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Betriebliche Gruppenunfallversicherung | Kurtzweg
Unfallschutz als Arbeitgeberleistung

Betriebliche Gruppenunfallversicherung: Schutz, der weiter reicht.

Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung kannst Du Beschäftigte über die gesetzliche Absicherung hinaus schützen. Ich helfe Dir, Per­sonenkreis, Geltungsbereich, Invaliditätsleistung und Zusatzbausteine passend zu gestalten.

Für Arbeitgeber und Teams · Persönlich in Trebbin und bundesweit digital.

Hans Kurtzweg, Ansprechpartner für betriebliche Gruppenunfallversicherung
Hans KurtzwegDein persönlicher Ver­sicherungs­makler
Meine Arbeitsweise kennenlernen

Unfallfolgen finanziell abfedern

Kapital für Umbau, Hilfe, Rehabilitation und weitere Unfallfolgen bereitstellen.

Schutz rund um die Uhr ermöglichen

Je nach Konzept Arbeits- und Freizeitunfälle weltweit einbeziehen.

Per­sonenkreis klar regeln

Ein- und Austritte sowie versicherte Gruppen nachvollziehbar verwalten.

Geltungsbereich

24-Stunden-Schutz oder reine Berufsunfalldeckung?

Der Geltungsbereich entscheidet, wann Versicherungsschutz besteht. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung und der private Gruppenvertrag erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben.

24-Stunden-Deckung

Kann berufliche und private Unfälle weltweit und rund um die Uhr erfassen. Damit werden auch viele Freizeitunfälle einbezogen, die außerhalb der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung liegen.

Berufsunfall-Deckung

Kann auf Unfälle bei der beruflichen Tätigkeit und auf dem direkten Arbeitsweg begrenzt sein. Definitionen, Abgrenzungen und Auslandsdienstreisen müssen eindeutig sein.

Leistungen festlegen

Invaliditätsleistung und Progression bilden das finanzielle Fundament.

Invaliditätskapital

Einmalige Kapitalleistung bei dauerhafter Beeinträchtigung nach einem Unfall, abhängig von Invaliditätsgrad, Gliedertaxe und Versicherungssumme.

Progression

Erhöht die Leistung bei schweren Invaliditätsgraden. Verlauf und Höchstleistung müssen zum Konzept passen.

Unfallrente

Laufende Zahlung ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad, sofern im Tarif eingeschlossen.

Todesfallleistung

Kapital für Hinterbliebene, besonders für die Zeit bis zur abschließenden Invaliditätsfeststellung.

Genesung und Hilfe

Je nach Tarif Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Reha-Management oder Assistanceleistungen.

Kosmetische Operationen

Kosten nach unfallbedingter Entstellung innerhalb vereinbarter Grenzen und Fristen.

Gliedertaxe, Progression, Fristen und Definitionen unterscheiden sich erheblich. Die Versicherungssumme allein reicht für einen Vergleich nicht aus.

Versicherter Per­sonenkreis

Der Gruppenvertrag braucht klare und sachliche Regeln.

Versichert werden können je nach Konzept alle Beschäftigten oder sachlich abgegrenzte Gruppen. Auch Geschäftsführer, Inhaber, Aushilfen oder Auszubildende brauchen eine eindeutige Zuordnung.

Vorerkrankungen können bei der Bemessung von Unfallfolgen als Mitwirkungsanteil relevant sein. Eintrittsalter, gefährliche Tätigkeiten und besondere Freizeitrisiken sind tarifabhängig zu prüfen.

Gruppen sachlich festlegen

Wer versichert ist, sollte anhand nachvollziehbarer Kriterien geregelt werden. Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung und Meldeprozesse gehören vor der Einführung geprüft.

Namens- oder Summenanmeldung wählen

Je nach Vertrag werden Per­sonen namentlich oder über objektive Gruppenmerkmale und Versicherungssummen angemeldet. Änderungen müssen fristgerecht erfasst werden.

Steuer und Leistungsberechtigung

Bezugsrecht und Beitragsgestaltung müssen vorab geklärt sein.

Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung können steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Entscheidend ist unter anderem, ob Beschäftigte einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer haben und wie der Vertrag gestaltet ist.

Auch die Besteuerung einer Versicherungsleistung kann von der Gestaltung abhängen. Versicherungsnehmer, versicherte Person, Bezugsrecht und Lohnabrechnung sollten mit Steuerberatung abgestimmt werden.

Keine pauschale Steuerlösung

Pauschalierung und individuelle Versteuerung kommen je nach Gestaltung in Betracht. Die konkrete Behandlung gehört in die Hände von Steuerberatung und Lohnabrechnung.

Leistungsempfänger festlegen

Es muss klar sein, ob die versicherte Person, Hinterbliebene oder das Unternehmen eine Leistung erhält und wie Ansprüche geltend gemacht werden.

Arbeitgeber-Checkliste

Diese acht Punkte prüfen wir vor der Entscheidung.

  • Ziel und BudgetVersorgungsziel, Mitarbeiterbindung und tragbarer Beitrag.
  • Per­sonenkreisSachliche Gruppenbildung, Ein- und Austritte sowie Sondergruppen.
  • Geltungsbereich24-Stunden-Schutz, Berufsunfälle, Arbeitswege und Auslandsreisen.
  • InvaliditätGrundsumme, Progression, Gliedertaxe, Mitwirkung und Meldefristen.
  • ZusatzleistungenUnfallrente, Todesfall, Tagegelder, Assistance und Reha-Management.
  • Steuer und AbrechnungBeitragsbehandlung, Bezugsrecht und Lohnabrechnung.
  • SonderfälleGefährliche Tätigkeiten, Sport, Auslandsaufenthalte und Vorerkrankungen.
  • SchadenprozessUnfallmeldung, ärztliche Nachweise, Fristen und Invaliditätsfeststellung.
Unser Vorgehen

In vier Schritten zum passenden Gruppenunfallschutz.

