
Eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung ermöglicht es, den Traum von Wohneigentum zu realisieren. Das Darlehen ist zweckgebunden und dient zum Bau, Kauf, Modernisierung oder Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung. Die Rückführung des Kredites erfolgt in monatlichen Raten, bestehend aus Tilgung und Zins. Die häufigste Darlehensform bei einer Baufinanzierung ist das Annuitätendarlehen. Hier ble... [ mehr ]
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Der Bau eines Eigenheims bedeutet für die meisten Menschen die Erfüllung eines Lebenstraums. Doch der Weg in die eigenen vier Wände ist oft lang – vom ersten Spatenstich bis zur Einweihungsfeier vergehen oft Monate, in denen viele Risiken das Projekt gefährden können. Für die zukünftigen Hausbesitzer sind daher einige Absicherungen notwendig, damit kleine Fehler und Missgeschicke (auch der H... [ mehr ]
 Bei vielen Wohngebäudeversicherungen ist es so, dass sogenannte Elementarschäden im Versicherungsschutz nicht einbegriffen sind. Zu den Elementarschäden gehören in erster Linie Schäden, die durch Naturereignisse wie Lawinen, Erdbeben oder Überschwemmungen verursacht werden.Wichtig zu wissen ist in dem Zusammenhang, dass Überflutungsschäden selbst dann nicht immer reguliert werden, wenn dieses Risiko mitversichert wurde. Heutzutage bieten viele Versicherer gar keine Elementarversicherung mehr an, weil das Kostenrisiko einfach zu hoch ist. Besonders die Bewohner in Ostdeutschland besitzen allerdings noch aus alten DDR-Zeiten eine Versicherung, in der auch Grundwasserschäden integriert sind. Dennoch müssen bestimmte Schäden dieser Art vom Versicherer nicht immer reguliert werden, auch wenn ein Versicherungseinschluss vorhanden ist.So wurde beispielsweise vor kurzer Zeit ein Fall vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt, bei dem es um einen Schaden ging, der durch Grundwasser verursacht worden war, welches bis zu einer Höhe von zehn Zentimetern im Keller einer Immobilie stand. Zwar hatte der Eigentümer eine Versicherung, die auch für Wasserschäden aufkommen sollte, die durch eine Überflutung an Grund und Boden entstanden sind. Das OLG entschied jedoch, dass der Versicherer in diesem Fall keine Leistung erbringen müsse und lieferte als Begründung, dass das hoch gestiegene Wasser ausschließlich im Gebäude vorhanden sei, während das Grundstück nicht überflutet wurde.
Bei vielen Wohngebäudeversicherungen ist es so, dass sogenannte Elementarschäden im Versicherungsschutz nicht einbegriffen sind. Zu den Elementarschäden gehören in erster Linie Schäden, die durch Naturereignisse wie Lawinen, Erdbeben oder Überschwemmungen verursacht werden.Wichtig zu wissen ist in dem Zusammenhang, dass Überflutungsschäden selbst dann nicht immer reguliert werden, wenn dieses Risiko mitversichert wurde. Heutzutage bieten viele Versicherer gar keine Elementarversicherung mehr an, weil das Kostenrisiko einfach zu hoch ist. Besonders die Bewohner in Ostdeutschland besitzen allerdings noch aus alten DDR-Zeiten eine Versicherung, in der auch Grundwasserschäden integriert sind. Dennoch müssen bestimmte Schäden dieser Art vom Versicherer nicht immer reguliert werden, auch wenn ein Versicherungseinschluss vorhanden ist.So wurde beispielsweise vor kurzer Zeit ein Fall vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt, bei dem es um einen Schaden ging, der durch Grundwasser verursacht worden war, welches bis zu einer Höhe von zehn Zentimetern im Keller einer Immobilie stand. Zwar hatte der Eigentümer eine Versicherung, die auch für Wasserschäden aufkommen sollte, die durch eine Überflutung an Grund und Boden entstanden sind. Das OLG entschied jedoch, dass der Versicherer in diesem Fall keine Leistung erbringen müsse und lieferte als Begründung, dass das hoch gestiegene Wasser ausschließlich im Gebäude vorhanden sei, während das Grundstück nicht überflutet wurde. Es gibt einige Versicherungen, im Zuge derer der Versicherte unter anderem auch Beschädigungen durch sogenannte Überspannungsschäden absichern kann. Ein Beispiel sind die Hausratversicherung oder auch verschiedene Inventarversicherungen, die beispielsweise Freiberufler oder Gewerbetreibende in Anspruch nehmen.Wie es häufig der Fall ist, so kommt es auch bei einem Überspannungsschaden darauf an, was im Kleingedruckten des jeweiligen Versicherungsvertrages steht, denn ein Überspannungsschaden wird nicht in jedem Fall vom jeweiligen Versicherer übernommen, da es im Wesentlichen zwei unterschiedliche Ursachen gibt, wie ein Schaden durch Überspannung entstehen kann. Die eine mögliche Ursache ist nämlich ein direkter Blitzeinschlag, der in den meisten Fällen versichert ist.Entsteht der Schaden allerdings aufgrund des Spannungsnetzes und wurde durch dieses verursacht, so gibt es durchaus nicht wenige Versicherungen, die in einem solchen Fall den eingetretenen Schaden nicht übernehmen. Dabei sind gerade diese Schäden im Vergleich zu den direkten Blitzeinschlägen als Ursache in der Praxis wesentlich häufiger. Bevor Sie also eine Versicherung abschließen, die auch die Absicherung bei einem Überspannungsschaden beinhalten soll, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen, damit der Schutz auch wie gewünscht vorhanden ist.
