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Allgefahrendeckung privat und gewerblich | Kurtzweg
Allgefahrendeckung privat und gewerblich | Kurtzweg
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Allrisk · unbenannte Gefahren · Sachschutz

Allgefahrendeckung: mehr Schutz für private und gewerbliche Werte

Allgefahrendeckung schützt breiter als eine reine Liste benannter Gefahren. Sie kann bei Hausrat, Gebäuden, Technik, Elektronik und Maschinen sinnvoll sein. Entscheidend bleibt jedoch, was versichert, ausgeschlossen und begrenzt ist.

Hans Kurtzweg erklärt Allgefahrendeckungen
Breiter Schutz, klare GrenzenVersicherte Sachen, Ausschlüsse und Entschädigung gemeinsam lesen.
Weiter DeckungsansatzUnvorhergesehene Schäden, sofern nicht ausgeschlossen.
Kein FreibriefAusschlüsse, Grenzen und Pflichten bleiben entscheidend.
Privat und GewerbeDas Prinzip gilt für sehr unterschiedliche Sachwerte.

Einfach erklärt

Was Allgefahrendeckung wirklich bedeutet

Bei der klassischen Gefahrenbenennung muss der Schaden durch eine aufgeführte Ursache entstanden sein. Eine Allgefahrendeckung setzt breiter an: Eine unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung ist grundsätzlich erfasst, solange Vertrag und Ausschlüsse nicht entgegenstehen.

Allrisk heißt nicht „alles ohne Bedingungen“. Nicht versicherte Sachen, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorgaben und Nachweise gelten weiterhin.

Zwei unterschiedliche Denkweisen

Benannte Gefahren oder Allrisk?

Benannte Gefahren

Versichert sind nur ausdrücklich genannte Ursachen, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Allgefahrendeckung

Unvorhergesehene Sachschäden sind zunächst erfasst; der Vertrag nennt anschließend die Ausschlüsse und Grenzen.

Entscheidend

Versicherte Sache, Schadenbegriff, Ort, Wert, Ausschlüsse, Kostenpositionen und Entschädigung müssen zusammenpassen.

Allrisk im privaten Bereich

Wo breiter Sachschutz sinnvoll sein kann

Hausrat und Wertsachen

Einrichtung, Technik, Fahrräder, Kunst und besondere Werte benötigen passende Summen und Nachweise.

Wohngebäude

Gebäude, Ableitungsrohre, Naturgefahren, Haustechnik und Grundstücksbestandteile genau abgrenzen.

Technik und Energie

Wärmepumpe, Photovoltaik, Speicher, Wallbox und Smart Home auf innere und äußere Schäden prüfen.

Gute Ausgangspunkte sind Haus­rat­ver­si­che­rung, Gebäudeversicherung, Fahrrad- und E-Bike-Versicherung sowie Photo­voltaik­ver­si­che­rung.

Allrisk für Betriebe

Technik, Maschinen und Betriebswerte

Elektronik

IT, Büro-, Kommunikations-, Medizin- und Prüftechnik sowie mobile Geräte.

Maschinen

Stationäre oder mobile Maschinen mit inneren und äußeren Schadenursachen.

Inhalt und Waren

Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren, Lagerorte und besondere Kühl- oder Transportinteressen.

Mehr dazu unter Elektronikversicherung, Maschinenversicherung und Betriebsinhaltsversicherung.

Der wichtigste Teil des Vergleichs

Ausschlüsse und Begrenzungen lesen

Schleichende Ursachen

Verschleiß, Alterung, Korrosion, Ablagerung und allmähliche Einwirkung häufig ausgeschlossen.

Bekannte oder vermeidbare Mängel

Bekannte Defekte, unterlassene Wartung und vorhersehbare Schäden können den Schutz gefährden.

Besondere Gefahren

Naturgefahren, Krieg, Cyber, Transport oder Diebstahl können eigene Definitionen und Grenzen haben.

Auch wenn die Ursache ausgeschlossen ist, kann ein daraus entstehender separater Folgeschaden anders bewertet werden. Der genaue Bedingungswortlaut entscheidet.

Nicht nur die Ursache zählt

So wird ein Allrisk-Schaden geprüft

  1. Ist die beschädigte Sache im Vertrag versichert?
  2. Ist ein unvorhergesehener Sachschaden eingetreten?
  3. Galt der Schutz am Schadenort und während der Nutzung?
  4. Greift ein Ausschluss oder eine besondere Begrenzung?
  5. Welche Reparatur-, Wiederbeschaffungs- und Nebenkosten sind gedeckt?
  6. Gelten Unterversicherung, Selbstbeteiligung oder Höchstentschädigung?
  7. Wurden Wartung, Sicherungen und weitere Pflichten eingehalten?

