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Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert
Erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung | Hans Kurtzweg
Betriebsausfall · Inhaber · Geschäftsführer · Schlüsselpersonen

Erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung bei Ausfall wichtiger Per­sonen

Fällt der Inhaber, Geschäftsführer oder eine unersetzliche Fachkraft wegen Krankheit oder Unfall aus, laufen Gehälter, Miete, Leasing und Finanzierung weiter. Eine passende Per­sonenausfallabsicherung finanziert Fixkosten, Vertretung und Ertragslücken – unabhängig von einem Sachschaden.

Erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung bei Per­sonenausfallEin Betrieb mit Mitarbeitern wird geschützt, während eine wichtige Schlüsselperson krankheitsbedingt ausfällt. Symbole stehen für laufende Kosten, Ersatzkraft, Umsatz und Liquidität.💶Fixkosten👷Vertretung📉Ertragsausfall🏦Liquidität

Das Wichtigste in Kürze

Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung leistet meist nach einem versicherten Sachschaden. Für den krankheits- oder unfallbedingten Ausfall einer zentralen Person braucht der Betrieb eine besondere Inhaber-, Praxis-, Keyperson- oder Betriebsausfalllösung. Entscheidend sind versicherte Per­sonen, Arbeitsunfähigkeitsdefinition, Karenzzeit, Haftzeit, Leistungsmodell und realistisch berechnete Fixkosten.

Hans Kurtzweg, unabhängiger Versicherungsmakler

Fachlich geprüft von Hans Kurtzweg

Hans Kurtzweg ist unabhängiger Ver­sicherungs­makler mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung. Er berät Selbstständige, Handwerksbetriebe, freie Berufe, Praxen und KMU in Trebbin, Brandenburg, Berlin und bundesweit.

Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am: 23. Juli 2026

Per­sonenausfall ist nicht dasselbe wie Sachschaden-Betriebsunterbrechung

Klassische Betriebsunterbrechung

Auslöser ist meist ein versicherter Sachschaden, etwa Brand, Leitungswasser oder Sturm. Ersetzt werden fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn während der Haftzeit.

Erweiterte Absicherung bei Per­sonenausfall

Auslöser ist Krankheit oder Unfall einer benannten Schlüsselperson. Ein Schaden an Maschinen, Gebäuden oder Betriebseinrichtung ist nicht erforderlich.

Produktnamen variieren: Betriebsausfallversicherung, Inhaber-Ausfallversicherung, Praxisausfallversicherung, Keyperson-Absicherung oder Betriebsunterbrechung bei Per­sonenausfall.

Für welche Betriebe ist der Schutz besonders wichtig?

Handwerk

Inhaber, Meister oder verantwortliche Fachkraft steuern Baustellen, Angebote und Abnahmen.

Freie Berufe und Praxen

Umsatz hängt unmittelbar von persönlicher Behandlung, Beratung oder Zulassung ab.

KMU und Spezialbetriebe

Know-how, Vertrieb, Technik oder Kundenkontakte konzentrieren sich auf wenige Per­sonen.

Welche Per­sonen müssen abgesichert werden?

  • Inhaber und Einzelunternehmer
  • geschäftsführende Gesellschafter
  • angestellte Geschäftsführer
  • Meister und technische Leiter
  • Ärzte, Zahnärzte und Praxisinhaber
  • Vertriebs- und Kundenverantwortliche
  • Spezialisten mit exklusivem Know-how

Entscheidend ist der wirtschaftliche Schaden, nicht die hierarchische Position.

Welche betrieblichen Belastungen können abgesichert werden?

Kosten oder SchadenBeispiele
Fortlaufende PersonalkostenGehälter, Arbeitgeberanteile und unvermeidbare Lohnkosten.
Raum- und FinanzierungskostenMiete, Leasing, Zinsen und feste Finanzierungsraten.
Vertretung und MehrarbeitErsatzkraft, freie Mitarbeiter, Überstunden und externe Spezialisten.
ErtragsausfallNicht erwirtschafteter Deckungsbeitrag oder entgangener Gewinn.
SchadenminderungAuslagerung, zusätzliche Kommunikation und temporäre Organisation.

Pauschaler Tagessatz oder konkreter Unterbrechungsschaden?

