Sicherungsvorgaben sind entscheidend.

Sind Starkregen, Überschwemmung und Grundwasser versichert?

Starkregen und Überschwemmung können in der Bauleistung eingeschlossen sein. Schäden durch normales Grundwasser, nicht funktionierende Wasserhaltung, bekannte Hochwassergefahr oder unzureichende Sicherung können ausgeschlossen sein. Nach Fertigstellung gehört das Thema in die Naturgefahrenversicherung.

Was ist bei Sturm- und Frostschäden wichtig?

Der Versicherer erwartet angemessene Schutzmaßnahmen, etwa gesicherte Bauteile, geschlossene Gebäudeöffnungen, fachgerechte Entwässerung und Frostschutz. Unterlassene Sicherungen oder bereits vorhersehbare Schäden können die Leistung gefährden.

Was deckt die Feuerrohbauversicherung?

Sie schützt den Rohbau und je nach Vereinbarung die auf dem Baugrundstück gelagerten, zum Einbau bestimmten Baustoffe gegen Feuergefahren wie Brand, Blitzschlag und Explosion. Mehr dazu steht auf der Seite zur Feuerversicherung.

Ist die Feuerrohbauversicherung kostenlos?

Viele Wohngebäudeversicherer bieten sie beitragsfrei für einen begrenzten Zeitraum an, wenn anschließend die Wohngebäudeversicherung dort geführt wird. Kostenlos bedeutet nicht automatisch bedingungslos: Laufzeit, Fertigstellung, Nutzungsbeginn und Meldepflichten müssen beachtet werden.

Verlangt die finanzierende Bank eine Feuerrohbauversicherung?

Kreditgeber verlangen häufig einen Nachweis über Feuerschutz für den Rohbau und später eine Wohngebäudeversicherung. Welche Nachweise erforderlich sind, sollte vor Auszahlung und Baubeginn mit der Baufinanzierung und dem Versicherer abgestimmt werden.

Wie wird die richtige Bausumme ermittelt?

Anzugeben sind regelmäßig die vollständigen Herstellungskosten des Bauvorhabens einschließlich Materialien, Lohnkosten, Eigenleistungen zum marktüblichen Wert, Außenanlagen, Anschlüssen und weiterer versicherter Bestandteile. Grundstückspreis und Finanzierungskosten gehören üblicherweise nicht zur Bausumme.

Was passiert, wenn die Baukosten steigen?

Kostensteigerungen, zusätzliche Gewerke, Planänderungen und höhere Eigenleistungen sollten sofort gemeldet werden. Eine zu niedrig angegebene Bausumme kann zu Nachbeitrag, Begrenzungen oder einer anteiligen Leistung führen.

Was gilt bei einer längeren Bauzeit?

Bauversicherungen laufen häufig für einen festgelegten Zeitraum. Verzögerungen durch Genehmigungen, Lieferprobleme, Insolvenz, Winterpause oder Baustopp müssen vor Ablauf gemeldet und eine Verlängerung bestätigt werden. Automatischer Schutz ist nicht garantiert.

Sind Abriss-, Erd- und Gründungsarbeiten eingeschlossen?

Diese Arbeiten können den Risikoumfang erheblich verändern und müssen angegeben werden. Baugrube, Unterfangung, Wasserhaltung, Altlasten, Kampfmittel, Hanglage und Nachbarbebauung können besondere Prüfungen, Sicherungen oder Ausschlüsse auslösen.

Gelten Bauversicherungen auch für Umbau und Sanierung?

Ja, aber Altbau, Eingriffe in tragende Teile, bestehende Gebäudesubstanz, Denkmalschutz, Leerstand und laufende Nutzung brauchen eine eigene Risikobeschreibung. Der bestehende Gebäudeversicherer muss vor Beginn informiert werden. Hinweise bietet auch die Seite Sanierung.

Ist die vorhandene Gebäudesubstanz bei einer Sanierung mitversichert?

Die Bauleistungsversicherung schützt nicht automatisch den gesamten Altbestand. Schäden an vorhandenen Gebäudeteilen, mit denen gearbeitet wird, müssen ausdrücklich eingeschlossen und passend bewertet sein. Parallel ist die bestehende Wohngebäudeversicherung abzustimmen.

Sind Schäden am Nachbargebäude versichert?

Berechtigte Ansprüche wegen eines vom Bauvorhaben verursachten Schadens am Nachbargebäude können in die Bau­herren­haft­pflicht fallen. Besonders bei Baugrube, Grundwasserabsenkung, Rammarbeiten, Unterfangung oder enger Bebauung sind Beweissicherung und passende Deckung wichtig.

Brauche ich vor Baubeginn eine Beweissicherung?

Bei dichter Nachbarbebauung, Erdarbeiten, Abbruch, Unterfangung oder Erschütterungen ist eine dokumentierte Zustandsfeststellung sinnvoll. Fotos allein können helfen, ein fachkundiges Beweissicherungsgutachten kann bei großen Risiken aber deutlich belastbarer sein.

