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D&O-Versicherung für Geschäftsführer | Hans Kurtzweg
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Geschäftsführung · Vorstand · Aufsichtsrat · Beirat

D&O-Versicherung: persönliche Haftungsrisiken richtig absichern

Unternehmerische Entscheidungen brauchen Handlungsspielraum. Wenn daraus ein persönlicher Haftungsvorwurf entsteht, zählen eine fachkundige Anspruchsabwehr, eine passende Versicherungssumme und eine lückenlose zeitliche Deckung.

Hans Kurtzweg, Ansprechpartner für die D und O Versicherung
Entscheiden ohne blinden FleckPer­sonen, Haftungsszenarien und Zeitdeckung gemeinsam prüfen.
Ansprüche prüfenUnbegründete Forderungen fachkundig abwehren.
Privatvermögen schützenBerechtigte Vermögensschäden im Vertragsrahmen ausgleichen.
Zeitdeckung sichernClaims-made, Rückwärts- und Nachmeldeckung aufeinander abstimmen.

Das Wichtigste zuerst

Was leistet eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung für Organmitglieder und weitere vereinbarte Entscheidungsträger. Sie reagiert, wenn eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung bei Leitung oder Kontrolle persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Der Versicherer prüft Haftung und Deckung, wehrt unbegründete Ansprüche ab und stellt im versicherten Umfang von berechtigten Ansprüchen frei. Dieser passive Rechtsschutz ist ein zentraler Teil der Leistung.

Nicht jede schlechte Entscheidung ist eine Pflichtverletzung. Unternehmerische Entscheidungen werden nach Informationsgrundlage, Sorgfalt, Zuständigkeit und Unternehmensinteresse beurteilt. Die D&O ersetzt weder gute Organisation noch rechtliche Beratung.

Versicherung für eine Per­sonengruppe

Wer ist tatsächlich geschützt?

Aktuelle Organe

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte gehören typischerweise zum Kern. Beiräte, Stiftungs- und Vereinsorgane müssen zur Definition passen.

Frühere und weitere Per­sonen

Ausgeschiedene Organmitglieder, Prokuristen, leitende Angestellte und faktische Geschäftsführer können eingeschlossen sein. Formulierung und Zeitraum entscheiden.

Unternehmen und Töchter

Die Muttergesellschaft, bestehende und neue Tochtergesellschaften sowie Auslandsbezug vollständig erfassen. Erwerb, Verkauf und Beteiligungsschwellen beachten.

Die Unternehmens-D&O stellt häufig eine gemeinsame Versicherungssumme für viele Per­sonen bereit. Eine persönliche D&O kann individuellen Zusatzschutz schaffen, ersetzt aber nicht die Prüfung des Unternehmensvertrags.

Ansprüche aus Leitung und Kontrolle

Innenhaftung und Außenhaftung

Innenhaftung

Das eigene Unternehmen verlangt Ersatz. Nach einer Insolvenz kann der Insolvenzverwalter Ansprüche der Gesellschaft gegen frühere und aktuelle Organmitglieder verfolgen.

Außenhaftung

Gläubiger, Anteilseigner oder Geschäftspartner erheben einen persönlichen Anspruch. Dafür muss eine gesetzliche Haftungsgrundlage bestehen.

Passiver Rechtsschutz

Der Versicherer prüft den Vorwurf und finanziert im versicherten Umfang außergerichtliche und gerichtliche Abwehr. Abwehrkosten können die Versicherungssumme vermindern.

Die Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt eine andere Aufgabe: Sie betrifft typischerweise Per­sonen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden aus der betrieblichen Tätigkeit.

Führung bedeutet Verantwortung

Wo persönliche Vorwürfe entstehen können

Organisation und Aufsicht

Unklare Zuständigkeiten, fehlende Kontrollen oder unzureichende Überwachung von Beschäftigten und Tochtergesellschaften.

Finanzen und Krise

Unzureichende Liquiditätskontrolle, problematische Zahlungen, verspätete Krisenreaktion oder Fehler bei Finanzierung und Investition.

Compliance und Daten

Fehlende Vorgaben, unzureichende Umsetzung gesetzlicher Pflichten oder mangelhafte Organisation von IT-Sicherheit und Datenschutz.

Personal und Verträge

Fehler bei Auswahl, Delegation, Vergütung, Großverträgen oder bedeutsamen Projekten können erhebliche Vermögensfolgen auslösen.

