Medizinisch notwendig
Nur wenn eine angemessene Behandlung vor Ort nicht möglich ist.
Berechne in wenigen Schritten Deinen passenden Tarif. Mit und ohne Rücktrittskosten, mit und ohne SB, mit und ohne Partner, Gruppe. Einmalversicherungen oder Dauertarife. Police sofort
Die wichtigste Leistung ist nicht nur die Arztrechnung im Urlaub. Entscheidend sind ein medizinisch sinnvoller Rücktransport, Behandlung in privaten Einrichtungen, Notrufservice, Vorerkrankungen, ausreichende Reisedauer und klare Regeln für Sport, Reisewarnungen und Langzeitaufenthalte.
Die EHIC ermöglicht in Europa Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem, ersetzt aber keine private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie deckt insbesondere keinen Krankenrücktransport nach Deutschland. Ein guter Tarif leistet weltweit für unerwartete Erkrankungen und Unfälle und ermöglicht den Rücktransport bereits dann, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Hans Kurtzweg ist unabhängiger Versicherungsmakler mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung. Er berät Urlauber, Familien, Senioren, Geschäftsreisende und Langzeitreisende in Trebbin, Brandenburg, Berlin und bundesweit.
Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am: 23. Juli 2026
Sie ermöglicht medizinisch notwendige Behandlung im öffentlichen System zu den Bedingungen des Reiselandes. Eigenanteile und Vorauszahlungen sind möglich.
Sie kann private Behandlung, volle Kostenerstattung, Notfallorganisation und Krankenrücktransport übernehmen.
| Leistung | Worauf achten? |
|---|---|
| Ambulante Behandlung | Freie Arztwahl und private Einrichtungen. |
| Stationäre Behandlung | Unbegrenzte oder sehr hohe Kostendeckung und direkte Abrechnung. |
| Arznei- und Heilmittel | Ärztliche Verordnung und keine engen Listen. |
| Zahnnotfall | Schmerzbehandlung und Reparatur von Zahnersatz. |
| Rettung und Bergung | Ausreichende Höchstsumme für Berg-, Ski- und Tauchunfälle. |
| Rücktransport | Medizinisch sinnvoll und vertretbar, nicht nur notwendig. |
| Notrufservice | 24 Stunden, Klinikorganisation und Kostenübernahme. |
| Überführung/Bestattung | Rückführung oder Bestattung am Sterbeort. |
Ein Rücktransport kann je nach Entfernung, medizinischer Betreuung und Transportmittel sehr teuer werden. Die Formulierung im Vertrag entscheidet:
Nur wenn eine angemessene Behandlung vor Ort nicht möglich ist.
Auch wenn die Behandlung in Deutschland vorteilhafter oder der Auslandsaufenthalt länger wäre.
Über die medizinische Notrufzentrale des Versicherers abstimmen.
Versichert sein sollte die unerwartete akute Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung. Nicht versichert sind regelmäßig geplante Behandlung und Beschwerden, mit deren Behandlung vor Reisebeginn gerechnet werden musste.
Für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, jedoch mit maximaler Dauer je Reise.
Für Weltreise, Auslandssemester, Work and Travel, Überwinterung und längere Geschäftsaufenthalte.
Reisedauer, Zielland, USA/Kanada, berufliche Tätigkeit und Heimataufenthalte müssen exakt passen.
Ich berate in Trebbin, Brandenburg, Berlin und digital bundesweit. Für kurze Urlaubsreisen ebenso wie für Langzeitreisen, Auslandssemester und Überwinterung.
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang medizinisch notwendige Behandlungskosten während einer Auslandsreise. Dazu können ambulante und stationäre Behandlung, Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlung, medizinischer Transport und Krankenrücktransport gehören.
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet im Ausland nur innerhalb gesetzlicher und zwischenstaatlicher Grenzen. Sie übernimmt regelmäßig keinen Krankenrücktransport nach Deutschland. Außerhalb von EU, EWR und Staaten mit Sozialversicherungsabkommen kann der Schutz stark eingeschränkt sein oder vollständig fehlen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht gesetzlich Versicherten bei vorübergehenden Aufenthalten Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems in EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nach den dort geltenden Regeln.
