Gleichbleibend
Für Familie, Einkommen und dauerhaft hohen Bedarf.

gut verdient - aber im Todesfall wird es für die Witwen / Witwer sehr "eng". Die Todesabsicherung im Beispiel unbedingt nötig.
Eine gute Risikolebensversicherung schützt nicht nur eine Restschuld. Sie sichert Einkommen, Kinderbetreuung, Ausbildung und die finanzielle Stabilität der Familie. Entscheidend sind Versicherungssumme, Laufzeit, Vertragsgestaltung, Gesundheitsprüfung und ein korrektes Bezugsrecht.
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod während der vereinbarten Laufzeit die festgelegte Summe. Für Familien sollte der Bedarf aus Einkommen, Betreuung und laufenden Verpflichtungen berechnet werden. Bei unverheirateten Paaren kann eine Über-Kreuz-Gestaltung erbschaftsteuerlich wichtig sein. Gesundheitsfragen müssen vollständig vorbereitet werden.

Hans Kurtzweg ist unabhängiger Versicherungsmakler mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung. Er berät Familien, Immobilienbesitzer, Selbstständige und Geschäftspartner in Trebbin, Brandenburg, Berlin und bundesweit.
Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am: 23. Juli 2026
Der Bedarf sollte aus mehreren Bausteinen berechnet werden:
Für Familie, Einkommen und dauerhaft hohen Bedarf.
Die Summe sinkt jedes Jahr um einen festen Betrag.
Orientiert sich stärker an einem Darlehensverlauf.
Die Laufzeit sollte nicht zu knapp gewählt werden. Eine spätere Verlängerung kann wegen Alter und Gesundheit teuer oder unmöglich sein.
Eine reine Restschuldabsicherung reicht nicht immer. Nach dem Tod fehlen häufig zusätzlich Einkommen, Kinderbetreuung und finanzielle Reserven.
| Gestaltung | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Zwei Einzelverträge | Individuelle Summen, Laufzeiten und Änderungen | Zwei Verträge zu verwalten |
| Verbundene Leben | Einfach und teilweise günstiger | Meist nur eine Auszahlung und Ende nach erstem Todesfall |
| Über Kreuz | Für unverheiratete Paare steuerlich relevant | Vertragsrollen müssen exakt gestaltet werden |
Die Todesfallleistung ist regelmäßig nicht einkommensteuerpflichtig. Erbschaftsteuer kann jedoch entstehen. Die persönlichen Freibeträge betragen grundsätzlich:
Unvollständige Angaben können den gesamten Hinterbliebenenschutz gefährden.
Auch Vapes, E-Zigaretten, Shisha, Zigarren und andere Nikotinprodukte können als Rauchen gelten. Die genaue Tarifdefinition entscheidet.
Motorsport, Tauchen, Bergsport, Flugsport, gefährliche Berufe und Auslandseinsätze müssen vollständig angegeben werden.
Eine Keyperson-Absicherung kann Liquidität für Ersatzsuche, Kredite und Umsatzverluste bereitstellen. Geschäftspartner können Kapital für Anteilsübernahme oder Abfindung von Erben absichern. Gesellschaftsvertrag und Versicherung müssen zusammenpassen.
Ich berate Familien, Immobilienfinanzierer und Unternehmen in Trebbin, Teltow-Fläming, Brandenburg, Berlin und digital bundesweit.
Die Antworten dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein, Bedingungen, Steuer- und Familiensituation.
Eine Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie dient ausschließlich der Absicherung eines Todesfallrisikos und enthält grundsätzlich keinen Sparvorgang.
Sie ist besonders sinnvoll für Familien mit Kindern, Paare mit gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen, Immobilienfinanzierungen, unverheiratete Paare, Alleinverdiener, Selbstständige und Geschäftspartner.
Die Summe sollte Restschulden, laufende Haushaltskosten, Kinderbetreuung, Ausbildung, Einkommensausfall und eine Übergangsreserve berücksichtigen. Pauschale Faustformeln können eine erste Orientierung geben, ersetzen aber keine individuelle Berechnung.
Häufig werden drei bis fünf Bruttojahreseinkommen zuzüglich offener Darlehen empfohlen. Das ist nur eine grobe Orientierung. Familiengröße, Alter der Kinder, Einkommen des Partners und vorhandenes Vermögen können den Bedarf stark verändern.
