Benannte Gefahren
Versichert sind nur ausdrücklich genannte Ursachen, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Allrisk · unbenannte Gefahren · Sachschutz
Allgefahrendeckung schützt breiter als eine reine Liste benannter Gefahren. Sie kann bei Hausrat, Gebäuden, Technik, Elektronik und Maschinen sinnvoll sein. Entscheidend bleibt jedoch, was versichert, ausgeschlossen und begrenzt ist.

Einfach erklärt
Bei der klassischen Gefahrenbenennung muss der Schaden durch eine aufgeführte Ursache entstanden sein. Eine Allgefahrendeckung setzt breiter an: Eine unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung ist grundsätzlich erfasst, solange Vertrag und Ausschlüsse nicht entgegenstehen.
Zwei unterschiedliche Denkweisen
Versichert sind nur ausdrücklich genannte Ursachen, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Unvorhergesehene Sachschäden sind zunächst erfasst; der Vertrag nennt anschließend die Ausschlüsse und Grenzen.
Versicherte Sache, Schadenbegriff, Ort, Wert, Ausschlüsse, Kostenpositionen und Entschädigung müssen zusammenpassen.
Allrisk im privaten Bereich
Einrichtung, Technik, Fahrräder, Kunst und besondere Werte benötigen passende Summen und Nachweise.
Gebäude, Ableitungsrohre, Naturgefahren, Haustechnik und Grundstücksbestandteile genau abgrenzen.
Wärmepumpe, Photovoltaik, Speicher, Wallbox und Smart Home auf innere und äußere Schäden prüfen.
Gute Ausgangspunkte sind Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Fahrrad- und E-Bike-Versicherung sowie Photovoltaikversicherung.
Allrisk für Betriebe
IT, Büro-, Kommunikations-, Medizin- und Prüftechnik sowie mobile Geräte.
Stationäre oder mobile Maschinen mit inneren und äußeren Schadenursachen.
Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren, Lagerorte und besondere Kühl- oder Transportinteressen.
Mehr dazu unter Elektronikversicherung, Maschinenversicherung und Betriebsinhaltsversicherung.
Der wichtigste Teil des Vergleichs
Verschleiß, Alterung, Korrosion, Ablagerung und allmähliche Einwirkung häufig ausgeschlossen.
Bekannte Defekte, unterlassene Wartung und vorhersehbare Schäden können den Schutz gefährden.
Naturgefahren, Krieg, Cyber, Transport oder Diebstahl können eigene Definitionen und Grenzen haben.
Auch wenn die Ursache ausgeschlossen ist, kann ein daraus entstehender separater Folgeschaden anders bewertet werden. Der genaue Bedingungswortlaut entscheidet.
Nicht nur die Ursache zählt
Vor der Entscheidung
Passende Vertiefung
Gebäude, Hausrat und Naturgefahren gemeinsam einordnen.
Gebäudeschutz prüfenWärmepumpe, Klima, Kühlung und Steuerung passend absichern.
Haustechnik prüfenElektronik, Maschinen und mögliche Ausfallfolgen verbinden.
Elektronikschutz prüfenAntworten nach Themen
Die Antworten beschreiben das Deckungsprinzip. Verbindlich bleiben Versicherungsschein und vollständige Bedingungen.
Sie versichert unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der bezeichneten Sachen, sofern die Ursache nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Umfang und Definition ergeben sich immer aus dem konkreten Vertrag.
Die Begriffe werden häufig gleichbedeutend verwendet. Entscheidend ist nicht der Name, sondern welche Sachen, Schäden, Orte, Kosten, Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen vereinbart sind.
Nein. Ausschlüsse, nicht versicherte Sachen, Höchstgrenzen, Selbstbeteiligungen und Obliegenheiten bleiben bestehen. Auch Verschleiß, bekannte Mängel oder vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht einfach mitversichert.
Bei benannten Gefahren besteht Schutz nur für ausdrücklich aufgeführte Ursachen wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Allrisk beginnt weiter und grenzt den Schutz anschließend durch Ausschlüsse ein.
Der Schaden durfte für den Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhersehbar sein. Der genaue Maßstab und mögliche Folgen grober Fahrlässigkeit stehen in den Bedingungen.
Nicht automatisch. Sie ist nur dann besser, wenn versicherte Sachen, Ausschlüsse, Grenzen und Entschädigung zum Bedarf passen. Ein klarer Spezialschutz kann im Einzelfall geeigneter sein.
Nein. Haftpflicht, Rechtsschutz, Cyber, Betriebsunterbrechung oder Personenversicherungen erfüllen andere Aufgaben. Allrisk bezeichnet meist die Gefahrendeckung für bestimmte Sachen.
Ja, leistungsstarke Tarife können unbenannte Gefahren für versicherten Hausrat einschließen. Versicherungsort, Außenversicherung, Wertsachen, Fahrräder und Ausschlüsse sind zu prüfen. Mehr unter Hausratversicherung.