Pauschale Leistung

Nach Ablauf der Karenzzeit wird ein vereinbarter Tages- oder Monatsbetrag gezahlt. Die Abwicklung ist häufig einfacher.

Konkrete Schadenberechnung

Ersetzt wird der nachgewiesene Ertragsausfall einschließlich fortlaufender Kosten nach Abzug ersparter variabler Kosten.

Das passende Modell hängt von Betriebsstruktur, Buchhaltung, Umsatzschwankungen und gewünschter Planungssicherheit ab.

Versicherungsbedarf betriebswirtschaftlich berechnen

Eine belastbare Summe entsteht nicht aus dem Umsatz allein. Benötigt werden:

  • monatliche unvermeidbare Fixkosten
  • Deckungsbeitrag und entgangener Gewinn
  • Kosten einer qualifizierten Vertretung
  • bestehende Liquiditätsreserve
  • mögliche Weiterführung durch Mitarbeiter
  • Dauer der Ersatzsuche und Einarbeitung
Typische Unterlagen: BWA, Jahresabschluss, Kostenübersicht, Lohnliste, Miet- und Leasingverträge sowie Vertretungsplan.

Karenzzeit und Haftzeit richtig wählen

Karenzzeit

Wie viele Tage trägt der Betrieb selbst, bevor die Leistung beginnt?

Haftzeit

Wie lange zahlt der Versicherer maximal je Ausfall?

Rückfall

Wann gilt eine erneute Erkrankung als Fortsetzung desselben Falls?

Die Karenzzeit muss zur Liquiditätsreserve passen. Die Haftzeit muss Vertretersuche, Einarbeitung und Wiederaufbau von Umsatz abdecken.

Gesundheitsprüfung und versicherte Ursachen

Bei personengebundenen Lösungen ist regelmäßig eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Besonderes Augenmerk gilt:

  • psychischen Erkrankungen
  • Rücken- und Gelenkbeschwerden
  • Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen
  • früheren Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • gefährlichen beruflichen und privaten Tätigkeiten
  • vollständiger oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit

Bei gesundheitlichen Besonderheiten kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein.

Versicherung ersetzt keinen betrieblichen Notfallplan

Liquidität allein hält einen Betrieb nicht handlungsfähig. Zusätzlich müssen organisiert sein:

  • Vertretungs- und Bankvollmachten
  • Zugang zu Verträgen, Systemen und Passwörtern
  • laufende Aufträge, Fristen und Kundenkontakte
  • Lieferanten und externe Dienstleister
  • Verantwortlichkeiten für Personal und Behörden
  • Nachfolge bei längerem oder dauerhaftem Ausfall

Diese Fehler finde ich besonders häufig

  • klassische Sach-BU wird mit Per­sonenausfall verwechselt
  • nur persönliches Krankentagegeld, aber keine Betriebskostenabsicherung
  • zu niedriger Tagessatz
  • variable Kosten werden fälschlich als Fixkosten angesetzt
  • Karenzzeit passt nicht zur Liquidität
  • Haftzeit endet vor der vollständigen Stabilisierung
  • psychische Erkrankungen sind ausgeschlossen
  • nur der Inhaber, nicht aber weitere Schlüsselpersonen sind erfasst
  • keine Rückfall- oder Wiedereingliederungsregelung geprüft
  • Notfallvollmachten und Vertreterkonzept fehlen
Mein Grundsatz: Erst die tatsächliche Schlüsselpersonenabhängigkeit und den monatlichen Liquiditätsbedarf berechnen. Danach Produkt, Bedingungen und Beitrag ver­gleichen.

Betriebsausfallberatung in Trebbin, Brandenburg und bundesweit

Ich berate Handwerksunternehmen, Selbstständige, freie Berufe und KMU in Trebbin, Teltow-Fläming, Brandenburg, Berlin und digital bundesweit.

Häufig gestellte Fragen zur erweiterten Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Antworten beschreiben typische Marktmodelle. Maßgeblich bleiben Produktart, Antrag, Versicherungsschein, Bedingungen, betriebliche Zahlen und medizinische Nachweise.

Was ist eine erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung bei Per­sonenausfall?

Sie schützt einen Betrieb vor finanziellen Folgen, wenn eine versicherte Schlüsselperson wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig wird und dadurch der Betriebsertrag sinkt oder fortlaufende Kosten nicht mehr erwirtschaftet werden. Produktnamen und Leistungsmodelle unterscheiden sich zwischen den Versicherern.