Die Laufzeit sollte den Zeitraum abdecken, in dem Hinterbliebene finanziell abhängig sind. Bei Familien endet sie häufig erst, wenn die Kinder voraussichtlich wirtschaftlich selbstständig sind. Bei Immobilien sollte sie mindestens zur kritischen Finanzierungsphase passen.
Die Todesfallsumme bleibt während der gesamten Laufzeit konstant. Diese Variante eignet sich besonders zur Absicherung von Familie und dauerhaftem Einkommensbedarf.
Die Versicherungssumme sinkt während der Laufzeit. Sie kann zu einem planmäßig fallenden Darlehen passen. Der tatsächliche Tilgungsverlauf sollte jedoch mit dem Verlauf der Versicherungssumme übereinstimmen.
Die Summe reduziert sich jedes Jahr um einen festen Betrag. Sie bildet ein Annuitätendarlehen nicht exakt nach, kann aber eine einfache Kreditabsicherung darstellen.
Die Summe fällt nach einem mathematischen Verlauf, der sich an einem Darlehen orientieren kann. Rechnungszins, Tilgung und Sondertilgungen müssen zum Kredit passen.
Für die reine Restschuld kann eine fallende Summe geeignet sein. Besteht zusätzlich Absicherungsbedarf für Familie und Lebenshaltung, ist eine gleichbleibende oder kombinierte Lösung häufig sinnvoller.
Bei einer verbundenen Police sind meist zwei Personen in einem Vertrag versichert. Die Versicherungssumme wird regelmäßig nur einmal beim ersten Todesfall gezahlt. Danach endet der Vertrag.
Sie kann unflexibel bei Trennung, unterschiedlichen Laufzeiten oder verschiedenem Absicherungsbedarf sein. Stirbt eine Person, endet der Schutz der zweiten häufig vollständig.
Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag auf sein Leben ab und setzt den anderen als bezugsberechtigte Person ein. Dadurch können Summen, Laufzeiten und spätere Änderungen getrennt gestaltet werden.
Bei einer Über-Kreuz-Gestaltung ist jeder Partner Versicherungsnehmer eines Vertrags auf das Leben des anderen. Der überlebende Versicherungsnehmer erhält die Leistung aus seinem eigenen Vertrag. Diese Gestaltung kann bei unverheirateten Paaren erbschaftsteuerlich relevant sein.
Unverheiratete Partner haben regelmäßig nur einen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro. Bei richtiger Über-Kreuz-Gestaltung kann die Leistung aus dem eigenen Vertrag stammen und damit grundsätzlich nicht als Erwerb vom Verstorbenen behandelt werden. Die konkrete Gestaltung sollte steuerlich geprüft werden.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben nach § 16 ErbStG grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro.
Kinder haben nach § 16 ErbStG grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro.
Unverheiratete Partner gehören regelmäßig zur Steuerklasse III und haben grundsätzlich nur 20.000 Euro persönlichen Freibetrag.
Einkommensteuer fällt auf die reine Todesfallleistung regelmäßig nicht an. Erbschaftsteuer kann jedoch entstehen, wenn die Leistung als Erwerb von Todes wegen gilt und Freibeträge überschritten werden.
Das Bezugsrecht bestimmt, wer die Versicherungsleistung erhalten soll. Es kann widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden. Die Formulierung sollte eindeutig und aktuell sein.
Der Versicherungsnehmer kann die bezugsberechtigte Person grundsätzlich bis zum Eintritt des Versicherungsfalls ändern.
Die begünstigte Person erhält eine gesicherte Rechtsposition. Änderungen sind regelmäßig nur mit ihrer Zustimmung möglich. Diese Gestaltung sollte nur bewusst gewählt werden.
Dann fällt die Leistung je nach Vertragsgestaltung an den Versicherungsnehmer oder dessen Erben. Das kann die Auszahlung verzögern und erbschaftsteuerliche Folgen haben.
Ein widerrufliches Bezugsrecht kann grundsätzlich geändert werden. Die Anpassung sollte sofort erfolgen, da eine Scheidung eine alte Benennung nicht automatisch in jeder Konstellation beseitigt.