Nein. Die EHIC ersetzt keine private Auslandskrankenversicherung. Sie gilt grundsätzlich nur bei Leistungserbringern des öffentlichen Systems, kann landesübliche Eigenanteile vorsehen und übernimmt keinen Rücktransport nach Deutschland.
Regelmäßig nicht, wenn die Privatklinik nicht am öffentlichen Versorgungssystem des Reiselandes teilnimmt. Gerade in Urlaubsregionen werden Reisende häufig an private Einrichtungen verwiesen, deren Kosten vollständig selbst zu tragen sein können.
Versichert sind grundsätzlich Behandlungen, die wegen einer während der Reise eingetretenen Erkrankung oder Unfallverletzung nicht bis zur Rückkehr aufgeschoben werden können. Vorsorge, planbare Behandlung und medizinischer Tourismus sind regelmäßig nicht versichert.
Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport kann bereits erfolgen, wenn die Behandlung in Deutschland bessere Heilungsaussichten bietet oder ein längerer stationärer Aufenthalt im Ausland vermieden werden kann. Diese Formulierung ist weiter als ein nur medizinisch notwendiger Rücktransport.
Ein ausschließlich medizinisch notwendiger Rücktransport wird regelmäßig erst übernommen, wenn eine angemessene Behandlung im Reiseland nicht möglich ist. Diese Klausel ist enger und für Versicherte ungünstiger als die Formulierung medizinisch sinnvoll und vertretbar.
Die Entscheidung erfolgt regelmäßig in Abstimmung zwischen behandelnden Ärzten, medizinischem Dienst und Notrufzentrale des Versicherers. Ein Rücktransport sollte nicht eigenmächtig organisiert werden, sofern keine akute Notsituation eine sofortige Entscheidung erzwingt.
Ein medizinisch erforderlicher oder tariflich medizinisch sinnvoller Ambulanzflug kann versichert sein. Voraussetzung sind regelmäßig ärztliche Beurteilung und Organisation oder Zustimmung durch die Notrufzentrale.
Typischerweise werden medizinisch notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen erstattet. Zu prüfen sind freie Arztwahl, private Einrichtungen, Selbstbeteiligung, Gebührenbegrenzung und Ausschlüsse.
Medizinisch notwendige stationäre Behandlung kann im vereinbarten Umfang übernommen werden. Bei hohen Kosten sollte unverzüglich die Notrufzentrale eingeschaltet werden, damit Kostenübernahme, Klinik und Zahlungsabwicklung geklärt werden.
Ärztlich verordnete Medikamente können erstattungsfähig sein. Nahrungsergänzung, vorbeugend mitgeführte Medikamente, Komfortprodukte und nicht medizinisch notwendige Präparate sind häufig ausgeschlossen.
Regelmäßig sind schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Reparaturen von Zahnersatz versichert. Planbarer Zahnersatz, Implantate und umfangreiche Sanierungen sind normalerweise ausgeschlossen.
Unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel wie Gehhilfen, Schienen oder provisorische Versorgungen können versichert sein. Brillen, Hörgeräte, dauerhafte Hilfsmittel und Ersatz bereits vorhandener Gegenstände sind häufig begrenzt.
Viele Tarife übernehmen Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu einer vereinbarten Höchstsumme. Das ist insbesondere bei Wander-, Ski-, Tauch- und Bergreisen relevant.
Die Notrufzentrale unterstützt rund um die Uhr bei Kliniksuche, medizinischer Beratung, Kostenübernahme, Dolmetschern, Angehörigeninformation und Rücktransport. Die Nummer sollte vor Reisebeginn gespeichert werden.
Kleinere ambulante Rechnungen müssen häufig zunächst selbst bezahlt werden. Bei stationären Behandlungen kann der Versicherer nach Kontaktaufnahme eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber der Klinik abgeben.
