IT-Dienstleister versichern: Projektfehler, Cyberrisiken und Haftung zusammendenken.
Ein Konfigurationsfehler, Systemausfall oder Datenverlust kann beim Kunden hohe Folgekosten auslösen. Ich prüfe Haftung, Cyber-Eigenschäden, Verträge und technische Abhängigkeiten als gemeinsames Schutzkonzept.
Für Freelancer, Agenturen, Softwarehäuser, Systemhäuser und Managed-Service-Anbieter.

Meine Arbeitsweise kennenlernen
Leistungen exakt erfassen
Beratung, Entwicklung, Hosting und Betrieb sauber beschreiben.
Haftung und Cyber trennen
Kundenschäden und eigene Krisenkosten passend zuordnen.
Verträge mitdenken
Haftungszusagen, SLA, Ausland und Subunternehmer prüfen.
Diese Bereiche gehören auf die Prüfliste.
IT-Haftpflicht
Schützt bei versicherten Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.
Cyber-Eigenschäden
Forensik, Krisenhilfe, Datenwiederherstellung und Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Vorfall.
Datenschutz
Haftpflichtansprüche, Benachrichtigung, Rechtsberatung und weitere Kosten nach Vertragsumfang.
Elektronik
Server, Notebooks, Netzwerk- und Messtechnik gegen vereinbarte Sachschäden schützen.
Rechtsschutz
Bestimmte Streitigkeiten aus Verträgen, Beschäftigung und Betrieb rechtlich absichern.
Betriebsunterbrechung
Ausfallzeiten, Mehrkosten und Abhängigkeiten von Cloud oder Dienstleistern berücksichtigen.
Die Leistungsbeschreibung entscheidet über den Schutz.
Softwareentwicklung, Beratung, Implementierung, Migration, Hosting und Managed Services erzeugen unterschiedliche Haftungsrisiken. Auch zugesagte Verfügbarkeit, Termine und Schnittstellen müssen zum Antrag passen.
Individuelle Haftungsklauseln sollten vor Projektbeginn mit dem Versicherungsschutz abgeglichen werden.
Haftpflicht hat zwei Aufgaben
Berechtigte Forderungen im versicherten Umfang erfüllen und unberechtigte oder überhöhte Forderungen abwehren.
Vertrag prüfen
Haftungsobergrenzen, SLA, Vertragsstrafen, Freistellungen und Gerichtsstand einordnen.
Ein Kundenschaden und die eigene Krise sind zwei Risiken.
Haftpflicht kann Ansprüche des Kunden betreffen. Die eigene Forensik, Wiederherstellung, Krisenkommunikation und Betriebsunterbrechung benötigen meist eine Cyberdeckung.
Dienstleisterkette
Cloud, Hosting, Rechenzentrum, Open Source und Subunternehmer vollständig erfassen.
Sicherheitsniveau
Backups, MFA, Updates, Rechtekonzept und Notfallplan müssen zu den Antragsangaben passen.
Diese acht Punkte prüfen wir.
- LeistungenBeratung, Software, Betrieb, Hosting und Support.
- KundenBranchen, Ausland, Umsatzanteile und kritische Systeme.
- VerträgeHaftung, SLA, Vertragsstrafen und Freistellungen.
- ZugriffeAdminrechte, Fernwartung und personenbezogene Daten.
- DienstleisterCloud, Rechenzentrum und Subunternehmer.
- SicherheitMFA, Backups, Patches und Notfallplan.
- TechnikHardware, mobile Geräte und Wiederherstellung.
- AusfallFixkosten, Mehrkosten und maximale Stillstandsdauer.
In vier Schritten zum passenden IT-Schutz.
- 1
Leistungen erfassen
Projekte, Kunden, Verträge und Zugriffe aufnehmen.
- 2
Risiken trennen
Haftpflicht, Cyber, Technik und Ausfall einordnen.
- 3
Leistung vergleichen
Bedingungen, Summen und Sublimits bewerten.
