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Schaden melden: Kfz, Haft­pflicht, Haus und mehr | Hans Kurtzweg
Schaden melden: Kfz, Haft­pflicht, Haus und mehr | Hans Kurtzweg
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Sofortmaßnahmen · Dokumentation · Online-Meldung

Schaden melden: jetzt richtig handeln und Unterlagen vollständig einreichen

Zuerst Menschen schützen und den Schaden begrenzen. Danach dokumentierst Du Ursache, Umfang und Beteiligte. Das Formular geht zunächst an mich; anschließend stimmen wir die Meldung an den Versicherer ab.

Bei Lebensgefahr, Brand oder Verletzten nicht auf eine Rückmeldung warten: zuerst 112, bei Straftaten oder erforderlichem Polizeieinsatz 110.
Hans Kurtzweg, persönlicher Ansprechpartner bei Versicherungsschäden
Ein Ansprechpartner für Erstmeldung, Unterlagen und die Abstimmung des weiteren Vorgehens.
112Feuerwehr und Rettungsdienst bei Brand, Verletzung oder Lebensgefahr
110Polizei bei Straftaten sowie erforderlichem Polizeieinsatz
116 116Sperr-Notruf für gestohlene oder verlorene Karten und Zugänge
0151 25376827Hans Kurtzweg für Schadenaufnahme und Rücksprache

Die richtige Reihenfolge

Vier Schritte direkt nach dem Schaden

Keine Versicherung verlangt, dass Du Dich für Beweise oder Schadenminderung selbst in Gefahr bringst.

Menschen schützen

Eigene Sicherheit beachten, Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten und notwendige Rettungskräfte rufen.

Schaden begrenzen

Nur gefahrlose Sofortmaßnahmen durchführen, etwa Wasser abstellen oder eine Notabdeckung veranlassen.

Beweise sichern

Übersicht und Details fotografieren, Beteiligte und Zeugen notieren, Belege und beschädigte Sachen aufbewahren.

Unverzüglich melden

Erstmeldung mit Vertragsdaten und kurzem Ablauf senden. Fehlende Unterlagen können anschließend ergänzt werden.

Hinweise nach Schadenart

Was jetzt zusätzlich wichtig ist

Je nach Ursache gelten andere Sofortmaßnahmen, Hotlines und Nachweise.

Kfz-Unfall und Kasko

  • Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
  • Keine Schuld anerkennen oder Zahlung versprechen
  • Beteiligte, Zeugen, Kenn­zeichen und Positionen erfassen
  • Bei Wildunfall, Verletzten oder schwerer Lage Polizei rufen

Haft­pflichtschaden

  • Anspruch unverzüglich weiterleiten
  • Sachverhalt wahrheitsgemäß dokumentieren
  • Keine Forderung eigenmächtig anerkennen
  • Keine Zahlung ohne Abstimmung leisten

Gebäude und Hausrat

  • Wasser, Strom oder Gas nur gefahrlos abstellen
  • Ursache, Räume und beschädigte Sachen fotografieren
  • Notmaßnahmen und Dienstleister dokumentieren
  • Nichts voreilig entsorgen oder umfassend reparieren

Einbruch und Diebstahl

  • Polizei verständigen und Spuren erhalten
  • Karten, Mobilfunk und Zugänge sperren
  • Vorgangsnummer notieren
  • Stehlgutliste, Belege und Seriennummern erstellen

Unfall und Per­sonenschaden

  • Zeitnah ärztlich untersuchen lassen
  • Hergang, Beschwerden und Diagnosen dokumentieren
  • Vertragliche Melde- und Nachweisfristen prüfen
  • Todesfälle und schwere Unfälle sofort melden

Rechtsschutz und Schutzbrief

  • Versicherer-Hotline möglichst zuerst anrufen
  • Deckungszusage vor Anwaltsauftrag einholen
  • Pannenhilfe und Abschleppen organisieren lassen
  • Schriftstücke und Fristen vollständig weitergeben
Illustration verschiedener Schadenarten an Fahrzeug, Gebäude und Hausrat

Kfz-Schaden

Erst sichern und dokumentieren, dann über Regulierung entscheiden

Bei einem überschaubaren Haft­pflicht- oder Vollkaskoschaden kann Selbstzahlung wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn dadurch eine Rückstufung vermieden wird. Das lässt sich erst nach Schätzung der Schadenhöhe und Prüfung der Vertragsdaten beurteilen.