Erforderlich sind regelmäßig Originalrechnungen mit Diagnose, Behandlungsdaten, Einzelleistungen und Zahlungsnachweis. Rezepte, Arztberichte, Reisebelege und gegebenenfalls Übersetzungen können zusätzlich verlangt werden.
Akute, unerwartete Verschlechterungen bestehender Erkrankungen können je nach Tarif versichert sein. Behandlungen, mit denen vor Reisebeginn gerechnet werden musste, geplante Kontrollen und vorhersehbare Folgen sind häufig ausgeschlossen.
Chronisch Erkrankte benötigen einen Tarif, der unerwartete akute Verschlechterungen klar einschließt. Vor Reisebeginn sollten behandelnder Arzt, Medikamentenvorrat, Transportfähigkeit und Notfallversorgung am Zielort geklärt werden.
Eine Behandlung gilt als vorhersehbar, wenn vor Reisebeginn aufgrund von Beschwerden, Diagnose, ärztlicher Empfehlung oder geplantem Termin vernünftigerweise mit ihr gerechnet werden musste. Die genaue Definition ist tarifabhängig.
Die Fortsetzung einer bereits begonnenen oder geplanten Behandlung ist regelmäßig nicht versichert. Eine unerwartete akute Verschlechterung kann abweichend erfasst sein.
Unerwartete Komplikationen können versichert sein. Vorsorge, normale Geburt und Behandlung eines Neugeborenen sind abhängig von Reisewoche und Tarif häufig begrenzt oder ausgeschlossen. Schwangere sollten die Fristen besonders genau prüfen.
Nicht automatisch in jedem Tarif. Frühgeburt, Entbindung und Behandlung des Neugeborenen können eigene Grenzen oder Ausschlüsse besitzen.
Akute medizinische Behandlung psychischer Erkrankungen kann tarifabhängig versichert sein. Psychotherapie, geplante Behandlung, Suchterkrankungen und Rücktransporte wegen psychischer Ursachen sind häufig eingeschränkt.
Erkrankungen während einer Pandemie können versichert sein, wenn die Bedingungen keinen einschlägigen Ausschluss enthalten. Reisewarnungen, Quarantänekosten, Tests und reine Reisebeeinträchtigungen sind davon getrennt zu betrachten.
Das ist tarifabhängig. Manche Tarife schließen Erkrankungen oder Unfälle in Gebieten mit bestehender Reisewarnung aus oder verlangen die Ausreise innerhalb einer Frist. Andere unterscheiden zwischen allgemeiner Reisewarnung und konkretem Kriegsereignis.
Aktive Teilnahme an Krieg oder Unruhen ist regelmäßig ausgeschlossen. Für überraschend eintretende Ereignisse kann zeitlich begrenzter Schutz bestehen. Reisewarnung, Evakuierung und Rückreise sind gesondert zu prüfen.
Unfälle oder Erkrankungen durch Terrorereignisse können je nach Tarif eingeschlossen sein, solange keine aktive Beteiligung vorliegt und keine ausdrückliche Ausschlussklausel greift.
Freizeit- und Urlaubssport ist regelmäßig versichert. Berufssport, Wettkämpfe, Expeditionen, Luftsport, Motorsport und besonders gefährliche Aktivitäten können ausgeschlossen sein.
Tauchunfälle können versichert sein. Wichtig sind Kosten einer Druckkammerbehandlung, Such- und Bergungskosten, zulässige Tauchtiefe und Qualifikation.
Normale Wanderungen sind meist erfasst. Expeditionen, extreme Höhen, Klettertouren oder Reisen in abgelegene Gebiete können besondere Tarife erfordern.
Viele Tarife gelten weltweit. Einige unterscheiden Europa, Welt ohne USA/Kanada oder weltweiten Schutz. Politische Regionen, Wohnsitzländer und dauerhafte Aufenthalte können ausgeschlossen sein.
Jahresverträge versichern beliebig viele Reisen, aber nur bis zu einer maximalen Dauer je einzelner Reise. Häufig sind dies etwa sechs bis zehn Wochen, die konkrete Dauer variiert jedoch erheblich.
