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Versicherungen für IT-Dienstleister | Kurtzweg
IT-Beratung · Software · Systemhaus · Cloud

IT-Dienstleister ver­sichern: Projektfehler, Cyberrisiken und Haftung zusammendenken.

Ein Konfigurationsfehler, Systemausfall oder Datenverlust kann beim Kunden hohe Folgekosten auslösen. Ich prüfe Haftung, Cyber-Eigenschäden, Verträge und technische Abhängigkeiten als gemeinsames Schutzkonzept.

Für Freelancer, Agenturen, Softwarehäuser, Systemhäuser und Managed-Service-Anbieter.

Hans Kurtzweg, Ansprechpartner für IT-Dienstleister
Hans KurtzwegDein persönlicher Ver­sicherungs­makler
Meine Arbeitsweise kennenlernen

Leistungen exakt erfassen

Beratung, Entwicklung, Hosting und Betrieb sauber beschreiben.

Haftung und Cyber trennen

Kundenschäden und eigene Krisenkosten passend zuordnen.

Verträge mitdenken

Haftungszusagen, SLA, Ausland und Subunternehmer prüfen.

Kernschutz

Diese Bereiche gehören auf die Prüfliste.

IT-Haft­pflicht

Schützt bei versicherten Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.

Cyber-Eigenschäden

Forensik, Krisenhilfe, Datenwiederherstellung und Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Vorfall.

Datenschutz

Haft­pflichtansprüche, Benachrichtigung, Rechtsberatung und weitere Kosten nach Vertragsumfang.

Elektronik

Server, Notebooks, Netzwerk- und Messtechnik gegen vereinbarte Sachschäden schützen.

Rechtsschutz

Bestimmte Streitigkeiten aus Verträgen, Beschäftigung und Betrieb rechtlich absichern.

Betriebsunterbrechung

Ausfallzeiten, Mehrkosten und Abhängigkeiten von Cloud oder Dienstleistern berücksichtigen.

Projekt- und Vertragshaftung

Die Leistungsbeschreibung entscheidet über den Schutz.

Softwareentwicklung, Beratung, Implementierung, Migration, Hosting und Managed Services erzeugen unterschiedliche Haftungsrisiken. Auch zugesagte Verfügbarkeit, Termine und Schnittstellen müssen zum Antrag passen.

Individuelle Haftungsklauseln sollten vor Projektbeginn mit dem Versicherungsschutz abgeglichen werden.

Haft­pflicht hat zwei Aufgaben

Berechtigte Forderungen im versicherten Umfang erfüllen und unberechtigte oder überhöhte Forderungen abwehren.

Vertrag prüfen

Haftungsobergrenzen, SLA, Vertragsstrafen, Freistellungen und Gerichtsstand einordnen.

Cyber und Abhängigkeiten

Ein Kundenschaden und die eigene Krise sind zwei Risiken.

Haft­pflicht kann Ansprüche des Kunden betreffen. Die eigene Forensik, Wiederherstellung, Krisenkommunikation und Betriebsunterbrechung benötigen meist eine Cyberdeckung.

Dienstleisterkette

Cloud, Hosting, Rechenzentrum, Open Source und Subunternehmer vollständig erfassen.

Sicherheitsniveau

Backups, MFA, Updates, Rechtekonzept und Notfallplan müssen zu den Antragsangaben passen.

IT-Checkliste

Diese acht Punkte prüfen wir.

  • LeistungenBeratung, Software, Betrieb, Hosting und Support.
  • KundenBranchen, Ausland, Umsatzanteile und kritische Systeme.
  • VerträgeHaftung, SLA, Vertragsstrafen und Freistellungen.
  • ZugriffeAdminrechte, Fernwartung und personenbezogene Daten.
  • DienstleisterCloud, Rechenzentrum und Subunternehmer.
  • SicherheitMFA, Backups, Patches und Notfallplan.
  • TechnikHardware, mobile Geräte und Wiederherstellung.
  • AusfallFixkosten, Mehrkosten und maximale Stillstandsdauer.
Unser Vorgehen

In vier Schritten zum passenden IT-Schutz.

  1. 1

    Leistungen erfassen

    Projekte, Kunden, Verträge und Zugriffe aufnehmen.

  2. 2

    Risiken trennen

    Haft­pflicht, Cyber, Technik und Ausfall einordnen.