Ist die erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung ein einheitlich definierter Tarif?

Nein. Am Markt werden Bezeichnungen wie Betriebsausfallversicherung, Inhaber-Ausfallversicherung, Praxisausfallversicherung, Keyperson-Absicherung oder Betriebsunterbrechung bei Per­sonenausfall verwendet. Entscheidend sind nicht Produktname, sondern Auslöser, Leistungsberechnung, Karenzzeit, Haftzeit und versicherte Per­sonen.

Was ist der Unterschied zur klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung knüpft regelmäßig an einen versicherten Sachschaden an, beispielsweise Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Die Absicherung bei Per­sonenausfall knüpft dagegen an Krankheit oder Unfall einer benannten Person an.

Was ist der Unterschied zur Betriebsschließungsversicherung?

Eine Betriebsschließungsversicherung leistet bei behördlich angeordneter Schließung aufgrund der vereinbarten Gefahren, häufig im Zusammenhang mit meldepflichtigen Krank­hei­ten oder Krankheitserregern. Sie ersetzt nicht automatisch den krankheitsbedingten Ausfall des Inhabers.

Was ist der Unterschied zum Krankentagegeld?

Krankentagegeld ersetzt den persönlichen Einkommensausfall der arbeitsunfähigen versicherten Person. Die betriebliche Ausfallversicherung dient dagegen dem Unternehmen und kann fortlaufende Betriebskosten, Vertreterkosten oder Ertragsausfälle finanzieren.

Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei längerfristiger bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit eine persönliche monatliche Rente. Die Betriebsausfallversicherung ist auf den vorübergehenden betrieblichen Schaden durch Arbeitsunfähigkeit einer Schlüsselperson ausgerichtet.

Was ist der Unterschied zur Keyperson-Versicherung?

Keyperson ist ein Oberbegriff. Je nach Gestaltung kann eine Keyperson-Absicherung bei Tod, schwerer Krankheit, Unfall oder längerer Arbeitsunfähigkeit eine Kapital- oder laufende Leistung an das Unternehmen zahlen. Eine Betriebsausfallversicherung ist eine mögliche Form davon.

Wer kann versichert werden?

Versicherbar sind je nach Produkt Betriebsinhaber, Gesellschafter-Geschäftsführer, Freiberufler, Praxisinhaber, Meister, technische Spezialisten, Vertriebsleiter oder andere Per­sonen, deren Ausfall den Betrieb wesentlich beeinträchtigt.

Was ist eine Schlüsselperson?

Eine Schlüsselperson ist für Umsatz, Fachwissen, Kundenkontakte, Zulassungen, Führung oder betriebliche Abläufe so wichtig, dass ihr Ausfall einen messbaren finanziellen Schaden verursachen kann.

Für welche Unternehmen ist der Schutz besonders wichtig?

Besonders relevant ist er für Einzelunternehmen, kleine und mittlere Betriebe, Handwerksunternehmen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Kanzleien, Agenturen, Beratungen, Gastronomie und Unternehmen mit wenigen spezialisierten Leistungsträgern.

Ist die Versicherung auch für Solo-Selbstständige sinnvoll?

Ja. Wenn Umsatz und Kundenbeziehungen unmittelbar von der Arbeitskraft einer Person abhängen, kann bereits eine mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit existenzbedrohend sein. Persönliches Krankentagegeld und betriebliche Kostenabsicherung sollten getrennt berechnet werden.

Ist die Versicherung für eine GmbH möglich?

Ja. Versicherungsnehmer und Leistungsempfänger kann die GmbH sein, während Geschäftsführer oder andere Schlüsselpersonen als versicherte Per­sonen benannt werden. Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen sollten fachlich geprüft werden.

Welche Ursachen können versichert sein?

Typischerweise kommen krankheits- oder unfallbedingte vollständige Arbeitsunfähigkeit infrage. Je nach Tarif können Quarantäne, psychische Erkrankungen, Reha, Wiedereingliederung oder Teil-Arbeitsunfähigkeit eingeschlossen oder ausgeschlossen sein.

Ist jede Krankheit versichert?

