Angestellte
Bei Versicherungsfreiheit oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. 2026: 77.400 Euro jährlich.

Eine gute PKV ist kein kurzfristiger Beitragsvergleich. Entscheidend sind belastbare Leistungen, Gesundheitsprüfung, Krankentagegeld, Selbstbehalt, Familienplanung, Beitragsentwicklung, Alterungsrückstellungen und spätere Tarifoptionen.
Angestellte können 2026 grundsätzlich bei einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb von 77.400 Euro versicherungsfrei werden. Ob die PKV sinnvoll ist, hängt nicht nur vom heutigen Beitrag ab, sondern von Leistungsniveau, Gesundheit, Familie, Einkommen und langfristiger Finanzierbarkeit.

Unabhängiger Versicherungsmakler mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung. Beratung in Trebbin, Brandenburg, Berlin und bundesweit.
Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026
Bei Versicherungsfreiheit oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. 2026: 77.400 Euro jährlich.
Grundsätzlich unabhängig von der Einkommensgrenze, soweit keine besondere Versicherungspflicht besteht.
Mit Beihilfe und passendem Restkostentarif.
| Thema | PKV | GKV |
|---|---|---|
| Beitrag | Tarif, Alter, Gesundheit, Selbstbehalt | Einkommen bis Beitragsbemessungsgrenze |
| Leistung | Vertraglich vereinbart | Gesetzlich geregelt |
| Familie | Eigener Beitrag je Person | Familienversicherung unter Voraussetzungen |
Arztwahl, GOÄ, Medikamente, Hilfsmittel, Psychotherapie und Vorsorge.
Krankenhauswahl, Wahlleistungen, Reha und Anschlussheilbehandlung.
Zahnersatz, Implantate, Inlays, GOZ und Labor.
Sie berücksichtigen den altersbedingt steigenden Leistungsbedarf, verhindern aber nicht sämtliche Beitragsanpassungen.
Ein zusätzlicher Baustein kann den Beitrag ab einem vereinbarten Alter reduzieren.
Ein niedriger Anfangsbeitrag ist kein Qualitätsbeweis. Bedingungen, Tarifkalkulation und langfristige Tragfähigkeit sind wichtiger.
In der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag. Familienplanung, Kindernachversicherung, Elternzeit und mögliche Familienversicherung in der GKV müssen vor dem Wechsel geprüft werden.
Nach § 204 VVG besteht grundsätzlich ein Recht auf internen Tarifwechsel unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellungen. Ein Unternehmenswechsel kann wegen neuer Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter Nachteile haben. Die Rückkehr in die GKV ist nur bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Grundsätzlich kommen Selbstständige, Freiberufler, Beamte und andere versicherungsfreie Personen infrage. Angestellte können wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und Versicherungsfreiheit eintritt.
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2026 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro monatlich. Für bestimmte Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine besondere Grenze von 69.750 Euro jährlich.
Nein. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet bei Arbeitnehmern über die Versicherungspflicht. Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die beitragspflichtigen Einnahmen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und beträgt 2026 69.750 Euro jährlich.
Nein. Wechselberechtigung und langfristige Eignung sind verschiedene Fragen. Familienplanung, Gesundheit, Beruf, gewünschte Leistungen, Rückkehrmöglichkeiten und Beitragsbelastung müssen gemeinsam betrachtet werden.
Wesentliche Faktoren sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Tarifleistungen, Selbstbehalt und kalkulatorische Grundlagen des Tarifs. Einkommen und Familienstand bestimmen den Tarifbeitrag grundsätzlich nicht.
Ein Teil des Beitrags wird kalkulatorisch zurückgestellt, um den altersbedingt steigenden Leistungsbedarf zu berücksichtigen. Alterungsrückstellungen verhindern nicht jede Beitragsanpassung.
Ja. Beiträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen angepasst werden, wenn maßgebliche Rechnungsgrundlagen dauerhaft von der Kalkulation abweichen.
Der Selbstbehalt ist der vereinbarte Eigenanteil an erstattungsfähigen Kosten. Er kann den Beitrag senken. Arbeitnehmer sollten beachten, dass der Arbeitgeber den Selbstbehalt regelmäßig nicht bezuschusst.
