Plötzlich
Das Ereignis tritt innerhalb kurzer Zeit unerwartet ein.
Eine gute Unfallversicherung muss vor allem bei dauerhaften Unfallfolgen ausreichend leisten. Entscheidend sind Invaliditätsgrundsumme, Progression, Gliedertaxe, Mitwirkungsregelung, Fristen, ein erweiterter Unfallbegriff und passende Hilfeleistungen.
Die private Unfallversicherung leistet bei versicherten Unfallfolgen – nicht allgemein bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Kernleistung ist meist eine einmalige Kapitalzahlung. Ihre Höhe hängt von Invaliditätsgrundsumme, Invaliditätsgrad, Gliedertaxe und Progression ab. Besonders wichtig sind die Fristen für ärztliche Feststellung und Geltendmachung sowie mögliche Kürzungen bei mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen.

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Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2026
Die klassische Definition verlangt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Das Ereignis tritt innerhalb kurzer Zeit unerwartet ein.
Eine äußere Einwirkung verursacht die Gesundheitsschädigung.
Die Schädigung wurde nicht bewusst herbeigeführt.
Leistet bei versicherten Unfällen und deren dauerhaften Folgen.
Kann bei Krankheit und Unfall leisten, wenn der konkrete Beruf nicht mehr ausreichend ausgeübt werden kann.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt insbesondere bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie anerkannten Berufskrankheiten. Freizeitunfälle sind grundsätzlich nicht erfasst.
Bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück, wird der Invaliditätsgrad festgestellt. Daraus ergibt sich die Kapitalleistung.
| Merkmal | Prüfung |
|---|---|
| Grundsumme | Ausreichend hoch auch bei mittleren Invaliditätsgraden. |
| Gliedertaxe | Prozentsätze für Körperteile und Sinnesorgane vergleichen. |
| Progression | Verlauf, Höchstleistung und Zusammenspiel mit der Grundsumme. |
| Mitwirkung | Schwelle für Kürzungen wegen Krankheiten und Gebrechen. |
| Fristen | Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung. |
| Assistance | Haushalt, Fahrdienste, Pflege, Hausnotruf und Reha. |
Bestehende Krankheiten können die Unfallfolgen verstärken. Je nach Tarif wird ab einem bestimmten Mitwirkungsanteil gekürzt. Gerade bei älteren Versicherten ist diese Klausel besonders wichtig.
Eine reine Unfallversicherung schützt nur bei Unfallfolgen. Kinderinvaliditätsschutz kann auch dauerhafte Beeinträchtigungen durch Krankheit erfassen.
Assistance, Haushaltshilfe, Pflegeorganisation und Hausnotruf können besonders wichtig sein. Altersbedingte Leistungskürzungen sind zu prüfen.
Sie zahlt die vereinbarten Leistungen, wenn eine versicherte Person durch einen versicherten Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung oder eine andere vertraglich definierte Unfallfolge erleidet. Kernleistung ist meist eine einmalige Invaliditätsleistung.
Nach der klassischen Definition liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Gute Tarife erweitern diese Definition.
Invalidität ist eine dauerhafte unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Maßgeblich sind die vertragliche Definition, die medizinische Feststellung und der Unfallzusammenhang.
Sie ist der Ausgangsbetrag für die Berechnung der Invaliditätsleistung. Ohne Progression ergibt sich die Leistung grundsätzlich aus Grundsumme mal Invaliditätsgrad.
Die Gliedertaxe ordnet dem vollständigen Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane feste Invaliditätsgrade zu.
Die Progression erhöht die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional. Sie wirkt nicht bei jedem Schaden in voller Höhe, sondern nach der vertraglichen Staffel.
Das hängt von Grundsumme, gewünschter Höchstleistung, Beitrag und Absicherungsziel ab. Eine hohe Progression ersetzt keine ausreichend hohe Grundsumme.
Eine Mehrleistung erhöht die Entschädigung ab einem vertraglich festgelegten Invaliditätsgrad zusätzlich. Schwelle und Berechnung unterscheiden sich nach Tarif.
Sie wird ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad monatlich gezahlt. Sie ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie grundsätzlich nur bei Unfallfolgen leistet.
Nein. Eine BU kann bei Krankheit und Unfall leisten, wenn der konkrete Beruf nicht mehr ausreichend ausgeübt werden kann. Die Unfallversicherung knüpft an einen versicherten Unfall und dessen dauerhafte Folgen an.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt insbesondere bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie anerkannten Berufskrankheiten. Die private Unfallversicherung kann rund um die Uhr und weltweit gelten.
Viele Tarife bieten weltweiten Schutz. Einschränkungen können bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt, Kriegsereignissen, Luftfahrt, Motorsport oder professionellem Sport bestehen.
Freizeit- und Breitensport ist häufig versichert. Professioneller Sport, Rennen und besondere Risikosportarten können ausgeschlossen oder anzeigepflichtig sein.