Sind Photovoltaik, Wärmepumpe und Batteriespeicher während der Bauzeit versichert?

Technik muss in Bausumme und Leistungsumfang berücksichtigt werden. Lagerung, Montage, Probebetrieb, Diebstahl, Überspannung und Bedienfehler sind unterschiedlich geregelt. Nach Fertigstellung sollte die Photo­voltaik­ver­si­che­rung beziehungsweise der Gebäudeschutz geprüft werden.

Was ist bei einem Heizöltank auf der Baustelle zu beachten?

Ein Tank kann ein besonderes Gewässerschadenrisiko auslösen. Aufstellung, Befüllung, Probebetrieb und späterer Dauerbetrieb müssen versicherungsseitig zusammenpassen. Prüfe dafür die Gewässerschadenhaftpflicht.

Sind Baustelleneinrichtung, Gerüste und Hilfsbauten versichert?

Baustelleneinrichtung, Gerüste, Bauzäune, Container, Schalungen und Hilfsbauten können eingeschlossen, begrenzt oder ausgeschlossen sein. Eigentumsverhältnisse und die Versicherungen von Miet- oder Bauunternehmen müssen berücksichtigt werden.

Deckt die Bauversicherung Verzögerungs- und Finanzierungskosten?

Reine Verzögerung, Vertragsstrafen, entgangene Nutzung, Bereitstellungszinsen und Mehrkosten der Finanzierung sind in üblichen Bauherrenpaketen meist nicht automatisch versichert. Einzelne Mehrkosten können nur aufgrund besonderer Klauseln ersetzt werden.

Wann endet der Bauversicherungsschutz?

Je nach Vertrag endet der Schutz mit Bezugsfertigkeit, Abnahme, Nutzungsbeginn, Fertigstellung oder dem vereinbarten Enddatum. Diese Zeitpunkte sind nicht identisch. Teilabnahmen und vorzeitige Nutzung sollten gemeldet werden.

Wann beginnt die Wohngebäudeversicherung?

Der Übergang muss ohne Lücke organisiert werden. Sobald das Gebäude bezugsfertig, abgenommen oder genutzt wird, kann je nach Vertrag die Wohngebäudeversicherung maßgeblich werden. Fertigstellungs- und Einzugsdatum sollten frühzeitig gemeldet werden.

Ab wann ist der Hausrat im Neubau versichert?

Werkzeuge und Baustoffe sind kein gewöhnlicher Hausrat. Möbel und persönliche Sachen benötigen ab Einlagerung oder Einzug einen passenden Hausratschutz. Umzug, vorübergehende Lagerung und zwei Wohnsitze sollten rechtzeitig abgestimmt werden.

Was ist im Schadenfall sofort zu tun?

Zuerst Menschen schützen und akute Schäden begrenzen. Danach Fotos, Videos, Zeugen, Wetterdaten, Bauzustand und beschädigte Teile dokumentieren. Vor umfangreicher Reparatur oder Entsorgung den Versicherer informieren und den Schaden über Schaden melden übermitteln, sofern keine sofortige Gefahrenabwehr nötig ist.

Welche Unterlagen werden für einen Vergleich benötigt?

Hilfreich sind Bauanschrift, Nutzung, Bauart, Baubeginn, Bauzeit, vollständige Bausumme, Flächen, Bau- und Leistungsbeschreibung, Eigenleistungen, Helfer, besondere Erd- oder Abbrucharbeiten, Altbestand, Technik, Finanzierungsvorgaben und gewünschte Selbstbeteiligung.

Gilt der Schutz auch für ein Fertighaus?

Ja, doch Bauart, Liefer- und Montagephase, Eigentumsübergang, Zwischenlagerung, Abnahme und Versicherungen des Herstellers müssen abgestimmt werden. Besonders wichtig ist, ab wann Bauteile dem Bauherrn zugerechnet werden und welcher Vertrag zuerst leistet.

Was ist bei einem Baugrundstück mit leerstehendem Gebäude wichtig?

Leerstand, unbewohnter Altbestand, abgeschaltete Leitungen, Frost, Einbruch und Vandalismus sind besondere Gefahren. Bestehende Verträge müssen informiert und Bau-, Gebäude- und Haft­pflichtschutz zeitlich sauber aufeinander abgestimmt werden.

Wie früh sollte ich die Bauversicherungen planen?

Am besten sobald Baukosten, Zeitplan und Eigenleistungen feststehen, spätestens aber vor Grundstücksarbeiten oder Baubeginn. Vereinbare dafür frühzeitig einen Beratungstermin.

Ist Dein Bauprojekt vollständig erfasst?

Gemeinsam prüfen wir Bausumme, Bauzeit, Eigenleistungen, Helfer, Altbestand, Feuerrohbau und den späteren Gebäudeschutz.

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