Nein. Versicherungsschutz hängt von Gesundheitsprüfung, Ausschlüssen, Wartezeiten, Vorerkrankungen und der medizinisch festgestellten Arbeitsunfähigkeit ab. Bekannte oder bereits behandelte Erkrankungen können die Annahme beeinflussen.

Sind Unfälle versichert?

Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit ist bei kombinierten Lösungen typischerweise mitversichert. Der Unfallbegriff, berufliche Risiken und gefährliche Freizeitaktivitäten müssen geprüft werden.

Sind psychische Erkrankungen versichert?

Das ist tarifabhängig. Depression, Burn-out, Angst- oder Belastungsstörungen können eingeschlossen, eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Gerade bei Schlüsselpersonen ist dieser Punkt besonders wichtig.

Ist Quarantäne versichert?

Einige Tarife schließen behördlich angeordnete Quarantäne der versicherten Person ein. Andere leisten nur bei medizinisch bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Quarantäne des Betriebs und Quarantäne einer Person sind zu unterscheiden.

Was bedeutet vollständige Arbeitsunfähigkeit?

Die versicherte Person muss ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vollständig nicht ausüben können und darf sie regelmäßig auch tatsächlich nicht ausüben. Die genaue Definition ergibt sich aus den Bedingungen.

Leistet der Tarif auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit?

Viele Tarife verlangen vollständige Arbeitsunfähigkeit. Einzelne Konzepte sehen anteilige oder gestaffelte Leistungen bei Teil-Arbeitsunfähigkeit oder Wiedereingliederung vor.

Was ist eine Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn der bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit und Beginn der Versicherungsleistung. Typische Varianten können wenige Tage bis mehrere Wochen betragen.

Welche Karenzzeit ist sinnvoll?

Sie sollte zur betrieblichen Liquiditätsreserve passen. Ein Betrieb mit nur wenigen Wochen Reserve benötigt einen früheren Leistungsbeginn als ein Unternehmen mit hohen Rücklagen und funktionierender Vertretung.

Was ist die Haftzeit?

Die Haftzeit ist der maximale Zeitraum, für den der Versicherer wegen eines Versicherungsfalls leistet. Je nach Tarif können mehrere Monate bis etwa ein Jahr oder darüber hinaus vereinbart sein.

Wie lange sollte die Haftzeit sein?

Sie sollte berücksichtigen, wie lange eine Ersatzkraft gefunden, eingearbeitet und Kundenbindung stabilisiert werden muss. In spezialisierten Betrieben kann eine kurze Haftzeit unzureichend sein.

Was ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme begrenzt die maximal mögliche Leistung. Sie sollte aus fortlaufenden Kosten, entgangenem Betriebsgewinn, Ersatzkraftkosten und zusätzlichen Schadenminderungskosten abgeleitet werden.

Welche fortlaufenden Kosten können abgesichert werden?

Je nach Tarif können Personalkosten, Miete, Leasing, Zinsen, Versicherungen, Energiegrundkosten, Steuerberatung, Beiträge, Finanzierungskosten und weitere unvermeidbare Fixkosten berücksichtigt werden.

Ist entgangener Gewinn versichert?

Das hängt vom Leistungsmodell ab. Manche Tarife ersetzen pauschal vereinbarte Tagessätze, andere orientieren sich am nachgewiesenen betrieblichen Unterbrechungsschaden einschließlich entgangenem Gewinn.

Sind Vertreterkosten versichert?

Viele Konzepte berücksichtigen Kosten für eine Ersatzkraft, Vertretung, freie Mitarbeiter oder zusätzliche Vergütung vorhandener Beschäftigter. Höchstgrenzen und Nachweispflichten unterscheiden sich.

Was sind Mehrkosten?

Mehrkosten sind zusätzliche Aufwendungen, die den Betrieb trotz Per­sonenausfall aufrechterhalten oder den Schaden reduzieren, etwa externe Fachkräfte, Überstunden, Auslagerung oder temporäre technische Lösungen.

Was ist ein pauschaler Tagessatz?

Der Versicherer zahlt nach Ablauf der Karenzzeit einen fest vereinbarten Betrag pro Ausfalltag. Die tatsächliche betriebliche Schadenhöhe muss dann je nach Tarif nicht in gleicher Tiefe nachgewiesen werden.

Was ist eine Schadenversicherung auf Ertragsbasis?