Es gibt einige Versicherungen, im Zuge derer der Versicherte unter anderem auch Beschädigungen durch sogenannte Überspannungsschäden absichern kann. Ein Beispiel sind die Hausratversicherung oder auch verschiedene Inventarversicherungen, die beispielsweise Freiberufler oder Gewerbetreibende in Anspruch nehmen.Wie es häufig der Fall ist, so kommt es auch bei einem Überspannungsschaden darauf an, was im Kleingedruckten des jeweiligen Versicherungsvertrages steht, denn ein Überspannungsschaden wird nicht in jedem Fall vom jeweiligen Versicherer übernommen, da es im Wesentlichen zwei unterschiedliche Ursachen gibt, wie ein Schaden durch Überspannung entstehen kann. Die eine mögliche Ursache ist nämlich ein direkter Blitzeinschlag, der in den meisten Fällen versichert ist.Entsteht der Schaden allerdings aufgrund des Spannungsnetzes und wurde durch dieses verursacht, so gibt es durchaus nicht wenige Versicherungen, die in einem solchen Fall den eingetretenen Schaden nicht übernehmen. Dabei sind gerade diese Schäden im Vergleich zu den direkten Blitzeinschlägen als Ursache in der Praxis wesentlich häufiger. Bevor Sie also eine Versicherung abschließen, die auch die Absicherung bei einem Überspannungsschaden beinhalten soll, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen, damit der Schutz auch wie gewünscht vorhanden ist.
Wetterextreme nehmen zu. Einer Klimastudie von Versicherern und Klimaforschern zufolge könnten Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent steigen und Überschwemmungsschäden sich bis dahin sogar verdoppeln.
Im Jahr 2014 haben die Sachversicherer hierzulande rund 2 Milliarden Euro für die Folgen von Naturgewalten gezahlt. Allein ein Starkregen Ende Juli – vor allem im Raum Münster – kostete die Versicherer 140 Millionen Euro. Innerhalb weniger Stunden waren damals 292 Liter Regen auf einen Quadratmeter gefallen – einer der höchsten jemals in Deutschland gemessenen Werte. Damit nicht genug: Das Jahr 2014 zählt zu den fünf folgenschwersten Sturm- und Hageljahren seit 1998, wie der Versichererverband GDV jetzt berichtet.
Dabei lag der insgesamt entstandene Schaden noch deutlich höher. Schließlich hat nicht jeder sein Hab und Gut vor den finanziellen Folgen von Naturgewalten geschützt. Aber welche Versicherung zahlt wann? Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt die Folgen von Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm und Hagel sowie Schäden durch Leitungswasser. In der Hausratversicherung sind neben Feuer, Sturm und Hagel auch die finanziellen Konsequenzen eines Einbruch-Diebstahls abgedeckt.
Nicht automatisch versichert sind so genannte Elementarschäden. Darunter fallen Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen. Hier hilft eine Elementarschadenversicherung. Die kann man in aller Regel als Zusatz zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung abschließen. Je nach Versicherungssumme ist der wichtige Schutz schon für wenige Euro pro Monat zu haben. Apropos Summe: Die sollte realistisch festgelegt werden. Denn liegt der tatsächliche Wert oberhalb der Versicherungssumme, muss der Versicherer den Schaden nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert erstatten.



Wenn die Zinsbindung einer Baufinanzierung ausläuft, endet damit meist auch die erste Finanzierungsphase. Jetzt stellt sich die Frage, wie es weitergeht: Die Restschuld bleibt bestehen – und muss über eine Anschlussfinanzierung weiterfinanziert werden. Wer sich frühzeitig mit seinen Möglichkeiten beschäftigt, kann viel Geld sparen und sich langfristig günstige Zinsen sichern. Bei einer Ansc... [ mehr ]
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