Sie erlaubt eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen, etwa Heirat, Geburt, Immobilienkauf oder Einkommenssteigerung.
Sie ermöglicht unter festgelegten Voraussetzungen eine Verlängerung der Laufzeit ohne vollständige neue Gesundheitsprüfung. Altersgrenzen, Anlass und maximale Verlängerung sind tarifabhängig.
Einige Tarife erlauben regelmäßige oder einmalige Erhöhungen ohne konkretes Lebensereignis. Fristen und Höchstbeträge sind begrenzt.
Eine Dynamik erhöht Beitrag und Versicherungssumme regelmäßig. Sie kann Inflation und steigenden Bedarf ausgleichen. Die Erhöhung darf meist mehrfach abgelehnt werden, ohne den Vertrag sofort zu verlieren.
Gefragt wird unter anderem nach Krankheiten, Beschwerden, Behandlungen, Medikamenten, Operationen, psychischen Beschwerden, stationären Aufenthalten und gefährlichen Hobbys innerhalb festgelegter Zeiträume.
Abrechnungsdiagnosen oder vergessene Behandlungen können zu falschen Angaben führen. Patientenakten und Leistungsübersichten helfen, die Gesundheitsfragen vollständig und korrekt zu beantworten.
Gesundheits- und Risikodaten werden zunächst anonymisiert oder pseudonymisiert bei ausgewählten Versicherern geprüft. So lassen sich Normalannahme, Zuschläge oder Ablehnungen vergleichen, ohne sofort formelle Anträge zu stellen.
Je nach Verschulden und Zeitpunkt können Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung, Anfechtung oder Leistungsfreiheit drohen. Gesundheitsfragen müssen exakt nach ihrem Wortlaut beantwortet werden.
Ja, abhängig von Diagnose, Verlauf und Versicherer. Möglich sind Normalannahme, Risikozuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung. Leistungsausschlüsse sind bei Risikolebensversicherungen weniger üblich als in anderen Sparten.
Ein Risikozuschlag erhöht den Beitrag wegen eines medizinischen, beruflichen oder freizeitbezogenen Mehrfachrisikos.
Raucher zahlen regelmäßig deutlich höhere Beiträge, weil ihr Sterblichkeitsrisiko höher kalkuliert wird. Versicherer definieren Rauchen und Nichtrauchen unterschiedlich.
Bei vielen Versicherern gelten auch E-Zigaretten, Vapes, Shishas, Zigarren, Pfeifen und andere Nikotinprodukte als Rauchen. Die konkrete Antragsfrage ist entscheidend.
Viele Versicherer verlangen mindestens zwölf Monate vollständige Nikotinabstinenz, einige längere Zeiträume. Entscheidend ist die jeweilige Tarifdefinition.
Das hängt von den Bedingungen ab. Manche Tarife verlangen die Anzeige eines späteren Wechsels zum Raucherstatus und können den Beitrag anpassen. Andere verzichten auf eine Nachmeldepflicht.
Hobbys wie Tauchen, Bergsteigen, Motorsport, Flugsport oder Fallschirmspringen müssen vollständig angegeben werden. Je nach Risiko sind Normalannahme, Zuschlag oder Ablehnung möglich.
Ja. Gefährliche Berufe, Auslandseinsätze, Arbeiten in großer Höhe, mit Sprengstoffen oder besondere militärische Tätigkeiten können den Beitrag oder die Annahme beeinflussen.
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit, sofern keine besonderen Ausschlüsse greifen. Krieg, aktive Teilnahme an Unruhen oder nicht angegebene gefährliche Aufenthalte können eingeschränkt sein.
Nach § 161 VVG ist der Versicherer bei vorsätzlicher Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet. Ausnahmen gelten insbesondere bei einem die freie Willensbestimmung ausschließenden krankhaften Zustand. Tarife können abweichende günstigere Regelungen enthalten.
Verursacht die bezugsberechtigte Person den Tod vorsätzlich und widerrechtlich, kann ihr Anspruch entfallen. Die konkrete gesetzliche und vertragliche Regelung ist zu prüfen.
Terrorereignisse sind häufig nicht generell ausgeschlossen. Aktive Teilnahme an Krieg, inneren Unruhen oder bestimmten gefährlichen Einsätzen kann jedoch ausgeschlossen sein.