Bericht und Information

Unvollständige Entscheidungsgrundlagen, fehlerhafte Berichte oder unterlassene Information zuständiger Gremien.

Transaktion und Veränderung

Unternehmenskauf, Verkauf, Umstrukturierung oder Kontrollwechsel erhöhen Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Zuständigkeit.

Diese Beispiele zeigen mögliche Prüfbereiche, keine pauschale Haftung. Ob eine Pflichtverletzung und ein ersatzfähiger Schaden vorliegen, ist eine rechtliche Einzelfallfrage.

Vom Vorwurf zur Entscheidung

So arbeitet die Haft­pflichtdeckung

1. AnspruchEine versicherte Person wird erstmals schriftlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen.
2. PrüfungHaftung, Pflichtverletzung, Schaden, Zeitbezug und Ausschlüsse werden geprüft.
3. AbwehrUnbegründete oder überhöhte Forderungen werden im versicherten Umfang abgewehrt.
4. FreistellungEin berechtigter versicherter Vermögensschaden wird innerhalb der verfügbaren Deckung ausgeglichen.

Eine vorschnelle Anerkennung oder ein Vergleich ohne Zustimmung kann die Deckungsprüfung erschweren. Deshalb frühzeitig melden und das Vorgehen abstimmen.

Der Zeitpunkt des Anspruchs zählt

Claims-made verständlich erklärt

In der D&O gilt regelmäßig das Anspruchserhebungsprinzip. Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendmachung des Haft­pflichtanspruchs während der Vertragszeit oder einer vereinbarten Nachmeldefrist. Die zugrunde liegende Pflichtverletzung kann wesentlich früher liegen.

Rückwärtsdeckung

Bezieht unbekannte frühere Pflichtverletzungen ein, soweit die Bedingungen dies vorsehen. Bekannte Ansprüche und Umstände bleiben kritisch.

Umstandsmeldung

Ordnet einen erkennbaren möglichen späteren Anspruch vorsorglich dem laufenden Vertrag zu. Inhalt und Zeitpunkt müssen den Bedingungen entsprechen.

Nachmeldefrist

Erfasst später erhobene Ansprüche nach Vertragsende unter ihren Voraussetzungen. Dauer und Per­sonenkreis sind bei Wechsel und Ausscheiden zentral.

Versichererwechsel nicht wie einen normalen Preisvergleich behandeln. Rückwärtsdeckung, bekannte Umstände, Serienschadenregelung und Nachmeldefrist müssen ohne unbemerkte Lücke ineinandergreifen.

Besonders anspruchsvoller Schadenbereich

Unternehmenskrise und Insolvenz

In wirtschaftlichen Krisen steigt das persönliche Haftungsrisiko. Liquiditätsplanung, Insolvenzantrag, Zahlungen nach Insolvenzreife und Dokumentation werden später häufig detailliert geprüft.

Anspruchsteller

Ein Insolvenzverwalter kann Ansprüche der Gesellschaft gegen frühere oder aktuelle Organmitglieder geltend machen. Innenhaftung muss deshalb belastbar erfasst sein.

Deckungsgrenzen

Insolvenzbezogene Ansprüche, Zahlungen und Abwehrkosten können besonderen Klauseln, Sublimits oder Ausschlüssen unterliegen. Der genaue Wortlaut zählt.

Fortbestand

Gerade in der Krise sind Prämienzahlung, Vertragsfortbestand und unverzügliche Meldung wichtig. Bereits bekannte Umstände lassen sich später nicht einfach neu ver­sichern.

Die Versicherung ist kein Ersatz für insolvenzrechtliche Beratung und laufende Liquiditätskontrolle.

Ein gemeinsamer Topf

Versicherungssumme realistisch bestimmen

Haftungspotenzial

Bilanzsumme, Eigenkapital, Finanzierung, Unternehmensstruktur, Branche und mögliche Innenansprüche als Ausgangspunkt nutzen.

Kosten mitrechnen

Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten können innerhalb der Versicherungssumme liegen. Lange Abwehrverfahren verringern dann den Rest für Schadenersatz.

Mehrere Per­sonen und Fälle

Jahreshöchstleistung, Maximierung, Serienschaden und Verteilung unter mehreren versicherten Per­sonen prüfen. Ein früher Fall kann spätere Deckung reduzieren.

Eine Million Euro kann in einem kleinen, einfachen Unternehmen ausreichen oder bereits durch Abwehrkosten und einen Innenanspruch zu knapp sein. Eine pauschale Empfehlung ohne Unternehmensdaten wäre unseriös.