Freizeitmäßig betriebener Kampfsport kann mitversichert sein. Wettkämpfe, bezahlter Sport und besondere Risikokonstellationen müssen tariflich geprüft werden.
Eigenbewegungen sind Verletzungen ohne klassisches äußeres Ereignis, etwa Umknicken oder Verdrehen. Leistungsstarke Tarife können sie ausdrücklich einschließen.
Dazu zählen bestimmte Verletzungen durch Heben, Ziehen, Schieben oder Abfangen. Welche Muskeln, Sehnen, Bänder und Gelenke erfasst sind, richtet sich nach dem Vertrag.
Herzinfarkt und Schlaganfall sind Krankheiten. Einige Tarife versichern jedoch den dadurch ausgelösten Unfall, zum Beispiel einen Sturz.
In Basistarifen häufig nur eingeschränkt. Gute Tarife können Ursachen wie Kreislaufstörung, Medikamente, Übermüdung oder epileptische Anfälle teilweise einschließen.
Alkohol kann je nach Ursache, Promillewert, Verkehrsbezug und Tarif zum Ausschluss oder zur Kürzung führen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Einige Tarife stellen Zeckenstiche und bestimmte Infektionen einem Unfall gleich. Diagnose, Fristen und Kausalitätsnachweis sind entscheidend.
Vergiftungen können je nach Tarif eingeschlossen sein. Alkohol, Drogen, Nahrungsmittel und vorsätzliche Einnahme sind häufig ausgeschlossen oder begrenzt.
Haben Krankheiten oder Gebrechen an der Unfallfolge mitgewirkt, kann die Leistung gekürzt werden. Entscheidend ist der vertragliche Schwellenwert.
Er beschreibt, in welchem Umfang eine vorbestehende Krankheit oder ein Gebrechen zur Unfallfolge beigetragen hat. Oberhalb der vereinbarten Schwelle kann anteilig gekürzt werden.
Die Invalidität muss innerhalb vertraglicher Fristen eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Diese Fristen unterscheiden sich nach Tarif.
Eine bloße Krankmeldung reicht regelmäßig nicht. Die dauerhafte unfallbedingte Funktionsbeeinträchtigung muss fristgerecht medizinisch dokumentiert werden.
Ja, innerhalb gesetzlicher und vertraglicher Fristen können Versicherungsnehmer und Versicherer eine Neubemessung verlangen.
Sie wird gezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb der vereinbarten Frist an den Folgen des Unfalls stirbt.
Sie kann bei einer über längere Zeit erheblichen Beeinträchtigung gezahlt werden, obwohl die endgültige Invalidität noch nicht feststeht.
Sie zahlt bei genau definierten schweren Verletzungen einen festen Betrag. Die Verletzungsliste ist tarifabhängig und abschließend.
Es zahlt für unfallbedingte vollstationäre Behandlungstage einen vereinbarten Betrag, meist zeitlich begrenzt.
Es kann nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt für eine begrenzte Zeit gezahlt werden. Gegenüber der Invaliditätsleistung ist es meist nachrangig.
Möglich sind Haushaltshilfe, Menüservice, Fahrdienste, Kinderbetreuung, Hausnotruf, Pflegeberatung und Wohnungsanpassung.
Viele Tarife übernehmen Such-, Rettungs-, Bergungs- und Transportkosten bis zu einer vereinbarten Grenze.
Psychische Reaktionen sind häufig ausgeschlossen oder nur versichert, wenn sie auf einer unfallbedingten organischen Schädigung beruhen. Erweiterungen sind möglich.
Für Senioren können neben Kapitalleistungen vor allem Hilfe-, Pflege- und Hausnotrufleistungen wichtig sein. Altersbedingte Leistungskürzungen müssen geprüft werden.
Sie schützt nur bei Unfallfolgen. Weil dauerhafte Beeinträchtigungen bei Kindern häufig durch Krankheiten entstehen, sollte auch eine Kinderinvaliditätsversicherung geprüft werden.
Nein. Entscheidend ist, ob eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung verbleibt. Eine separate Knochenbruch- oder Sofortleistung kann unabhängig davon bestehen.
Sie sollte mögliche Kosten für Umbauten, Hilfsmittel, Unterstützung, Mobilität und Einkommenslücken berücksichtigen. Pauschale Formeln reichen nicht für jeden Fall.
Eine pauschal beste Unfallversicherung gibt es nicht. Entscheidend sind Grundsumme, Progression, Gliedertaxe, Mitwirkung, Fristen, Unfallbegriff, Ausschlüsse und Assistance.
Benötigt werden Versicherungsschein, Bedingungen, Beitragsrechnung, versicherte Personen, Grundsumme, Progression, Unfallrente, Zusatzbausteine sowie Angaben zu Beruf und Hobbys.
Nein. Die Beratung erfolgt persönlich in Trebbin, Teltow-Fläming, Brandenburg und Berlin sowie digital bundesweit.
Ich prüfe Grundsumme, Progression, Gliedertaxe, Mitwirkung, Fristen und Leistungslücken.