  1. 1

    Ziel klären

    Teamstruktur, Geltungsbereich, Versorgungsziel und Budget erfassen.

  2. 2

    Modelle ver­gleichen

    Invalidität, Progression, Zusatzleistungen, Ausschlüsse und Kosten bewerten.

  3. 3

    Regeln festlegen

    Per­sonenkreis, Bezugsrecht, Steuerweg, Meldeprozess und Zuständigkeiten definieren.

  4. 4

    Einführung begleiten

    Beschäftigte informieren, Anmeldung organisieren und Unfälle sowie Veränderungen betreuen.

Persönliche Betreuung

Das sagen meine Kunden

Lies veröffentlichte Erfahrungen mit meiner Beratung und Betreuung.

Unfallschutz muss im Ernstfall funktionieren.

Klare Regeln, bekannte Fristen und ein erreichbarer Ansprechpartner helfen, Ansprüche nach einem Unfall rechtzeitig geltend zu machen.

Häufige Fragen

FAQ zur betrieblichen Gruppenunfallversicherung

Was ist eine betriebliche Gruppenunfallversicherung?

Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung ist ein vom Unternehmen abgeschlossener privater Unfall­ver­si­che­rungsvertrag für mehrere Per­sonen. Sie kann Beschäftigte, Führungskräfte oder weitere klar definierte Gruppen gegen finanzielle Folgen versicherter Unfälle schützen.

Was unterscheidet sie von der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung?

Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung schützt Beschäftigte insbesondere bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Eine private Gruppenunfallversicherung kann je nach Vertrag zusätzlich Freizeitunfälle, weltweiten Schutz und frei vereinbarte Kapitalleistungen einschließen.

Was bedeutet 24-Stunden-Schutz?

24-Stunden-Schutz umfasst grundsätzlich berufliche und private Unfälle rund um die Uhr, soweit kein Ausschluss greift. Der genaue räumliche Geltungsbereich, Dienstreisen, Freizeitaktivitäten und besondere Risiken richten sich nach den Bedingungen.

Wann wird eine Invaliditätsleistung gezahlt?

Eine Invaliditätsleistung setzt eine unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung voraus. Invaliditätsgrad, Gliedertaxe, ärztliche Feststellung, Meldefristen und vereinbarte Versicherungssumme bestimmen die Leistung.

Was bewirkt eine Progression?

Eine Progression erhöht die Invaliditätsleistung bei schweren Invaliditätsgraden überproportional. Entscheidend sind Grundsumme, Progressionsstaffel und Höchstleistung. Angebote sollten anhand konkreter Invaliditätsgrade verglichen werden.

Wer kann versichert werden?

Je nach Vertrag können alle Beschäftigten oder sachlich abgegrenzte Gruppen versichert werden. Geschäftsführer, Inhaber, Auszubildende, Aushilfen und Per­sonen mit gefährlichen Tätigkeiten müssen eindeutig berücksichtigt sein.

Müssen Beschäftigte namentlich gemeldet werden?

Das hängt vom Vertragsmodell ab. Möglich sind namentliche Anmeldungen oder objektiv definierte Per­sonengruppen mit bestimmten Versicherungssummen. Ein- und Austritte sowie Gruppenwechsel müssen nach den vereinbarten Regeln gemeldet werden.

Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

Je nach Ziel können Unfallrente, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, kosmetische Operationen, Bergungskosten, Reha-Management und Assistance sinnvoll sein. Priorität sollte eine ausreichend hohe Invaliditätsleistung haben.

Wie werden Beiträge und Leistungen steuerlich behandelt?

Die steuerliche Behandlung hängt von Vertragsgestaltung, Bezugsrecht und Rechtsanspruch der versicherten Per­sonen ab. Pauschale oder individuelle Besteuerung kann in Betracht kommen. Die konkrete Umsetzung sollte mit Steuerberatung und Lohnabrechnung abgestimmt werden.

Was ist nach einem Unfall wichtig?

Der Unfall sollte unverzüglich gemeldet und ärztlich dokumentiert werden. Besonders wichtig sind vertragliche Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität. Bedingungen und Versichererinformation sind deshalb frühzeitig zu prüfen.

Kennst Du schon meinen kostenlosen Newsletter?

In meinem kostenlosen Newsletter erhältst Du verständliche Informationen zu Versicherungen, Vorsorge und Finanzierung. Kostenlos, ohne tägliche Werbeflut und jederzeit abbestellbar.

Dein nächster Schritt

Welcher Gruppenunfallschutz passt zu Deinem Unternehmen?

Wir ver­gleichen Geltungsbereich, Invaliditätsleistung, Zusatzbausteine und Verwaltung und entwickeln daraus einen verständlichen Vorschlag.

Hans Kurtzweg
Ver­sicherungs­makler
Zum Akazienhain 27
14959 Trebbin OT Kliestow
0151 25376827
hans@kurtzweg.de

Trebbin · Teltow-Fläming · Brandenburg · Berlin und bundesweit

Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind Gruppenvertrag, Anmeldung, Versicherungsschein, Bedingungen und Klauseln.

Fachlich geprüft am 18. September 2026. Grundlagen: § 40b EStG · DGUV: Versicherte Per­sonen