  3. 3

    Leistung ver­gleichen

    Bedingungen, Summen und Sublimits bewerten.

  4. 4

    Änderungen begleiten

    Neue Services und Großprojekte rechtzeitig melden.

Persönliche Betreuung

Das sagen meine Kunden

Lies veröffentlichte Erfahrungen mit meiner Beratung.

Technik verständlich ver­sichern.

Ich verbinde Leistungsbeschreibung, Verträge und Sicherheitsanforderungen zu einer nachvollziehbaren Prüfung.

Häufige Fragen

FAQ zu Versicherungen für IT-Dienstleister

Welche Versicherungen braucht ein IT-Dienstleister?

Das hängt von Leistungen, Kunden, Verträgen, Umsatz und Datenzugriffen ab. Häufig relevant sind Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyberversicherung, Inhalts- und Elektronikschutz, Rechtsschutz sowie eine passende Betriebsunterbrechung.

Was leistet die IT-Haft­pflicht?

Eine IT-Haft­pflicht verbindet je nach Konzept Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht. Sie erfüllt berechtigte Forderungen innerhalb der versicherten Leistungen und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.

Welche IT-Fehler können versichert sein?

Je nach Vertrag können Programmier-, Beratungs-, Implementierungs-, Konfigurations- oder Bedienfehler versichert sein. Leistungsbeschreibung, Projektverträge, Ausschlüsse und Rückwärtsversicherung sind entscheidend.

Sind verpasste Termine und Vertragsstrafen versichert?

Reine Leistungserfüllung und pauschale Vertragsstrafen sind häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert. Individuelle Haftungsvereinbarungen, Service-Level und Vertragsstrafen müssen vor Vertragsschluss geprüft werden.

Warum braucht ein IT-Dienstleister eine Cyberversicherung?

Eigenschäden durch Angriffe, Malware, Erpressung, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung fallen nicht automatisch unter die Haft­pflicht. Cyberversicherung kann Forensik, Wiederherstellung, Krisenhilfe und bestimmte Haft­pflichtansprüche ergänzen.

Sind Kundendaten und Datenschutzverletzungen mitversichert?

Datenschutzansprüche können je nach Haft­pflicht- oder Cybervertrag versichert sein. Meldepflichten, Bußgelder, Benachrichtigungskosten, Forensik und Sublimits unterscheiden sich deutlich.

Was gilt bei Cloud- und Hosting-Leistungen?

Ausfall, Datenverlust, Unterbrechung, Abhängigkeit von Rechenzentren und vertraglich zugesagte Verfügbarkeit müssen ausdrücklich erfasst werden. Fremddienstleister und Rückgriffsmöglichkeiten sind mitzudenken.

Sind freie Mitarbeitende und Subunternehmer eingeschlossen?

Nicht automatisch in jedem Umfang. Tätigkeiten, Auswahl, Kontrolle, Regress und vertragliche Haftung für freie Mitarbeitende oder Subunternehmer müssen im Antrag und Vertrag berücksichtigt werden.

Brauchen Freelancer ebenfalls eine IT-Haft­pflicht?

Auch Einzelunternehmer können hohe Vermögensschäden verursachen. Entscheidend sind Auftrag, Zugriff auf Kundensysteme, Umsatz, Haftungsvereinbarungen und die finanzielle Tragfähigkeit eines Schadens.

Wie werden Hardware und mobile Geräte geschützt?

Elektronik- oder Inhaltsversicherung kann Server, Notebooks, Mess- und Netzwerktechnik gegen vereinbarte Gefahren schützen. Mobile Nutzung, Diebstahl, Bedienungsfehler und Datenwiederherstellung benötigen passende Bausteine.

Welche Änderungen müssen IT-Dienstleister melden?

Neue Leistungen, größere Projekte, höhere Umsätze, Auslandskunden, Hosting, Zahlungsdienste, kritische Infrastruktur oder geänderte Sicherheitsstandards sollten vor Beginn gemeldet werden.

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Dein nächster Schritt

Passt der Schutz zu Leistungen, Kunden und Verträgen?

Wir prüfen bestehende Verträge oder planen die Absicherung für neue Services und Projekte.

Hans Kurtzweg
Ver­sicherungs­makler
Zum Akazienhain 27
14959 Trebbin OT Kliestow
0151 25376827
hans@kurtzweg.de

Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein, Bedingungen und Klauseln.

Fachlich geprüft am 18. September 2026.

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