Hier wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Betriebsunterbrechungsschaden ermittelt. Umsatzentwicklung, variable Kosten, fortlaufende Kosten, Gewinn und Schadenminderung werden berücksichtigt.

Welches Leistungsmodell ist besser?

Ein pauschaler Tagessatz ist einfacher und schneller, kann aber zu niedrig oder zu hoch bemessen sein. Eine konkrete Schadenberechnung bildet den tatsächlichen Schaden genauer ab, erfordert jedoch belastbare betriebswirtschaftliche Unterlagen.

Wie wird der betriebliche Bedarf berechnet?

Grundlage sind betriebliche Fixkosten, Unternehmerleistung, Deckungsbeitrag, Vertreterkosten, Liquiditätsreserve und erwartete Umsatzwirkung. BWA, Jahresabschluss, Kostenstruktur und Vertretungskonzept sind wichtige Unterlagen.

Welche Kosten entfallen bei Betriebsstillstand?

Variable Kosten wie Materialeinsatz, Wareneinkauf oder leistungsabhängige Fremdkosten können teilweise entfallen. Sie dürfen bei der Bedarfsermittlung nicht wie unvermeidbare Fixkosten behandelt werden.

Kann nur eine Person versichert werden?

Je nach Produkt können eine oder mehrere namentlich benannte Schlüsselpersonen abgesichert werden. Für jede Person sollten wirtschaftlicher Beitrag, Ausfallwirkung und Vertretbarkeit getrennt analysiert werden.

Was passiert, wenn mehrere Schlüsselpersonen gleichzeitig ausfallen?

Mehrfachausfälle können durch Kumulgrenzen, Jahreshöchstleistungen oder besondere Ausschlüsse begrenzt sein. Unternehmen sollten Abhängigkeiten und gemeinsame Reiserisiken berücksichtigen.

Muss die versicherte Person Betriebsinhaber sein?

Nein. Auch angestellte Geschäftsführer, Meister, Ärzte, Entwickler, Vertriebsmitarbeiter oder andere Schlüsselfachkräfte können je nach Produkt versicherbar sein.

Was passiert beim Ausscheiden einer Schlüsselperson?

Der Versicherer muss informiert und der Vertrag angepasst werden. Eine neue Person benötigt regelmäßig eine eigene Risikoprüfung.

Was passiert bei Änderung der Tätigkeit?

Ändern sich Beruf, Aufgaben, gefährliche Tätigkeiten oder Verantwortungsumfang, kann eine Anzeigepflicht bestehen. Die Bedingungen und Risikofragen sind maßgeblich.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Regelmäßig ja. Umfang und Tiefe hängen von Eintrittsalter, Versicherungssumme, Tätigkeit und Produkt ab. Gefragt wird nach Krank­hei­ten, Beschwerden, Behandlungen, Medikamenten und Arbeitsunfähigkeitszeiten.

Ist eine anonyme Risikovoranfrage möglich?

Bei gesundheitlichen Besonderheiten kann eine anonymisierte oder pseudonymisierte Voranfrage sinnvoll sein, um Annahme, Zuschlag oder Ablehnung verschiedener Versicherer zu ver­gleichen.

Was passiert bei falschen Gesundheitsangaben?

Unvollständige oder falsche Antworten können zu Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung, Anfechtung oder Leistungsproblemen führen. Patientenakten und Leistungsübersichten sollten bei Unsicherheit geprüft werden.

Gibt es Altersgrenzen?

Viele Tarife haben ein Höchsteintrittsalter und ein Endalter. Gerade bei älteren Inhabern sind Laufzeit, Verlängerung und Nachfolgeregelung wichtig.

Gibt es Wartezeiten?

Einige Tarife sehen allgemeine oder besondere Wartezeiten vor. Für unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit kann die Wartezeit entfallen. Wartezeit und Karenzzeit sind nicht dasselbe.

Was ist eine Rückfallregelung?

Erkrankt die versicherte Person nach kurzer Arbeitsaufnahme erneut an derselben Ursache, können Ausfallzeiten als ein Versicherungsfall behandelt werden. Das beeinflusst Karenzzeit und maximale Haftzeit.

Was bedeutet Nachhaftung?

Nachhaftung kann bedeuten, dass der Versicherer nach Vertragsende für einen zuvor eingetretenen Versicherungsfall weiterleistet. Umfang und Voraussetzungen sind tarifabhängig.