Der volle Schutz beginnt grundsätzlich zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn der Vertrag angenommen, der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt und keine vorläufige Deckung abweichend geregelt ist.
Einige Versicherer bieten vorläufigen Schutz während der Antragsprüfung, häufig begrenzt auf Unfalltod und eine bestimmte Summe. Voraussetzungen und Beginn sind genau zu beachten.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrags kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Bei Folgebeiträgen gelten Mahn- und Fristenregelungen. Beitragsfreistellung oder Reduzierung können Alternativen zur Kündigung sein.
Ja. Da kein nennenswertes Vertragsguthaben aufgebaut wird, gibt es regelmäßig keinen Rückkaufswert. Mit der Kündigung endet der Todesfallschutz.
Manche Tarife ermöglichen eine beitragsfreie Reduzierung der Versicherungssumme. Bei reinen Risikoverträgen ist der verbleibende Schutz häufig gering.
Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich dem Todesfallschutz. Eine Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit Sparvorgang und ist daher komplexer und meist teurer.
Eine Sterbegeldversicherung besitzt meist eine deutlich niedrigere Versicherungssumme und dient vor allem Bestattungskosten. Die Risikolebensversicherung sichert größere finanzielle Verpflichtungen und Einkommen ab.
Eine Restschuldversicherung ist meist an einen Kredit gekoppelt und kann neben Tod auch weitere Risiken abdecken. Sie ist häufig teurer und weniger flexibel als eine separat abgeschlossene Risikolebensversicherung.
Ja. Möglich sind Bezugsrecht, Abtretung oder Verpfändung. Die Gestaltung sollte so gewählt werden, dass Restschuld und Familienabsicherung sinnvoll aufgeteilt bleiben.
Der Anspruch aus der Versicherung wird ganz oder teilweise zur Kreditsicherung an die Bank übertragen. Nach Darlehenstilgung sollte die Abtretung aufgehoben oder angepasst werden.
In vielen Familien ja. Auch der Tod eines geringer verdienenden oder nicht erwerbstätigen Partners kann durch Kinderbetreuung, Haushalt und organisatorische Aufgaben einen hohen finanziellen Bedarf auslösen.
Es sollten die Kosten für Betreuung, Haushaltshilfe, Arbeitszeitreduzierung und organisatorische Unterstützung bis zur Selbstständigkeit der Kinder kalkuliert werden.
Ja. Sie kann Betreuung, Ausbildung und Lebenshaltung der Kinder absichern. Zusätzlich muss eine geeignete bezugsberechtigte Person oder treuhänderische Gestaltung festgelegt werden.
Ja, aber die Auszahlung und Verwaltung des Geldes kann rechtlich und praktisch komplex sein. Sorgerechts-, Vormundschafts- und Testamentsgestaltung sollten ergänzend geprüft werden.
Ja. Eine Keyperson- oder Schlüsselkraftabsicherung kann Liquiditätsverluste, Ersatzsuche oder Kreditrisiken nach dem Tod einer wichtigen Person abfedern.
Geschäftspartner können sich gegenseitig absichern, damit Anteile übernommen, Kredite bedient oder Erben abgefunden werden können. Gesellschaftsvertrag, Bezugsrecht und Steuerfragen müssen zusammenpassen.
Eine pauschal beste Police gibt es nicht. Entscheidend sind Versicherungssumme, Laufzeit, Nachversicherung, Verlängerungsoption, Gesundheitsprüfung, Raucherdefinition, Hobbys, Bezugsrecht und langfristige Flexibilität.
Benötigt werden Alter, Beruf, Einkommen, Familienstand, Kinder, Darlehen, gewünschte Laufzeit, Raucherstatus, Hobbys und Gesundheitsverlauf. Bei Vorerkrankungen sind Patientenakten und Leistungsübersichten hilfreich.
Nein. Hans Kurtzweg berät in Trebbin, Teltow-Fläming, Brandenburg, Berlin und digital bundesweit. Gesundheitsunterlagen sollten nur über abgestimmte sichere Wege übermittelt werden.
Ich prüfe Versicherungssumme, Laufzeit, Vertragsgestaltung, Gesundheitsprüfung und wichtige Tarifoptionen.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer-, Rechts- oder Nachlassberatung. Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein, Bedingungen und persönliche Gestaltung.