Einige Konzepte erweitern die benannten Gefahren um unbenannte Gefahren. Gebäudebestandteile, Ableitungsrohre, Naturgefahren, Haustechnik und Ausschlüsse müssen konkret geprüft werden. Mehr unter Gebäudeversicherung.
Nicht zwingend. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und weitere Naturgefahren können einen eigenen Baustein, Selbstbehalt oder eine Risikoprüfung verlangen. Siehe Naturgefahrenversicherung.
Hausrat-Allrisk kann bestimmte Schäden am Versicherungsort oder über Erweiterungen decken. Für Diebstahl, Sturz, Verschleißkomponenten, Akku und weltweiten Schutz kann eine Fahrrad- und E-Bike-Versicherung geeigneter sein.
Nein. Schmuck, Uhren, Kunst, Sammlungen und weitere Wertsachen haben oft besondere Grenzen, Sicherungsvorgaben und Nachweispflichten. Werte, Standorte und Transport müssen ausdrücklich passen.
Wärmepumpe, Klima-, Kühl-, Steuerungs- oder Smart-Home-Technik kann je nach Konzept über Gebäude- oder Technikbausteine geschützt werden. Näheres unter Haustechnik versichern.
Photovoltaik kann Bestandteil des Gebäudeschutzes oder separat versichert sein. Bedienungsfehler, Tierbiss, Überspannung, Ertragsausfall, Speicher und Wallbox müssen ausdrücklich geprüft werden. Siehe Photovoltaikversicherung.
Vor allem für technische Anlagen, Elektronik, Maschinen, mobile Geräte, Waren, Betriebseinrichtung und besondere Gebäude. Die versicherten Sachen und Interessen müssen eindeutig bezeichnet sein.
Elektronikversicherungen können unvorhergesehene Sachschäden etwa durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überspannung oder Feuchtigkeit abdecken, soweit nichts ausgeschlossen ist. Mehr unter Elektronikversicherung.
Maschinenversicherungen können innere und äußere Ursachen wie Bedienungs-, Konstruktions- oder Materialfehler sowie bestimmte technische Störungen erfassen. Verschleiß und betriebsbedingte Abnutzung bleiben kritisch. Siehe Maschinenversicherung.
Je nach Konzept können Einrichtung, Vorräte und Waren über eine erweiterte Sachdeckung geschützt werden. Werte, Lagerorte, Kühlgut, Transport und Betriebsunterbrechung sind gesondert zu erfassen. Mehr unter Betriebsinhaltsversicherung.
Ja, je nach Anbieter und Objekt. Bauart, Nutzung, Standort, Naturgefahr, Gebäudetechnik, Mietausfall und Wiederherstellungskosten bestimmen Annahme und Umfang.
Nur wenn Außenversicherung, mobile Nutzung, Transport und der räumliche Geltungsbereich vereinbart sind. Diebstahl aus Fahrzeugen und unbeaufsichtigtes Liegenlassen sind häufig besonders geregelt.
Nein. Die Sachdeckung ersetzt den beschädigten Gegenstand nach ihren Regeln. Entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten benötigen eine passende Betriebsausfallversicherung oder technische Ertragsausfalldeckung.
Typisch sind Vorsatz, Krieg, Kernenergie, normale Abnutzung, Verschleiß, Korrosion, bekannte Mängel, reine Schönheitsfehler sowie bestimmte Daten-, Cyber- oder Elementarrisiken. Jeder Vertrag weicht ab.
In technischen Allrisk-Verträgen können Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit versichert sein. Bei Hausrat oder Gebäude gelten andere Bedingungen; eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Regelmäßig nicht als eigener Schaden. Entsteht daraus ein gesonderter versicherter Folgeschaden, kann dieser je nach Bedingung anders behandelt werden. Ursache und Folgeschaden müssen getrennt geprüft werden.
Das hängt von Deckungskonzept und Bedingungen ab. Bei benannten Gefahren muss die versicherte Gefahr regelmäßig feststehen; Allrisk kann die Prüfung verlagern, verlangt aber weiterhin Nachweise zu Sache, Schaden und Ausschlüssen.
Je nach Vertrag Reparaturkosten, Zeitwert, Neuwert oder vereinbarter Versicherungswert, begrenzt durch Versicherungssumme, Höchstentschädigung, Unterversicherung und Selbstbeteiligung.
Schaden mindern, Beweise und beschädigte Teile sichern, Fotos anfertigen und den Fall unverzüglich melden. Reparatur oder Entsorgung vor Abstimmung nur, soweit zur Schadenminderung nötig. Einstieg: Schaden melden.
Versicherungsschein, Bedingungen, Objekt- und Wertverzeichnis, Rechnungen, Standorte, Nutzung, Sicherungen, Vorschäden und gewünschte Erweiterungen. Termin zur Prüfung vereinbaren.
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Redaktionsstand: 7. September 2026. Allgemeine Orientierung. Leistungen, Ausschlüsse und Pflichten ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Vertrag.