Zu prüfen sind freie Arztwahl, Facharztzugang, Gebührenordnung, Psychotherapie, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge, Impfungen, Sehhilfen und häusliche Krankenpflege.
Wichtige Punkte sind freie Krankenhauswahl, Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, Anschlussheilbehandlung, Reha, stationäre Psychotherapie und Transportkosten.
Zu prüfen sind Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantate, Inlays, Kieferorthopädie, Funktionsanalyse, Material- und Laborkosten sowie Gebührenhöchstsätze.
Die Gebührenordnungen regeln die privatärztliche und privatzahnärztliche Abrechnung. Tarife können Leistungen auf bestimmte Steigerungssätze begrenzen.
Sie erfasst grundsätzlich medizinisch notwendige Hilfsmittel, soweit keine ausdrücklichen Einschränkungen gelten. Geschlossene Listen zahlen nur für konkret genannte Hilfsmittel.
Das hängt vom Tarif ab. Zu prüfen sind Therapieverfahren, Sitzungsanzahl, Erstattungssatz, Genehmigungspflichten und Behandlergruppen.
Krankentagegeld ersetzt bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens. Höhe und Karenzzeit müssen zum tatsächlichen Einkommen passen.
Der Versicherer fragt nach Krankheiten, Beschwerden, Behandlungen und Medikamenten innerhalb festgelegter Zeiträume. Die Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Bei gesundheitlichen Besonderheiten kann eine anonymisierte oder pseudonymisierte Voranfrage helfen, mögliche Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnungen vor formellen Anträgen zu vergleichen.
Versicherungsfreie Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, begrenzt auf den gesetzlichen Höchstbetrag und höchstens die Hälfte des zuschussfähigen Beitrags.
Nein. In der PKV benötigt grundsätzlich jede Person einen eigenen Vertrag und Beitrag. In der GKV kann unter Voraussetzungen beitragsfreie Familienversicherung bestehen.
Unter gesetzlichen Voraussetzungen besteht eine erleichterte Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, wenn ein Elternteil ausreichend lange versichert ist und die Anmeldung fristgerecht erfolgt.
Beamte erhalten abhängig von Dienstherrn und persönlicher Situation Beihilfe. Eine beihilfekonforme PKV deckt den verbleibenden Kostenanteil.
Der Basistarif muss unter gesetzlichen Voraussetzungen angeboten werden. Seine Leistungen sind in Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
Nach § 204 VVG besteht grundsätzlich ein Recht auf Wechsel in andere Tarife des eigenen Versicherers unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellungen.
Eine Rückkehr ist nur möglich, wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres bestehen zusätzliche erhebliche Hürden.
Eine pauschal beste PKV gibt es nicht. Entscheidend sind Leistungsbedingungen, Tarifkalkulation, Annahmeentscheidung, Selbstbehalt, Krankentagegeld, Familienplanung und langfristige Tragfähigkeit.
Benötigt werden Angaben zu Status, Einkommen, Beruf, Familie, gewünschtem Leistungsniveau, bestehendem Schutz und Gesundheitsverlauf. Bei Vorerkrankungen sind Patientenakten und Befundberichte hilfreich.
Nein. Hans Kurtzweg berät in Trebbin, Brandenburg, Berlin und digital bundesweit. Gesundheitsdaten sollten nur über abgestimmte sichere Wege übermittelt werden.
Wir vergleichen Leistungsbedingungen, Annahme, Familienplanung und langfristige Tragfähigkeit.
Als Versicherungsmakler in Trebbin biete ich Dir die Möglichkeit, Deine Versicherungen ganz individuell zu optimieren. Es ist wichtig, dass Deine Versicherungen nicht nur zu Deinem aktuellen Lebensstil passen, sondern auch Deine Zukunft absichern. Dabei sind gerade Beitragssenkungen im Alter ein entscheidender Faktor, den viele übersehen. Wenn Du in Trebbin wohnst und nach einem Experten suchst, ... [ mehr ]
👌 Warte nicht! Optimiere Deine Versicherungen. Buche noch heute einen Beratungstermin, um den besten Weg für Deine Sicherheit zu finden!