Für längere Aufenthalte, Weltreisen, Auslandssemester oder Überwinterung ist ein Langzeit-Auslandskrankentarif erforderlich. Reisedauer, Zielländer, USA/Kanada, Heimataufenthalte und Verlängerungsmöglichkeiten müssen passen.
Viele Versicherer verlangen den Abschluss vor Abreise. Eine Verlängerung aus dem Ausland ist oft ausgeschlossen oder nur vor Ablauf und ohne eingetretenen Versicherungsfall möglich.
Manche Jahrespolicen erfassen private und berufliche Reisen, andere nur Urlaubsreisen. Entsendungen, handwerkliche Tätigkeiten und längere berufliche Aufenthalte müssen gesondert geprüft werden.
Dafür werden häufig spezielle Langzeittarife benötigt. Wichtig sind Erwerbstätigkeit, Studienstatus, Heimaturlaub, Haftpflicht, Unterbrechung und maximale Laufzeit.
Kreuzfahrten sind grundsätzlich möglich. Behandlungen im Bordhospital können privat abgerechnet werden. Evakuierung vom Schiff und Rücktransport sollten ausdrücklich erfasst sein.
Eine Auslandskrankenversicherung gilt grundsätzlich außerhalb Deutschlands. Reisen innerhalb Deutschlands benötigen regulären Krankenversicherungsschutz und gegebenenfalls andere Reiseversicherungen.
Auch privat Krankenversicherte sollten den Auslandsumfang ihres Volltarifs prüfen. Rücktransport, zeitliche Begrenzung, Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung können einen zusätzlichen Tarif sinnvoll machen.
Ja. Die EHIC deckt nicht alle Kosten, keine private Behandlung und keinen Rücktransport. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließt wichtige Lücken.
Eine Familienpolice versichert die im Tarif definierten Familienmitglieder. Altersgrenzen für Kinder, gemeinsamer Haushalt, Ehe oder Lebenspartnerschaft und allein reisende Angehörige sind zu prüfen.
Einige Tarife haben Eintrittsaltersgrenzen oder höhere Beiträge für ältere Reisende. Wichtiger als der Preis sind Vorerkrankungsregelung, Rücktransport und maximale Reisedauer.
Jahrespolicen sind oft vergleichsweise günstig. Der Beitrag hängt von Alter, Familie, Reisedauer, Zielgebiet, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang ab. Langzeittarife kosten deutlich mehr.
Tarife ohne Selbstbeteiligung erleichtern die Erstattung kleiner Rechnungen. Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken, ist bei günstigen Jahrespolicen aber häufig nicht erforderlich.
Nein. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt medizinische Kosten. Zusätzliche Reise- oder Unterkunftskosten wegen Abbruch sind nur versichert, wenn entsprechende Reiseabbruchleistungen ausdrücklich vereinbart wurden.
Nein. Reiserücktritt und Auslandskrankenversicherung sind unterschiedliche Versicherungen. Kombipakete können beide enthalten, müssen aber getrennt geprüft werden.
Bei lebensbedrohlichen Situationen zuerst den örtlichen Rettungsdienst rufen. Danach möglichst schnell die Notrufzentrale informieren. Bei stationärer Aufnahme, Operation oder Rücktransport sollte der Versicherer sofort eingebunden werden.
Eine pauschal beste Police gibt es nicht. Entscheidend sind medizinisch sinnvoller Rücktransport, keine engen Vorerkrankungsausschlüsse, ausreichende Reisedauer, weltweiter Schutz, Notrufservice, Bergungskosten und klare Verlängerungsregeln.
Benötigt werden bestehender Vertrag, Alter der Reisenden, Familienstatus, Zielländer, Reisedauer, Reiseart, Vorerkrankungen und besondere Aktivitäten. Für Langzeitreisen sind Abreise, Rückkehr und Heimataufenthalte relevant.
Nein. Hans Kurtzweg berät in Trebbin, Teltow-Fläming, Brandenburg, Berlin und digital bundesweit.
Ich prüfe Reisedauer, Zielgebiet, Rücktransport, Vorerkrankungen und wichtige Tariflücken.
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