Vor der Entscheidung

Deine Allrisk-Checkliste

  1. Alle privaten oder gewerblichen Sachen und Standorte erfassen
  2. Werte, Rechnungen, Fotos und besondere Ausstattungen dokumentieren
  3. Benannte Gefahren und Allrisk-Erweiterung gegenüberstellen
  4. Ausschlüsse nicht nur überfliegen, sondern nach Praxisrelevanz sortieren
  5. Außenversicherung, Transport und mobile Nutzung prüfen
  6. Naturgefahren, Diebstahl, Bedienungsfehler und technische Ursachen abgleichen
  7. Neuwert, Zeitwert, Unterversicherung und Kostenpositionen ver­gleichen
  8. Betriebsunterbrechung oder Ertragsausfall gegebenenfalls ergänzen

Passende Vertiefung

Drei häufige Anwendungsfelder

Teure Haustechnik

Wärmepumpe, Klima, Kühlung und Steuerung passend absichern.

Haustechnik prüfen

Dein Ansprechpartner: Hans KurtzwegVer­sicherungs­makler mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung. Persönlich in Trebbin und Teltow-Fläming, telefonisch und digital für Brandenburg, Berlin und bundesweit. Mehr über Hans Kurtzweg.

Antworten nach Themen

FAQ zur Allgefahrendeckung

Die Antworten beschreiben das Deckungsprinzip. Verbindlich bleiben Versicherungsschein und vollständige Bedingungen.

Grundlagen und Begriffe

Was ist eine Allgefahrendeckung?

Sie versichert unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der bezeichneten Sachen, sofern die Ursache nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Umfang und Definition ergeben sich immer aus dem konkreten Vertrag.

Sind Allrisk und Allgefahrendeckung dasselbe?

Die Begriffe werden häufig gleichbedeutend verwendet. Entscheidend ist nicht der Name, sondern welche Sachen, Schäden, Orte, Kosten, Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen vereinbart sind.

Ist bei einer Allgefahrendeckung wirklich alles versichert?

Nein. Ausschlüsse, nicht versicherte Sachen, Höchstgrenzen, Selbstbeteiligungen und Obliegenheiten bleiben bestehen. Auch Verschleiß, bekannte Mängel oder vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht einfach mitversichert.

Was ist der Unterschied zur benannten-Gefahren-Deckung?

Bei benannten Gefahren besteht Schutz nur für ausdrücklich aufgeführte Ursachen wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Allrisk beginnt weiter und grenzt den Schutz anschließend durch Ausschlüsse ein.

Was bedeutet unvorhergesehen?

Der Schaden durfte für den Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhersehbar sein. Der genaue Maßstab und mögliche Folgen grober Fahrlässigkeit stehen in den Bedingungen.

Ist eine Allgefahrendeckung immer besser?

Nicht automatisch. Sie ist nur dann besser, wenn versicherte Sachen, Ausschlüsse, Grenzen und Entschädigung zum Bedarf passen. Ein klarer Spezialschutz kann im Einzelfall geeigneter sein.

Ersetzt Allrisk andere Versicherungen?

Nein. Haft­pflicht, Rechtsschutz, Cyber, Betriebsunterbrechung oder Per­sonenversicherungen erfüllen andere Aufgaben. Allrisk bezeichnet meist die Gefahrendeckung für bestimmte Sachen.

Private Anwendungen

Gibt es Allgefahrendeckung für Hausrat?

Ja, leistungsstarke Tarife können unbenannte Gefahren für versicherten Hausrat einschließen. Versicherungsort, Außenversicherung, Wertsachen, Fahrräder und Ausschlüsse sind zu prüfen. Mehr unter Haus­rat­ver­si­che­rung.

Kann ein Wohngebäude allrisk versichert werden?

Einige Konzepte erweitern die benannten Gefahren um unbenannte Gefahren. Gebäudebestandteile, Ableitungsrohre, Naturgefahren, Haustechnik und Ausschlüsse müssen konkret geprüft werden. Mehr unter Gebäudeversicherung.

Sind Naturgefahren automatisch eingeschlossen?

Nicht zwingend. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und weitere Naturgefahren können einen eigenen Baustein, Selbst­behalt oder eine Risikoprüfung verlangen. Siehe Naturgefahrenversicherung.

Wie werden Fahrräder und E-Bikes abgesichert?

Hausrat-Allrisk kann bestimmte Schäden am Versicherungsort oder über Erweiterungen decken. Für Diebstahl, Sturz, Verschleißkomponenten, Akku und weltweiten Schutz kann eine Fahrrad- und E-Bike-Versicherung geeigneter sein.

Sind Kunst und Wertgegenstände automatisch vollständig versichert?

Nein. Schmuck, Uhren, Kunst, Sammlungen und weitere Wertsachen haben oft besondere Grenzen, Sicherungsvorgaben und Nachweispflichten. Werte, Standorte und Transport müssen ausdrücklich passen.

Kann Haustechnik allrisk abgesichert werden?

Wärmepumpe, Klima-, Kühl-, Steuerungs- oder Smart-Home-Technik kann je nach Konzept über Gebäude- oder Technikbausteine geschützt werden. Näheres unter Haustechnik ver­sichern.

