FAQ: D&O, VSV & Vorstands-Rechtsschutz
Hier sind die Fragen, die Vorstände fast immer stellen – und die oft über die richtige Entscheidung entscheiden.
Gilt eine D&O auch für ehrenamtliche Vorstände im Verein?
Häufig ja – aber das muss in den Bedingungen sauber geregelt sein. Entscheidend sind Mitversicherung, Tätigkeitsbild, Deckungsumfang und ggf. Selbstbehalte.
Was ist der Unterschied zwischen D&O und VSV?
D&O zielt auf die persönliche Organhaftung. VSV deckt reine Vermögensschäden aus der Tätigkeit (ohne Personen-/Sachschaden). In der Praxis sind beide Bausteine oft sinnvoll – aber sauber abgestimmt.
Warum reicht „normaler“ Rechtsschutz oft nicht aus?
Organstellungen und Verfahren (Straf/OWi) brauchen häufig spezielle Bausteine. Besonders wichtig: Anstellungs-Rechtsschutz, wenn ein Anstellungsvertrag besteht.
Was sind typische Stolperfallen bei Deckungssummen und Sublimits?
Zu niedrige Summen, falsche Sublimits, fehlende Nachmeldefristen oder ungeklärte Mitversicherung ehrenamtlicher Organe. Ein kurzer Policencheck bringt hier schnell Klarheit.
Wie wirkt sich ein Schaden auf Beitragserhöhungen aus?
Das ist tarif- und versichererabhängig. Wichtig ist, wie Schadenverlauf, Risikoprofil und Vertragsgestaltung ineinandergreifen. Ich zeige Dir die Stellschrauben und Alternativen.
Was ist mit Obliegenheiten – und warum sind sie wichtig?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Du einhalten musst (z. B. Anzeige- und Mitwirkungspflichten). Wer hier sauber arbeitet, verhindert Leistungskürzungen oder Streit.
Kann ich bestehende Policen „mitnehmen“, wenn sich der Vorstand ändert?
Oft ja, aber Details sind entscheidend: Versicherungsnehmer, mitversicherte Personen, Laufzeiten, Nachmeldefristen und Dokumentation. Genau das prüfen wir gemeinsam.
Mehr Antworten findest Du auch hier: FAQ auf kurtzweg.de