Was ist eine Jahreshöchstleistung?

Sie begrenzt die Summe aller Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres, auch wenn mehrere Arbeitsunfähigkeitsfälle eintreten.

Was sind Ausschlüsse?

Häufig ausgeschlossen sind vorsätzlich herbeigeführte Fälle, bekannte Erkrankungen, bestimmte psychische Leiden, Sucht, Schwangerschaft ohne Komplikation, kosmetische Eingriffe, Krieg oder nicht angegebene Gefahrerhöhungen. Der konkrete Tarif ist entscheidend.

Ist Schwangerschaft versichert?

Normale Schwangerschaft und Entbindung sind häufig kein Versicherungsfall. Medizinische Komplikationen mit bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit können je nach Tarif versichert sein.

Sind Reha und Kur versichert?

Rehabilitation kann versichert sein, wenn sie medizinisch notwendig und Bestandteil eines versicherten Arbeitsunfähigkeitsfalls ist. Kur- und Sanatoriumsaufenthalte können ausgeschlossen oder zustimmungspflichtig sein.

Ist eine Wiedereingliederung versichert?

Bei stufenweiser Wiedereingliederung besteht medizinisch oft weiterhin Arbeitsunfähigkeit. Versicherungsbedingungen können Leistung fortführen, reduzieren oder beenden.

Sind Auslandsaufenthalte versichert?

Der räumliche Geltungsbereich ist tarifabhängig. Behandlung, Nachweise und Arbeitsunfähigkeit im Ausland können besondere Anforderungen haben.

Wie wird Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen?

Regelmäßig durch ärztliche Bescheinigungen und weitere medizinische Unterlagen. Der Versicherer kann Untersuchungen durch beauftragte Ärzte verlangen.

Welche betrieblichen Unterlagen werden im Leistungsfall benötigt?

Je nach Modell werden BWA, Jahresabschlüsse, Lohnlisten, Miet- und Leasingverträge, Auftragsbücher, Umsatzdaten, Vertreterkosten und Nachweise zur Schadenminderung benötigt.

Muss der Betrieb vollständig stillstehen?

Nicht immer. Einige Tarife leisten bereits bei erheblicher Beeinträchtigung oder nach vereinbartem Tagessatz. Andere verlangen einen nachweisbaren Ertragsausfall oder eine bestimmte Unterbrechungsquote.

Was passiert, wenn Mitarbeiter den Betrieb weiterführen?

Der Schaden kann geringer ausfallen, aber Vertreterkosten, Mehrarbeit und Umsatzrückgang können weiterhin bestehen. Das Leistungsmodell entscheidet, wie diese Situation berücksichtigt wird.

Muss der Betrieb Schadenminderung betreiben?

Ja. Versicherungsnehmer müssen im zumutbaren Umfang Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu vermeiden oder zu mindern, etwa Vertretung organisieren, Aufträge verlagern oder Kunden informieren.

Kann der Versicherer eine Ersatzkraft verlangen?

Er kann zumutbare Schadenminderungsmaßnahmen erwarten. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung beschafft werden muss, hängt von Bedingungen, Verfügbarkeit, Qualifikation und Wirtschaftlichkeit ab.

Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?

Bei betrieblicher Veranlassung können Beiträge grundsätzlich Betriebsausgaben sein. Die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen hängt von Vertragsgestaltung, Rechtsform und versichertem Interesse ab und sollte steuerlich geprüft werden.

Sind Versicherungsleistungen steuerpflichtig?

Betriebliche Leistungen können steuerlich als Betriebseinnahmen behandelt werden. Die konkrete Einordnung hängt von Vertrags- und Unternehmensgestaltung ab.

Was ist bei Einzelunternehmen steuerlich zu beachten?

Versicherungsnehmer, Beitragszahler, versicherte Person und Leistungsempfänger müssen eindeutig festgelegt sein. Die Trennung zwischen privater Einkommensabsicherung und betrieblicher Kostenabsicherung ist wichtig.

Was ist bei GmbH-Geschäftsführern zu beachten?

Die GmbH sollte ein nachvollziehbares wirtschaftliches Interesse am Schutz der versicherten Person besitzen. Gesellschaftsrecht, verdeckte Gewinnausschüttung und steuerliche Behandlung sollten fachlich geprüft werden.