Deckung bewusst ergänzen

Was die D&O nicht automatisch löst

Dienstvertrag

Abberufung, Kündigung, Vergütung und Organanstellungsvertrag sind keine gewöhnlichen Schadenersatzansprüche. Dafür kann Anstellungsvertragsrechtsschutz nötig sein.

Strafverfahren

D&O und begrenzte Verfahrenskosten ersetzen nicht automatisch einen umfassenden Spezial-Strafrechtsschutz. Auslöser, freie Anwaltswahl und Kostenlimits prüfen.

Cybervorfall

Die persönliche Haftung wegen mangelhafter IT-Organisation kann D&O betreffen. Eigene Krisen-, Daten- und Ausfallkosten gehören in die Cyberversicherung.

Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzung, unrechtmäßige persönliche Bereicherung, bekannte Umstände, Geldstrafen und Bußgelder können ausgeschlossen oder rechtlich nicht versicherbar sein. Abwehr bis zur Feststellung und mögliche Rückforderungen gesondert betrachten.

Für eigene Rechtsstreitigkeiten des Unternehmens ergänzend die Gewerbe-Rechts­schutz­ver­si­che­rung prüfen.

Nicht nur die Prämie ver­gleichen

Deine D&O-Checkliste

  1. Rechtsform, Organigramm und vollständige Liste versicherter Unternehmen
  2. Aktuelle, frühere und zusätzlich zu ver­sichernde Entscheidungsträger
  3. Jahresabschlüsse, Eigenkapital, Finanzierung und besondere Krisenrisiken
  4. Inlands- und Auslandsstandorte sowie bestehende Tochtergesellschaften
  5. Bestehende D&O-Verträge, Laufzeiten und verfügbare Versicherungssummen
  6. Vorschäden, Anspruchsschreiben, Ermittlungen und bekannte Umstände
  7. Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist, Umstandsmeldung und Run-off
  8. Abwehrkosten, Selbst­behalte, Sublimits und ergänzender Rechtsschutz

Für den Einstieg genügen die wichtigsten Unternehmensdaten und der bestehende Vertrag. Die kritischen Klauseln arbeiten wir anschließend gemeinsam heraus.

Haftungsschutz im Zusammenhang

Drei wichtige Abgrenzungen

Dein Ansprechpartner: Hans KurtzwegVer­sicherungs­makler mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung. Persönlich in Trebbin und Teltow-Fläming, telefonisch und digital für Brandenburg, Berlin und bundesweit. Mehr über Hans Kurtzweg.

Antworten nach Themen

FAQ zur D&O-Versicherung

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die konkrete Haftungslage, Dein Versicherungsschein und die vollständigen Vertragsbedingungen.

Grundlagen und versicherte Per­sonen

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O ist eine Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung für Organmitglieder und weitere vereinbarte Entscheidungsträger. Sie prüft persönliche Haftungsansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und stellt im versicherten Umfang von berechtigten Ansprüchen frei.

Wofür steht D&O?

D&O steht für Directors and Officers Liability Insurance. Im Deutschen werden auch Managerhaftpflicht oder Organhaftpflicht verwendet. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern welche Unternehmen, Per­sonen, Pflichtverletzungen und Zeiträume erfasst sind.

Wer schließt eine Unternehmens-D&O ab?

Regelmäßig ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und schließt den Vertrag zugunsten seiner versicherten Per­sonen ab. Die Versicherungssumme steht dann meist allen versicherten Per­sonen und Ansprüchen eines Versicherungsjahres gemeinsam zur Verfügung.

Wer kann versichert sein?

Je nach Definition aktuelle und frühere Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Prokuristen oder leitende Angestellte. Faktische Organpersonen, besondere Beauftragte und Mandate in fremden Gesellschaften müssen ausdrücklich geprüft werden.

Sind Tochtergesellschaften automatisch eingeschlossen?

Nur im Rahmen der vertraglichen Definition. Bestehende, neu gegründete, erworbene und ausländische Tochtergesellschaften können unterschiedlichen Regeln, Schwellenwerten oder Meldefristen unterliegen. Die Konzernstruktur gehört deshalb vollständig in den Antrag.

Braucht ein GmbH-Geschäftsführer eine D&O?