Wichtig: Fristen trotzdem wahren und den Vorgang zunächst zur Prüfung melden. Teilkaskoschäden führen typischerweise nicht zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
  1. Warnblinker, Warnweste und Unfallstelle sichern
  2. Erste Hilfe leisten und bei Verletzten 112 rufen
  3. Fahrzeuge, Kenn­zeichen, Positionen und Spuren fotografieren
  4. Namen, Anschriften, Versicherungsdaten und Zeugen notieren
  5. Kein Schuldanerkenntnis und keine Zahlungszusage abgeben
  6. Bei Werkstattbindung vor Reparatur Versicherer anrufen
  7. Bei Glasbruch und Schutzbrief zuerst die zuständige Hotline nutzen
  8. Vor Selbstzahlung Rückstufung und Gesamtkosten ver­gleichen

Online-Erstmeldung

Versicherungsschaden sicher übermitteln

Das originale Schadenformular befindet sich weiter unten auf dieser Seite. Fülle dort die bekannten Angaben aus; fehlende Informationen und Dateien können nach der ersten Rückmeldung ergänzt werden.

Unterlagen nachreichen

Diese Nachweise beschleunigen die Prüfung

Originale aufbewahren. Dateien möglichst eindeutig benennen und erst nach der Erstmeldung sicher übermitteln.

Fotos und VideosÜbersicht, Details, Ursache, Schadenweg und bereits durchgeführte Maßnahmen.
VertragsdatenVersicherer, Versicherungsnummer und betroffene Sparte.
Rechnungen und BelegeKaufnachweise, Reparaturangebote, Notmaßnahmen und Dienstleisterrechnungen.
Beteiligte und ZeugenNamen, Anschriften, Telefonnummern, Kenn­zeichen und Versicherungsdaten.
PolizeinachweisVorgangsnummer, Dienststelle und gegebenenfalls Wildunfallbescheinigung.
Ärztliche UnterlagenDiagnosen, Atteste, Unfallhergang und dokumentierte Beschwerden bei Per­sonenschäden.

Passende Informationen

Schadenthemen auf kurtzweg.de

Je nach Schadenart helfen diese Seiten bei der ersten Einordnung.

Häufige Fragen

FAQ zur Versicherungsschadenmeldung

Antworten zu Notfall, Fotos, Kfz-Unfall, Haft­pflicht, Einbruch, Gebäude, Naturgefahren, Rechtsschutz, Fristen und Unterlagen.

Geht die Online-Schadenmeldung sofort an den Versicherer?

Nein. Die Meldung auf dieser Seite geht zunächst an Hans Kurtzweg. Nach Prüfung und Rücksprache wird geklärt, wie die Meldung an den zuständigen Versicherer erfolgt. Bei dringenden Assistance-, Schutzbrief- oder Rechtsschutzfällen solltest Du zusätzlich sofort die im Vertrag genannte Hotline nutzen.

Was ist bei akuter Gefahr zuerst zu tun?

Menschen und Tiere schützen, Dich nicht selbst gefährden, Erste Hilfe leisten und bei Brand, Verletzung oder Lebensgefahr die 112 anrufen. Bei Straftaten oder einem schweren Verkehrsunfall ist die Polizei über 110 beziehungsweise vor Ort einzubeziehen. Die Versicherungsmeldung folgt danach.

Welche Angaben werden für eine Schadenmeldung benötigt?

Hilfreich sind Versicherungsnummer, Schadentag und Uhrzeit, Schadenort, kurzer Ablauf, Beteiligte und Zeugen, geschätzte Schadenhöhe sowie Fotos, Rechnungen und Polizeivorgangsnummer. Fehlende Unterlagen können später ergänzt werden.

Darf ich nach einem Verkehrsunfall die Schuld anerkennen?

Gib kein Schuldanerkenntnis ab und verspreche keine Zahlung. Sichere die Unfallstelle, tausche Kontaktdaten und Versicherungsdaten aus, notiere Zeugen und dokumentiere Fahrzeuge, Kenn­zeichen, Positionen und Schäden. Bei Verletzten, Wildunfall oder schwerer beziehungsweise unklarer Lage Polizei verständigen.

