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Betriebshaftpflicht - 10 Prozent sparen

Betriebe aus den Bereichen Gastronomie, Hotel, Lebensmittelhandel, Gesundheitssektor, Elektrobetriebe, Metallbetriebe (ausgenommen Recycling) oder Kfz-Betriebe möchten von attraktiven Wechselvorteilen profitieren? Dann sind Sie bei der Württembergischen genau richtig! CHARTA-Exklusiv BetriebshaftpflichtIhr Mehrwert bei der Württembergischen

  • Übernahme der bisherigen Prämie des Vorversicherers bei gleichem Deckungsumfang abzüglich 10% Prämiennachlass
  • Besserstellungsklausel - Leistungsverbesserungen aus dem Vorvertrag werden übernommen (für 5 Jahre befristet)
  • Tätigkeitsschäden an sonstigen Sachen (SB 150 EUR)
  • Mietsachschäden an betrieblich genutzten Gebäuden/Räumen durch sonstige Ursachen
  • keine einzelnen Berechnungen notwendig
  • Versicherungssumme und Selbst­behalt analog zur Vorversicherung

Detaillierte Leistungsbeschreibungen zu den jeweiligen Branchen:

Produktsteckbrief

Risiken:  Betriebshaftpflichtversicherung - Zeichnungsgrenzen: a) 50 beschäftigte Per­sonen, b) EUR 1.500.000 Jahreslohn- und Gehaltssumme, c) EUR 5.000.000 Umsatzsumme
Versicherungssummen: 

Betriebshaftpflicht 3 oder 5 Mio. € (Sach-/Per­sonenschäden), 100.000 € Vermögensschäden

Zielgruppe:  Handels-, Handwerks- und sonstige Betriebe; Großhandels- und produzierende Betriebe
Besonderheiten:  Das Produkt bietet eine individuelle und bedarfsgerechte Versicherungslösung für Handels-, Handwerks- und sonstige Betriebe sowie Großhandels- und produzierende Betriebe. Ergänzt wird es durch den CHARTA-Sideletter mit umfänglichen Deckungserweiterungen.
Deckungshighlights: 
  • Aktive Werklohn- u. Kaufpreisklage
  • Vorsorgeversicherung
  • Beauftragung von Subunternehmen
  • Bau­herren­haft­pflicht für Bauvorhaben
  • Produkthaftpflicht
  • Be- und Entladeschäden
  • Medienverlust
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Leitungsschäden
  • Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG)

CHARTA-Sideletter = Mehrwerte
  • Besserstellungsklausel, Upgrade-Klausel (5 Jahre)
  • Maklerklausel, Repräsentantenklausel
  • Mitversicherungen von Aufsichtsräten und Gremien
  • Ansprüche mitversicherter Unternehmen untereinander
  • Versehensklausel
  • VU-Kündigung im Schadenfall erst nach 3 Monaten wirksam
  • Fremde versicherungspflichtige Hub-/Gabstapler
  • Nachbarschaftsrechtliche Schadenersatzansprüche
  • Sachen beim VN zur Lohnbe- und -verarbeitung, Reparatur o.ä.


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