Eine gesetzliche allgemeine Abschlusspflicht besteht nicht. Geschäftsführer können bei schuldhafter Pflichtverletzung jedoch persönlich haften. Ob und in welcher Höhe Schutz sinnvoll ist, hängt von Aufgaben, Unternehmenswert, Finanzierung, Gesellschaftern und möglichem Anspruchsumfang ab.

Was unterscheidet Unternehmens-D&O und persönliche D&O?

Die Unternehmens-D&O wird von der Gesellschaft für einen Per­sonenkreis abgeschlossen. Eine persönliche D&O kann dem einzelnen Organmitglied eine eigene Deckung bieten, etwa wenn Unternehmensschutz fehlt, erschöpft ist oder bestimmte Nachhaftungsfragen individuell geregelt werden sollen.

Haftungsfälle, Leistungen und Grenzen

Was ist Innenhaftung?

Das eigene Unternehmen oder später ein Insolvenzverwalter macht einen Vermögensschaden gegen eine versicherte Person geltend. Diese Konstellation ist für die D&O besonders wichtig. Ansprüche des Versicherungsnehmers müssen im Vertrag wirksam erfasst sein.

Was ist Außenhaftung?

Dritte wie Gläubiger, Anteilseigner oder Geschäftspartner nehmen eine versicherte Person persönlich in Anspruch. Ob eine gesetzliche persönliche Haftung besteht, wird im konkreten Fall geprüft.

Welche Aufgabe übernimmt der D&O-Versicherer?

Er prüft im versicherten Umfang Haftung und Deckung, finanziert die Abwehr unbegründeter Ansprüche und stellt von berechtigten Ansprüchen frei. Dieser passive Rechtsschutz ist bereits wichtig, wenn sich ein Vorwurf später als unberechtigt erweist.

Welche Pflichtverletzungen können relevant sein?

Zum Beispiel Fehler bei Organisation, Kontrolle, Compliance, Personal, Finanzierung, Investitionen, Datenschutz oder Krisensteuerung. Eine wirtschaftlich schlechte Entwicklung allein beweist noch keine Pflichtverletzung. Informationsgrundlage, Sorgfalt und Zuständigkeit sind entscheidend.

Sind Vorsatz oder wissentliche Pflichtverletzungen versichert?

Vorsätzliche Schadenverursachung ist nicht versicherbar; viele Bedingungen schließen auch wissentliche Pflichtverletzungen aus. Für den bloßen Vorwurf kann zunächst Abwehrschutz bestehen. Rechtskräftige Feststellung, Rückforderungsklauseln und Zurechnung sind im Vertrag zu prüfen.

Sind Bußgelder und Geldstrafen versichert?

Sie sind grundsätzlich nicht oder nur im rechtlich zulässigen Umfang versicherbar. Abwehrkosten, interne Untersuchungen oder persönliche Haftungsansprüche im Umfeld eines Verfahrens können je nach Vertrag anders behandelt werden. Ein Spezial-Strafrechtsschutz kann ergänzend nötig sein.

Was unterscheidet D&O und Betriebshaftpflicht?

Die D&O betrifft reine Vermögensschäden aus Leitung und Kontrolle. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt typischerweise vor Per­sonen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden aus der betrieblichen Tätigkeit. Beide Aufgaben sollten nicht vermischt werden.

Zeitliche Deckung und Insolvenz

Was bedeutet das Claims-made-Prinzip?

Versicherungsfall ist regelmäßig die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs während der Vertragslaufzeit oder einer vereinbarten Nachmeldefrist. Nicht allein der Zeitpunkt der früheren Pflichtverletzung entscheidet. Deshalb ist ein Versichererwechsel sorgfältig abzustimmen.

Was ist eine Rückwärtsdeckung?

Sie kann unbekannte Pflichtverletzungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn einbeziehen. Bereits bekannte Ansprüche und Umstände bleiben regelmäßig ausgeschlossen oder müssen angezeigt werden. Beginn, Wissenszurechnung und Ausschlüsse entscheiden über die Reichweite.

Was ist eine Nachmeldefrist?

Sie bestimmt, wie lange nach Vertragsende noch Ansprüche wegen früherer Pflichtverletzungen gemeldet werden können. Dauer, Voraussetzungen und Per­sonenkreis sind besonders bei Ausscheiden, Kündigung oder Versichererwechsel wichtig.

Was ist eine Umstandsmeldung?

Ein erkennbarer möglicher Haftungsfall wird vorsorglich während des laufenden Vertrags gemeldet. Ein später daraus entstehender Anspruch kann dadurch zeitlich dem damaligen Vertrag zugeordnet werden. Inhalt und Zeitpunkt sollten mit dem Versicherer abgestimmt sein.