Ist Photovoltaik in Allrisk eingeschlossen?

Photovoltaik kann Bestandteil des Gebäudeschutzes oder separat versichert sein. Bedienungsfehler, Tierbiss, Überspannung, Ertragsausfall, Speicher und Wallbox müssen ausdrücklich geprüft werden. Siehe Photo­voltaik­ver­si­che­rung.

Gewerbliche Anwendungen

Wofür eignet sich Allrisk im Gewerbe?

Vor allem für technische Anlagen, Elektronik, Maschinen, mobile Geräte, Waren, Betriebseinrichtung und besondere Gebäude. Die versicherten Sachen und Interessen müssen eindeutig bezeichnet sein.

Wie funktioniert Allrisk für Elektronik?

Elektronikversicherungen können unvorhergesehene Sachschäden etwa durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überspannung oder Feuchtigkeit abdecken, soweit nichts ausgeschlossen ist. Mehr unter Elektronikversicherung.

Wie funktioniert Allrisk für Maschinen?

Maschinenversicherungen können innere und äußere Ursachen wie Bedienungs-, Konstruktions- oder Materialfehler sowie bestimmte technische Störungen erfassen. Verschleiß und betriebsbedingte Abnutzung bleiben kritisch. Siehe Maschinenversicherung.

Sind Waren und Betriebseinrichtung allrisk versicherbar?

Je nach Konzept können Einrichtung, Vorräte und Waren über eine erweiterte Sachdeckung geschützt werden. Werte, Lagerorte, Kühlgut, Transport und Betriebsunterbrechung sind gesondert zu erfassen. Mehr unter Betriebsinhaltsversicherung.

Gibt es Allrisk für gewerbliche Gebäude?

Ja, je nach Anbieter und Objekt. Bauart, Nutzung, Standort, Naturgefahr, Gebäudetechnik, Mietausfall und Wiederherstellungskosten bestimmen Annahme und Umfang.

Sind mobile Geräte außerhalb des Betriebs versichert?

Nur wenn Außenversicherung, mobile Nutzung, Transport und der räumliche Geltungsbereich vereinbart sind. Diebstahl aus Fahrzeugen und unbeaufsichtigtes Liegenlassen sind häufig besonders geregelt.

Ist Betriebsunterbrechung automatisch enthalten?

Nein. Die Sachdeckung ersetzt den beschädigten Gegenstand nach ihren Regeln. Entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten benötigen eine passende Betriebsausfallversicherung oder technische Ertragsausfalldeckung.

Ausschlüsse, Schaden und Beratung

Welche Ausschlüsse sind typisch?

Typisch sind Vorsatz, Krieg, Kernenergie, normale Abnutzung, Verschleiß, Korrosion, bekannte Mängel, reine Schönheitsfehler sowie bestimmte Daten-, Cyber- oder Elementarrisiken. Jeder Vertrag weicht ab.

Sind Bedienungsfehler versichert?

In technischen Allrisk-Verträgen können Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit versichert sein. Bei Hausrat oder Gebäude gelten andere Bedingungen; eine pauschale Aussage ist nicht möglich.

Sind Verschleiß und Alterung versichert?

Regelmäßig nicht als eigener Schaden. Entsteht daraus ein gesonderter versicherter Folgeschaden, kann dieser je nach Bedingung anders behandelt werden. Ursache und Folgeschaden müssen getrennt geprüft werden.

Wer muss die Schadenursache nachweisen?

Das hängt von Deckungskonzept und Bedingungen ab. Bei benannten Gefahren muss die versicherte Gefahr regelmäßig feststehen; Allrisk kann die Prüfung verlagern, verlangt aber weiterhin Nachweise zu Sache, Schaden und Ausschlüssen.

Wie wird entschädigt?

Je nach Vertrag Reparaturkosten, Zeitwert, Neuwert oder vereinbarter Versicherungswert, begrenzt durch Versicherungssumme, Höchstentschädigung, Unterversicherung und Selbstbeteiligung.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Schaden mindern, Beweise und beschädigte Teile sichern, Fotos anfertigen und den Fall unverzüglich melden. Reparatur oder Entsorgung vor Abstimmung nur, soweit zur Schadenminderung nötig. Einstieg: Schaden melden.

Welche Unterlagen braucht Hans Kurtzweg zur Prüfung?

Versicherungsschein, Bedingungen, Objekt- und Wertverzeichnis, Rechnungen, Standorte, Nutzung, Sicherungen, Vorschäden und gewünschte Erweiterungen. Termin zur Prüfung vereinbaren.

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Wie breit schützt Deine Versicherung wirklich?

Wir prüfen Sachen, Gefahren, Ausschlüsse und Entschädigung verständlich und ohne bloße Werbebegriffe.

Redaktionsstand: 7. September 2026. Allgemeine Orientierung. Leistungen, Ausschlüsse und Pflichten ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Vertrag.