Soll ich einen kleinen Kfz-Schaden selbst bezahlen?

Das kann sich bei Haft­pflicht- oder Vollkaskoschäden wegen einer möglichen Rückstufung lohnen, muss aber gerechnet werden. Melde den Vorgang zunächst zur Prüfung und wahre Fristen. Teilkaskoschäden führen typischerweise nicht zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Was ist bei einem Haft­pflichtschaden wichtig?

Melde den Anspruch unverzüglich, schildere den Ablauf wahrheitsgemäß und leite Schreiben der geschädigten Person weiter. Erkenne die Forderung nicht eigenmächtig an und zahle nicht ohne Abstimmung. Die Haft­pflichtversicherung prüft berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Mehr zur Privathaftpflichtversicherung.

Was muss ich bei Einbruch oder Diebstahl tun?

Verständige die Polizei, lass Spuren möglichst unverändert und erhalte eine Vorgangsnummer. Sperre gestohlene Karten und Zugänge sofort. Erstelle eine Liste der entwendeten Sachen mit Kaufbelegen, Seriennummern und Fotos. Mehr zur Haus­rat­ver­si­che­rung.

Was ist bei Feuer oder Leitungswasserschaden zu beachten?

Bei Gefahr zuerst 112 wählen. Strom, Wasser oder Gas nur gefahrlos abstellen. Schadenmindernde Sofortmaßnahmen durchführen, aber zerstörte Sachen nicht voreilig entsorgen und keine umfangreiche Reparatur ohne Abstimmung beauftragen. Mehr zur Gebäudeversicherung.

Was tun nach Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau?

Menschen schützen, Strom- und Heizölgefahren beachten und Wasserstand, Eintrittsweg, Grundstück und betroffene Räume dokumentieren. Rückstausicherung und Notmaßnahmen festhalten. Mehr zur Naturgefahrenversicherung.

Wann muss ein Unfall der Unfall­ver­si­che­rung gemeldet werden?

Ein Unfall sollte unverzüglich gemeldet werden. Ärztliche Untersuchung, Diagnose, Unfallhergang und Beschwerden müssen dokumentiert werden. Für bestimmte Leistungen können kurze Fristen zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung gelten. Versicherungsschein und Bedingungen deshalb sofort prüfen.

Was ist bei einem Rechtsschutzfall zu tun?

Nutze möglichst vor Beauftragung eines Anwalts die Rechtsschutz-Hotline und hole eine Deckungszusage ein. Fristen, Schreiben und Termine müssen trotzdem beachtet werden. Weitere Hinweise stehen auf der Seite Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Wann muss ich die Schutzbrief- oder Pannenhilfe anrufen?

Bei Panne, Unfall, Abschleppen, Bergung oder Organisation einer Weiterreise solltest Du die im Vertrag genannte Schutzbrief-Hotline zuerst anrufen. Selbst beauftragte Leistungen können sonst nur eingeschränkt erstattet werden.

Welche Frist gilt für die Schadenmeldung?

Die Frist richtet sich nach Vertrag und Schadenart. Viele Bedingungen verlangen eine unverzügliche Meldung; bei Unfall-, Rechtsschutz- oder Per­sonenschäden können zusätzliche Ausschluss- und Nachweisfristen gelten. Im Zweifel sofort melden und Unterlagen nachreichen.

Wie kann ich Fotos und Belege nachreichen?

Das Erstformular auf dieser Seite enthält keinen Dateiupload. Fotos, Rechnungen, Polizeinachweis und weitere Dokumente kannst Du anschließend über die Kunden-App oder nach Rücksprache per E-Mail einreichen.

Was mache ich, wenn ich keine Eingangsbestätigung erhalte?

Rufe unter 0151 25376827 an oder sende eine E-Mail an hans@kurtzweg.de. Bei laufenden Fristen, akuter Schadenminderung oder notwendiger Assistance warte nicht auf eine Rückmeldung, sondern nutze zusätzlich die Versicherer- beziehungsweise Notfallhotline.

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Schaden jetzt geordnet melden

Das sichere Originalformular folgt direkt unter diesem Bereich. Bei akuter Gefahr gilt immer: Menschen schützen und zuerst die zuständigen Einsatzkräfte rufen.

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