Warum ist Insolvenz ein zentrales D&O-Risiko?

In der Krise werden Organisation, Liquiditätsüberwachung, Insolvenzantrag und Zahlungen nach Insolvenzreife besonders geprüft. Ein Insolvenzverwalter kann Ansprüche des Unternehmens gegen frühere oder aktuelle Organmitglieder verfolgen. Deckung, Sublimits und Ausschlüsse müssen dazu passen.

Was ist eine Run-off-Deckung?

Sie schützt für einen vereinbarten Zeitraum vor später erhobenen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen vor einem Kontrollwechsel, Verkauf, einer Liquidation oder einem Managementwechsel. Neue Entscheidungen nach dem Stichtag benötigen regelmäßig neuen Schutz.

Was ist bei einem Versichererwechsel zu beachten?

Alter und neuer Vertrag müssen bei Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist, Umstandsmeldungen, bekannten Umständen und Serienschäden zusammenpassen. Sonst kann zwischen Pflichtverletzung und späterer Anspruchserhebung eine zeitliche Lücke entstehen.

Versicherungssumme, Zusatzschutz und Beratung

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Sie sollte zu Unternehmensgröße, Bilanz, Eigenkapital, Fremdfinanzierung, Organstruktur, Branche und Krisenrisiken passen. Eine pauschale Summe pro Person greift zu kurz, weil Abwehrkosten und mehrere Ansprüche den gemeinsamen Jahrestopf belasten können.

Sind Abwehrkosten zusätzlich zur Versicherungssumme versichert?

Das hängt vom Vertrag ab. Im GDV-Muster werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Tarife können abweichen oder Zusatzlimits vorsehen. Schon ein langer Rechtsstreit kann deshalb die verbleibende Summe erheblich reduzieren.

Welcher Selbst­behalt gilt für Vorstände und Geschäftsführer?

Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sieht § 93 Absatz 2 AktG bei einer von der Gesellschaft abgeschlossenen D&O grundsätzlich einen Mindestselbstbehalt vor. Für GmbH-Geschäftsführer gibt es keinen entsprechenden allgemeinen gesetzlichen Pflichtselbstbehalt; ein Vertrag kann trotzdem einen Selbst­behalt enthalten.

Brauche ich Anstellungsvertrags- oder Strafrechtsschutz?

Die D&O wehrt Schadenersatzansprüche ab. Streit um Abberufung, Kündigung, Vergütung oder Dienstvertrag gehört in einen Anstellungsvertragsrechtsschutz. Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren benötigen einen passenden Spezial-Strafrechtsschutz. Ergänzend die Gewerbe-Rechts­schutz­ver­si­che­rung prüfen.

Was ist bei Cyber- und Datenschutzvorwürfen wichtig?

Ein Organisations- oder Überwachungsfehler der Leitung kann ein D&O-Thema sein. Forensik, Datenwiederherstellung, Benachrichtigung, eigene Betriebsunterbrechung und Cyberhaftpflicht gehören dagegen in die Cyberversicherung.

Was muss ich bei einem möglichen D&O-Fall tun?

Anspruch, Ermittlungsverfahren oder erkennbaren Umstand unverzüglich nach den Vertragsvorgaben melden. Verträge, Beschlüsse, Entscheidungsgrundlagen und Kommunikation sichern. Keine Haftung anerkennen und keine Abwehrstrategie ohne Abstimmung festlegen. Einstieg: Schaden melden.

Welche Unterlagen benötigt Hans Kurtzweg für die Prüfung?

Hilfreich sind Organigramm, Unternehmens- und Tochterdaten, aktuelle Jahresabschlüsse, Finanzierung, versicherte Per­sonen, bestehender Vertrag, Vorschäden und bekannte Umstände. Danach prüfen wir Zeitdeckung, Summe, Ausschlüsse und Zusatzschutz. Termin ver­ein­baren.

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Passt die D&O zu Deinem Unternehmen und seinen Entscheidern?

Wir prüfen Per­sonenkreis, Haftungsszenarien, Zeitdeckung und verfügbare Versicherungssumme gemeinsam und nachvollziehbar.

Redaktionsstand: 7. September 2026. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Konkrete Haftung, Deckung, Pflichten und Grenzen werden anhand des Einzelfalls und des vollständigen Vertrags geprüft.