- 4
Änderungen begleiten
Neue Services und Großprojekte rechtzeitig melden.
Das sagen meine Kunden
Lies veröffentlichte Erfahrungen mit meiner Beratung.
Technik verständlich versichern.
Ich verbinde Leistungsbeschreibung, Verträge und Sicherheitsanforderungen zu einer nachvollziehbaren Prüfung.
FAQ zu Versicherungen für IT-Dienstleister
Welche Versicherungen braucht ein IT-Dienstleister?
Das hängt von Leistungen, Kunden, Verträgen, Umsatz und Datenzugriffen ab. Häufig relevant sind Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyberversicherung, Inhalts- und Elektronikschutz, Rechtsschutz sowie eine passende Betriebsunterbrechung.
Was leistet die IT-Haftpflicht?
Eine IT-Haftpflicht verbindet je nach Konzept Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht. Sie erfüllt berechtigte Forderungen innerhalb der versicherten Leistungen und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.
Welche IT-Fehler können versichert sein?
Je nach Vertrag können Programmier-, Beratungs-, Implementierungs-, Konfigurations- oder Bedienfehler versichert sein. Leistungsbeschreibung, Projektverträge, Ausschlüsse und Rückwärtsversicherung sind entscheidend.
Sind verpasste Termine und Vertragsstrafen versichert?
Reine Leistungserfüllung und pauschale Vertragsstrafen sind häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert. Individuelle Haftungsvereinbarungen, Service-Level und Vertragsstrafen müssen vor Vertragsschluss geprüft werden.
Warum braucht ein IT-Dienstleister eine Cyberversicherung?
Eigenschäden durch Angriffe, Malware, Erpressung, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung fallen nicht automatisch unter die Haftpflicht. Cyberversicherung kann Forensik, Wiederherstellung, Krisenhilfe und bestimmte Haftpflichtansprüche ergänzen.
Sind Kundendaten und Datenschutzverletzungen mitversichert?
Datenschutzansprüche können je nach Haftpflicht- oder Cybervertrag versichert sein. Meldepflichten, Bußgelder, Benachrichtigungskosten, Forensik und Sublimits unterscheiden sich deutlich.
Was gilt bei Cloud- und Hosting-Leistungen?
Ausfall, Datenverlust, Unterbrechung, Abhängigkeit von Rechenzentren und vertraglich zugesagte Verfügbarkeit müssen ausdrücklich erfasst werden. Fremddienstleister und Rückgriffsmöglichkeiten sind mitzudenken.
Sind freie Mitarbeitende und Subunternehmer eingeschlossen?
Nicht automatisch in jedem Umfang. Tätigkeiten, Auswahl, Kontrolle, Regress und vertragliche Haftung für freie Mitarbeitende oder Subunternehmer müssen im Antrag und Vertrag berücksichtigt werden.
Brauchen Freelancer ebenfalls eine IT-Haftpflicht?
Auch Einzelunternehmer können hohe Vermögensschäden verursachen. Entscheidend sind Auftrag, Zugriff auf Kundensysteme, Umsatz, Haftungsvereinbarungen und die finanzielle Tragfähigkeit eines Schadens.
Wie werden Hardware und mobile Geräte geschützt?
Elektronik- oder Inhaltsversicherung kann Server, Notebooks, Mess- und Netzwerktechnik gegen vereinbarte Gefahren schützen. Mobile Nutzung, Diebstahl, Bedienungsfehler und Datenwiederherstellung benötigen passende Bausteine.
Welche Änderungen müssen IT-Dienstleister melden?
Neue Leistungen, größere Projekte, höhere Umsätze, Auslandskunden, Hosting, Zahlungsdienste, kritische Infrastruktur oder geänderte Sicherheitsstandards sollten vor Beginn gemeldet werden.
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Passt der Schutz zu Leistungen, Kunden und Verträgen?
Wir prüfen bestehende Verträge oder planen die Absicherung für neue Services und Projekte.
Versicherungsmakler
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14959 Trebbin OT Kliestow
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