Ersetzt die Versicherung eine Notfallplanung?

Nein. Vollmachten, Vertretungsregeln, Zugänge, Passwörter, Bankberechtigungen, Kundeninformationen und Nachfolgeplanung bleiben unverzichtbar.

Was gehört in einen betrieblichen Notfallordner?

Vertretungsvollmachten, Bank- und Behördenkontakte, Versicherungen, Verträge, Fristen, Zugangsdaten, Lieferanten, Schlüsselkontakte, laufende Aufträge und Zuständigkeiten.

Welche Branchen haben besonders hohen Bedarf?

Handwerk, freie Berufe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Kanzleien, Beratungen, Agenturen, technische Betriebe und inhabergeführte Dienstleister sind häufig stark personenbezogen.

Ist der Schutz für Ärzte und Zahnärzte geeignet?

Ja. Bei Praxen können Personal, Räume, Gerätefinanzierungen und Leasing weiterlaufen, während der Umsatz stark sinkt. Berufsrechtliche und qualifikationsbezogene Vertretungsanforderungen sind zu berücksichtigen.

Ist der Schutz für Handwerksbetriebe geeignet?

Ja. Fällt Meister, Inhaber, Kalkulator oder verantwortliche Fachkraft aus, können Baustellen, Angebote, Abnahmen und Personalführung beeinträchtigt werden.

Ist der Schutz für Kanzleien und Beratungen geeignet?

Ja. Mandantenbeziehungen, Fristen, Spezialwissen und persönliche Leistungserbringung führen häufig zu hoher Schlüsselpersonenabhängigkeit.

Was kostet eine erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung?

Der Beitrag hängt von Alter und Gesundheit der versicherten Person, Tätigkeit, Versicherungssumme, Karenzzeit, Haftzeit, Leistungsmodell, Vorschäden und Anzahl der Schlüsselpersonen ab.

Welche Selbstbeteiligung gibt es?

Die wirtschaftliche Selbstbeteiligung erfolgt häufig über Karenztage. Zusätzlich können feste oder prozentuale Selbst­behalte vereinbart sein.

Welche erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung ist die beste?

Eine pauschal beste Lösung gibt es nicht. Entscheidend sind richtige Produktart, versicherte Person, Auslöser, Arbeitsunfähigkeitsdefinition, psychische Erkrankungen, Karenzzeit, Haftzeit, Leistungsberechnung und ausreichend bemessene Summe.

Welche Unterlagen benötigt Hans Kurtzweg für die Analyse?

Benötigt werden Unternehmensform, Branche, Anzahl der Mitarbeiter, Schlüsselpersonen, BWA oder Jahresabschluss, Fixkosten, Vertreterkonzept, gewünschte Karenz- und Haftzeit sowie Angaben zu Gesundheit und Tätigkeit der zu ver­sichernden Per­sonen.

Berät Hans Kurtzweg nur in Trebbin?

Nein. Hans Kurtzweg berät Unternehmen, Selbstständige und freie Berufe in Trebbin, Teltow-Fläming, Brandenburg, Berlin und digital bundesweit.

So läuft die Analyse ab

  1. Schlüsselpersonen bestimmen: Wer erzeugt welchen wirtschaftlichen Wert?
  2. Ausfallfolgen berechnen: Fixkosten, Gewinn, Vertreter und Liquidität.
  3. Notfallorganisation prüfen: Vollmachten, Zugänge und Vertretung.
  1. Gesundheit vorbereiten: Unterlagen und Risikovoranfrage.
  2. Tarife ver­gleichen: Auslöser, Karenz, Haftzeit und Leistung.
  3. Schutz dokumentieren: Vertrags- und Notfallplan zusammenführen.

Ausfall von Inhaber oder Schlüsselperson jetzt absichern

Ich prüfe Schlüsselpersonen, Fixkosten, Vertretungsbedarf, Karenzzeit, Haftzeit und geeignete Versicherungslösungen.

Wichtiger Hinweis

Die Produktbezeichnungen am Markt sind nicht einheitlich. Diese Seite ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer-, Rechts- oder betriebswirtschaftliche Beratung. Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein, Bedingungen und konkrete Unternehmensstruktur.

Öffentliche Quellen und Grundlagen